Entscheidungsvorlage - FB 01/0742/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der vom Rat der Stadt zu benennenden Ratsmitglieder als Mitglieder des Integrationsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.11.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 27 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) wird ein Integrationsrat gebildet.
Er besteht lt. § 20 der Hauptsatzung aus 21 Mitgliedern; 14 durch Urwahl gewählte Migranten-
vertreter/innen und 7 vom Rat der Stadt benannte Ratsmitglieder. Für jedes Ratsmitglied
soll eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter benannt werden.
Die 14 Migrantenvertreter/innen wurden durch Urwahl am 13.09.2020 gewählt.
Die Benennung der 7 Ratsmitglieder sowie der 7 persönlichen Stellvertreter/innen erfolgt
gemäß § 50 Absatz 3 GO. Sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommt, sind sie nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen.
Auf Grundlage der Sitzverteilung im Rat würde sich die folgende Aufteilung ergeben:
Mitglieder insgesamt 7,
GRÜNE 3, CDU 2, SPD 1, FDP oder LINKE 1.