Entscheidungsvorlage - FB 45/0806/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen wählt nachfolgende, stimmberechtigte Mitglieder sowie deren Stellvertretungen in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss

 

 

Ratsmitglied oder sachkundige/r Bürger/in

Stellvertretung

1

 

 

2

 

 

3

 

 

4

 

 

5

 

 

6

 

 

7

 

 

8

 

 

9

 

 

 

Vertretungen der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Stellvertretung

10

 

 

11

 

 

12

 

 

13

 

 

14

 

 

15

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die grundsätzlichen Regelungen zur Zusammensetzung des Kinder- und Jugendausschusses finden sich in § 71 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Nach § 71  Abs. 5 werden nähere Regelungen (wie beispielsweise die Zugehörigkeit beratender Mitglieder) den Ländern übertragen. Neben dem SGB VIII ist somit für NRW das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG), sowie für die Stadt Aachen ergänzend die Satzung für das Jugendamt vom 21.08.1992, zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 02.07.2014 maßgeblich.

 

  1. Wahl der stimmberechtigten Mitglieder:

Nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VIII sind die stimmberechtigten Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses durch die Vertretungskörperschaft (somit durch den Rat der Stadt Aachen) zu wählen.

Hervorzuheben ist, dass es sich beim Kinder- und Jugendausschuss um den einzigen kommunalen Ausschuss handelt, in dem sich die stimmberechtigten Mitglieder zusammensetzen aus den Mitgliedern der Vertretungskörperschaft und Vertreter/innen der freien Jugendhilfe. 

 

Den o. g. Regelungen folgend gehören dem Kinder- und Jugendausschuss als stimmberechtigte Mitglieder an:

  • Mit 3/5 des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
  • Mit 2/5 des Anteils der Stimmen Personen, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden.

      Gemäß § 4 Abs. 4 AG-KJHG sind die Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der Wohlfahrts- und der Jugendverbände, angemessen zu berücksichtigen. Hierzu wurde über den Fachbereich Presse und Marketing der Stadt Aachen am 29.08.2020 eine öffentliche Bekanntmachung in beiden Aachener Tageszeitungen veröffentlicht.

      Die bei der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendausschusses bis zum 18.09.2020 eingegangenen Wahlvorschläge sind in der Anlage 1 aufbereitet.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 AG-KJHG dürfen dem Kinder- und Jugendausschuss nicht mehr als 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören. Folglich sind durch den Rat der Stadt Aachen 9 Mitglieder der Vertretungskörperschaft sowie 6 Vertretungen der freien Jugendhilfe als stimmberechtigte Mitglieder in den Ausschuss zu wählen.

 

Nach § 4 Abs. 2 S. 4 AG-KJHG ist Voraussetzung, dass nur Personen zu stimmberechtigten Mitgliedern gewählt werden können, die auch der Vertretungskörperschaft angehörig sein können. Die Personen müssen somit das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt i. S. d. § 7 Kommunalwahlgesetz NRW sein und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde (Stadt Aachen) haben.

 

Darüber hinaus ist unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 3 S. 1 AG-KJH für jedes stimmberechtigtes Mitglied eine persönliche Stellvertretung zu wählen. Hieraus folgt, dass bei einer gleichzeitigen Verhinderung des Mitglieds und dessen Stellvertretung der betreffende Platz im Ausschuss unbesetzt bleibt. Scheidet ein Mitglied oder eine Stellvertretung vor Beendigung der Wahlperiode aus, ist von der Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, ein Ersatzmitglied vorzuschlagen und durch den Rat zu wählen (§ 4 Abs. 2 S. 3 AG-KJHG). 

 

Nach § 4 Abs. 2 S. 5 AG-KJHG ist bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder auf ein paritätisches Geschlechterverhältnis hinzuwirken.

 

Wahl des Ausschussvorsitzes in der 1. Sitzung des neu gebildeten Kinder- und Jugendausschusses

Die/der Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses wird nach § 4 Abs. 1 AG-KJHG als ein stimmberechtigtes Mitglied der höchstens 15 stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses aufgeführt.

 

Gewählt wird die/der Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses und die Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören (§ 4 Abs. 5 AG-KJHG).

Entscheidend ist demzufolge die tatsächliche Angehörigkeit zur Vertretungskörperschaft und die Stimmberechtigung.

 

  1. Benennung der beratenden Mitglieder:

Nach § 71 Abs. 5 S. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 AG-KJHG und  § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen gehören dem Kinder- und Jugendausschuss als beratende Mitglieder an:

-          Hauptverwaltungsbeamter/Hauptverwaltungsbeamtin bzw. dessen/deren bestellte Vertretung

-          Leitung des Jugendamtes bzw. deren Stellvertretung

-          Eine Richterin/ein Richter des Vormundschafts- oder Familiengerichtes bzw. ein Jugendrichter/eine Jugendrichterin

-          Vertretung der Arbeitsverwaltung

-          Vertretung des Jobcenters der Städteregion Aachen

-          Vertretung der Schulen

-          Vertretung der Polizei

-          Je eine Vertretung der evangelischen und der katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde

-          Ärztliche Vertretung des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen

-          Vertretung der Arbeitsgemeinschaft der offenen Jugendarbeit

-          Vertretung des Integrationsrates

-          Vertretung des Jugendamtselternbeirates

-          Vertretung der im Ausschuss stimmberechtigt nicht repräsentierten Fraktionen.

 

Die entsprechenden Institutionen wurden im September 2020 schriftlich um die Benennung je eines beratenden Mitgliedes sowie einer persönlichen Stellvertretung gebeten. Benannt wurden die nachfolgend aufgelisteten Personen als beratende Mitglieder:

Vertreter/innen der lt. AG-KJHG-NW und Jugendamtssatzung beratenden Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses der Stadt Aachen

Beratendes Mitglied

Funktion/Herkunft

Stellvertreter/in

Funktion/Herkunft

Frau Susanne Schwier

Beigeordnete Dezernat IV

 

 

Herr Heinrich Brötz

Leitung des FB 45

 

 

Frau Suzanne Brantin

Richterin

Herr Stephan Schönherr

Richter

Frau Astrid Brokmann

Vertreterin der Arbeitsverwaltung

Herr Marc Laschet

Vertreter der Arbeitsverwaltung

Frau Brigitta Brinker

Vertreterin des Jobcenters

Herr Bernd Schwarze

Vertreter des Jobcenters

Herr Thomas Weinen

Vertreter der Schulen

Herr Ulrich Nellessen

Vertreter der Schulen

Herr Peter Arz

Vertreter der Polizei

Frau Vera Vanderheiden

Vertreterin der Polizei

 

Herr Udo Breuer

Vertreter der katholischen Kirche

n.n.

Vertreter/in der katholischen Kirche

Herr David Janecek

Vertreter der evangelischen Kirche

n.n.

Vertreter/in der evangelischen Kirche

Herr Dr. Robert Neugröschel

Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde

Herr Friedrich Thul

Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde

Herr Dr. Josef Michels

Ärztlicher Vertreter des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen

Frau Dr. Simone Köster

Ärztliche Vertreterin des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen

Herr Carsten Brehm

Vertreter der AGOT

Frau Sandra Jansen

Vertreterin der AGOT

n.n.

Vertreter/in des Integrationsrates

n.n.

Vertreter/in des Integrationsrates

Herr Rafael Keupgen

Vertreter des Jugendamtselternbeirates

n.n.

Vertreter/in des Jugendamtselternbeirates

n.n.

Fraktionen ohne stimmberechtigte Mitgliedschaft

n.n.

Fraktionen ohne stimmberechtigte Mitgliedschaft

 

Die ausstehenden Benennungen der beratenden Mitglieder ergeben sich aus

-          der Benennung einer Stellvertretung der katholischen Kirche

-          der Benennung einer Stellvertretung der evangelischen Kirche

-          der Benennung einer Vertretung und einer Stellvertretung des Integrationsrates nach dort vorgenommener Wahl

-          der Benennung einer Stellvertretung des Jugendamtselternbeirates

und unterliegen nicht einer Wahlpflicht durch den Rat der Stadt Aachen, da die beratenden Mitglieder qua Gesetz und Jugendamtssatzung festgelegt sind,

sowie

-          Benennung und Wahl einer Vertretung der nicht im Kinder- und Jugendausschuss stimmberechtigt vertretenen Fraktionen durch den Rat der Stadt Aachen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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