Entscheidungsvorlage - FB 45/0807/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und wählt als sachkundige Einwohner/innen in der 18. Wahlperiode in den Schulausschuss:

  1. Für die evangelische Kirche

Herr David Krause

Vertretung: Herr Armin Drack

 

  1. Für die Stadtschulpflegschaft:

Herr Heiko Winkler

Vertretung: Herr Dieter Cohnen

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2020 hat der Rat der Stadt Aachen über die Art, Anzahl, Größe und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse in der 18. Wahlperiode beraten und ent-schieden. Das Ergebnis ist zur Zeit dieser Vorlagenerstellung noch nicht bekannt.

 

In den Schulausschuss sind neben den stimmberechtigten Ausschussmitgliedern (Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen) die folgenden beratenden (nicht stimmberechtigten) Mitglieder aufzu-nehmen:

 

  1. Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG) hat der Rat je eine oder einen von der evangelischen und der katholischen Kirche benannte Vertreterin oder benannten Ver-treter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Diese Bestellung erfolgt gemäß § SchulG 85 Abs. 2 Satze 1 i.V.m. § 58 Abs. 4 GO NRW als sach-kundige Einwohner/innen.
  2. Gemäß § 20 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Aachen kann der Integrationsrat Mitglieder sowie die gewählten Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter (§ 27 Abs. 2 Satz 2 GO NRW)  in den Schulausschuss mit beratender Stimme entsenden. Die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrats in den Schulausschuss auf Grundlage der Hauptsatzung erfolgt außerhalb des § 58 Abs. 4 GO NRW. Diese Mitglieder werden nicht vom Rat bestellt bzw. gewählt, son-dern nach Maßgabe des § 20 Abs. 5 Hauptsatzung vom Integrationsrat „entsandt“. Die Aus-schussmitgliedschaft folgt aus dem Beschluss, mit dem der Integrationsrat die Entsendung vornimmt.

 

Darüber hinaus können gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW dem Schulausschuss als weitere Mitglieder mit beratender Stimme volljährige Einwohner/innen angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Sachkundige Einwohner/innen müssen volljährig sein und in der Gemeinde (Stadtgebiet Aachen) wohnen.

In der 17. Wahlperiode war ein/e Vertreter/in der Stadtschulpflegschaft Aachen als sachkundige/r Einwohner/in in den Schulausschuss gewählt. Die Stadtschulpflegschaft Aachen ist als übergeordne-tes Gremium ein freiwilliger Zusammenschluss aller Schulpflegschaften aus allen Schulformen.

Zu beachten ist dabei, dass, bei Aufnahme eines Mitglieds der Stadtschulpflegschaft als sachkundi-ger/e Einwohner/in auf Grundlage von § 58 Abs. 4 GO NRW vom Rat als beratendes Mitglied in den Schulausschuss, diese Person nicht als Vertretung des Gremiums aufgenommen wird.  Anders  als die durch die Kirchen auf Grundlage von § 85 Abs. 2 S. 2 SchulG NRW benannten Vertreter/innen, ist der/die jeweilige Einwohner/in  demnach keine "offizielle " Vertretung der Stadtschulpflegschaft. . Aus Sicht der Verwaltung kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die von der Stadtschulpflegs-chaft vorgeschlagenen Vertreter/innen  im Interesse der Stadtschulpflegschaft agieren und deren Auf-fassungen und Ziele in den Beratungen entsprechend zum Ausdruck bringen werden.

Des Weiteren gilt für Ausschussmitglieder nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 S. 1 GO NRW die für Ratsmitglieder geltenden Vorschriften entsprechend. Daher darf ein/e sachkundige Einwohner/in im Falle einer Interessenkollision nach Maßgabe des § 31 GO NRW an der Beratung des Ausschusses nicht teilnehmen (§ 50 Abs. 6 GO NRW).

 

Die Verwaltung geht daher davon aus, dass auch für die 18. Wahlperiode beabsichtigt ist, die Per-spektive der Stadtschulpflegschaft bei den Beratungen des Schulausschusses weiterhin mit einzube-ziehen, und ein Mitglied der Stadtschulpflegschaft als sachkundige/r Einwohner/in mit beratender Funktion in den Schulausschuss aufzunehmen.

 

Die oben genannten Gremien wurden seitens der Verwaltung um Benennung von Vertretern/innen bzw. Wahlvorschlägen gebeten:

  1. Die evangelische Kirche hat, wie in der vergangenen 17. Wahlperiode auch, Herrn David  Krause und als Stellvertreter Pfarrer Armin Drack benannt.
  2. Die Rückmeldung der katholischen Kirche steht zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.
  3. Der Integrationsrat hat mitgeteilt, dass die Entsendung bzw. entsprechende Wahl vermutlich erst im Dezember stattfindet.
  4. Die Stadtschulpflegschaft hat, wie in der vergangenen 17. Wahlperiode auch, Herrn Heiko Winkler und als Stellvertreter Dieter Cohnen benannt.
     
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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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Auszahlungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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Personal-/

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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