Entscheidungsvorlage - FB 45/0806/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Ausschüssen des Rates der Stadt Aachen, hier: Kinder- und Jugendausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
18.11.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen wählt nachfolgende, stimmberechtigte Mitglieder sowie deren Stellvertretungen in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss
| Ratsmitglied oder sachkundige/r Bürger/in | Stellvertretung |
1 |
|
|
2 |
|
|
3 |
|
|
4 |
|
|
5 |
|
|
6 |
|
|
7 |
|
|
8 |
|
|
9 |
|
|
| Vertretungen der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe | Stellvertretung |
10 |
|
|
11 |
|
|
12 |
|
|
13 |
|
|
14 |
|
|
15 |
|
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die grundsätzlichen Regelungen zur Zusammensetzung des Kinder- und Jugendausschusses finden sich in § 71 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Nach § 71 Abs. 5 werden nähere Regelungen (wie beispielsweise die Zugehörigkeit beratender Mitglieder) den Ländern übertragen. Neben dem SGB VIII ist somit für NRW das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG), sowie für die Stadt Aachen ergänzend die Satzung für das Jugendamt vom 21.08.1992, zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 02.07.2014 maßgeblich.
- Wahl der stimmberechtigten Mitglieder:
Nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VIII sind die stimmberechtigten Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses durch die Vertretungskörperschaft (somit durch den Rat der Stadt Aachen) zu wählen.
Hervorzuheben ist, dass es sich beim Kinder- und Jugendausschuss um den einzigen kommunalen Ausschuss handelt, in dem sich die stimmberechtigten Mitglieder zusammensetzen aus den Mitgliedern der Vertretungskörperschaft und Vertreter/innen der freien Jugendhilfe.
Den o. g. Regelungen folgend gehören dem Kinder- und Jugendausschuss als stimmberechtigte Mitglieder an:
- Mit 3/5 des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
- Mit 2/5 des Anteils der Stimmen Personen, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden.
Gemäß § 4 Abs. 4 AG-KJHG sind die Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der Wohlfahrts- und der Jugendverbände, angemessen zu berücksichtigen. Hierzu wurde über den Fachbereich Presse und Marketing der Stadt Aachen am 29.08.2020 eine öffentliche Bekanntmachung in beiden Aachener Tageszeitungen veröffentlicht.
Die bei der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendausschusses bis zum 18.09.2020 eingegangenen Wahlvorschläge sind in der Anlage 1 aufbereitet.
Gemäß § 4 Abs. 1 AG-KJHG dürfen dem Kinder- und Jugendausschuss nicht mehr als 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören. Folglich sind durch den Rat der Stadt Aachen 9 Mitglieder der Vertretungskörperschaft sowie 6 Vertretungen der freien Jugendhilfe als stimmberechtigte Mitglieder in den Ausschuss zu wählen.
Nach § 4 Abs. 2 S. 4 AG-KJHG ist Voraussetzung, dass nur Personen zu stimmberechtigten Mitgliedern gewählt werden können, die auch der Vertretungskörperschaft angehörig sein können. Die Personen müssen somit das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt i. S. d. § 7 Kommunalwahlgesetz NRW sein und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde (Stadt Aachen) haben.
Darüber hinaus ist unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 3 S. 1 AG-KJH für jedes stimmberechtigtes Mitglied eine persönliche Stellvertretung zu wählen. Hieraus folgt, dass bei einer gleichzeitigen Verhinderung des Mitglieds und dessen Stellvertretung der betreffende Platz im Ausschuss unbesetzt bleibt. Scheidet ein Mitglied oder eine Stellvertretung vor Beendigung der Wahlperiode aus, ist von der Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, ein Ersatzmitglied vorzuschlagen und durch den Rat zu wählen (§ 4 Abs. 2 S. 3 AG-KJHG).
Nach § 4 Abs. 2 S. 5 AG-KJHG ist bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder auf ein paritätisches Geschlechterverhältnis hinzuwirken.
Wahl des Ausschussvorsitzes in der 1. Sitzung des neu gebildeten Kinder- und Jugendausschusses
Die/der Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses wird nach § 4 Abs. 1 AG-KJHG als ein stimmberechtigtes Mitglied der höchstens 15 stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses aufgeführt.
Gewählt wird die/der Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses und die Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören (§ 4 Abs. 5 AG-KJHG).
Entscheidend ist demzufolge die tatsächliche Angehörigkeit zur Vertretungskörperschaft und die Stimmberechtigung.
- Benennung der beratenden Mitglieder:
Nach § 71 Abs. 5 S. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 AG-KJHG und § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen gehören dem Kinder- und Jugendausschuss als beratende Mitglieder an:
- Hauptverwaltungsbeamter/Hauptverwaltungsbeamtin bzw. dessen/deren bestellte Vertretung
- Leitung des Jugendamtes bzw. deren Stellvertretung
- Eine Richterin/ein Richter des Vormundschafts- oder Familiengerichtes bzw. ein Jugendrichter/eine Jugendrichterin
- Vertretung der Arbeitsverwaltung
- Vertretung des Jobcenters der Städteregion Aachen
- Vertretung der Schulen
- Vertretung der Polizei
- Je eine Vertretung der evangelischen und der katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde
- Ärztliche Vertretung des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen
- Vertretung der Arbeitsgemeinschaft der offenen Jugendarbeit
- Vertretung des Integrationsrates
- Vertretung des Jugendamtselternbeirates
- Vertretung der im Ausschuss stimmberechtigt nicht repräsentierten Fraktionen.
Die entsprechenden Institutionen wurden im September 2020 schriftlich um die Benennung je eines beratenden Mitgliedes sowie einer persönlichen Stellvertretung gebeten. Benannt wurden die nachfolgend aufgelisteten Personen als beratende Mitglieder:
Vertreter/innen der lt. AG-KJHG-NW und Jugendamtssatzung beratenden Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses der Stadt Aachen | |||
Beratendes Mitglied | Funktion/Herkunft | Stellvertreter/in | Funktion/Herkunft |
Frau Susanne Schwier | Beigeordnete Dezernat IV |
|
|
Herr Heinrich Brötz | Leitung des FB 45 |
|
|
Frau Suzanne Brantin | Richterin | Herr Stephan Schönherr | Richter |
Frau Astrid Brokmann | Vertreterin der Arbeitsverwaltung | Herr Marc Laschet | Vertreter der Arbeitsverwaltung |
Frau Brigitta Brinker | Vertreterin des Jobcenters | Herr Bernd Schwarze | Vertreter des Jobcenters |
Herr Thomas Weinen | Vertreter der Schulen | Herr Ulrich Nellessen | Vertreter der Schulen |
Herr Peter Arz | Vertreter der Polizei | Frau Vera Vanderheiden | Vertreterin der Polizei
|
Herr Udo Breuer | Vertreter der katholischen Kirche | n.n. | Vertreter/in der katholischen Kirche |
Herr David Janecek | Vertreter der evangelischen Kirche | n.n. | Vertreter/in der evangelischen Kirche |
Herr Dr. Robert Neugröschel | Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde | Herr Friedrich Thul | Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde |
Herr Dr. Josef Michels | Ärztlicher Vertreter des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen | Frau Dr. Simone Köster | Ärztliche Vertreterin des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen |
Herr Carsten Brehm | Vertreter der AGOT | Frau Sandra Jansen | Vertreterin der AGOT |
n.n. | Vertreter/in des Integrationsrates | n.n. | Vertreter/in des Integrationsrates |
Herr Rafael Keupgen | Vertreter des Jugendamtselternbeirates | n.n. | Vertreter/in des Jugendamtselternbeirates |
n.n. | Fraktionen ohne stimmberechtigte Mitgliedschaft | n.n. | Fraktionen ohne stimmberechtigte Mitgliedschaft |
Die ausstehenden Benennungen der beratenden Mitglieder ergeben sich aus
- der Benennung einer Stellvertretung der katholischen Kirche
- der Benennung einer Stellvertretung der evangelischen Kirche
- der Benennung einer Vertretung und einer Stellvertretung des Integrationsrates nach dort vorgenommener Wahl
- der Benennung einer Stellvertretung des Jugendamtselternbeirates
und unterliegen nicht einer Wahlpflicht durch den Rat der Stadt Aachen, da die beratenden Mitglieder qua Gesetz und Jugendamtssatzung festgelegt sind,
sowie
- Benennung und Wahl einer Vertretung der nicht im Kinder- und Jugendausschuss stimmberechtigt vertretenen Fraktionen durch den Rat der Stadt Aachen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
71,1 kB
|