Entscheidungsvorlage - FB 45/0807/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Schulausschusses - Wahl sachkundiger Einwohner/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und wählt als sachkundige Einwohner/innen in der 18. Wahlperiode in den Schulausschuss:
- Für die evangelische Kirche
Herr David Krause
Vertretung: Herr Armin Drack
- Für die Stadtschulpflegschaft:
Herr Heiko Winkler
Vertretung: Herr Dieter Cohnen
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2020 hat der Rat der Stadt Aachen über die Art, Anzahl, Größe und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse in der 18. Wahlperiode beraten und ent-schieden. Das Ergebnis ist zur Zeit dieser Vorlagenerstellung noch nicht bekannt.
In den Schulausschuss sind neben den stimmberechtigten Ausschussmitgliedern (Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen) die folgenden beratenden (nicht stimmberechtigten) Mitglieder aufzu-nehmen:
- Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG) hat der Rat je eine oder einen von der evangelischen und der katholischen Kirche benannte Vertreterin oder benannten Ver-treter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Diese Bestellung erfolgt gemäß § SchulG 85 Abs. 2 Satze 1 i.V.m. § 58 Abs. 4 GO NRW als sach-kundige Einwohner/innen.
- Gemäß § 20 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Aachen kann der Integrationsrat Mitglieder sowie die gewählten Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter (§ 27 Abs. 2 Satz 2 GO NRW) in den Schulausschuss mit beratender Stimme entsenden. Die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrats in den Schulausschuss auf Grundlage der Hauptsatzung erfolgt außerhalb des § 58 Abs. 4 GO NRW. Diese Mitglieder werden nicht vom Rat bestellt bzw. gewählt, son-dern nach Maßgabe des § 20 Abs. 5 Hauptsatzung vom Integrationsrat „entsandt“. Die Aus-schussmitgliedschaft folgt aus dem Beschluss, mit dem der Integrationsrat die Entsendung vornimmt.
Darüber hinaus können gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW dem Schulausschuss als weitere Mitglieder mit beratender Stimme volljährige Einwohner/innen angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Sachkundige Einwohner/innen müssen volljährig sein und in der Gemeinde (Stadtgebiet Aachen) wohnen.
In der 17. Wahlperiode war ein/e Vertreter/in der Stadtschulpflegschaft Aachen als sachkundige/r Einwohner/in in den Schulausschuss gewählt. Die Stadtschulpflegschaft Aachen ist als übergeordne-tes Gremium ein freiwilliger Zusammenschluss aller Schulpflegschaften aus allen Schulformen.
Zu beachten ist dabei, dass, bei Aufnahme eines Mitglieds der Stadtschulpflegschaft als sachkundi-ger/e Einwohner/in auf Grundlage von § 58 Abs. 4 GO NRW vom Rat als beratendes Mitglied in den Schulausschuss, diese Person nicht als Vertretung des Gremiums aufgenommen wird. Anders als die durch die Kirchen auf Grundlage von § 85 Abs. 2 S. 2 SchulG NRW benannten Vertreter/innen, ist der/die jeweilige Einwohner/in demnach keine "offizielle " Vertretung der Stadtschulpflegschaft. . Aus Sicht der Verwaltung kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die von der Stadtschulpflegs-chaft vorgeschlagenen Vertreter/innen im Interesse der Stadtschulpflegschaft agieren und deren Auf-fassungen und Ziele in den Beratungen entsprechend zum Ausdruck bringen werden.
Des Weiteren gilt für Ausschussmitglieder nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 S. 1 GO NRW die für Ratsmitglieder geltenden Vorschriften entsprechend. Daher darf ein/e sachkundige Einwohner/in im Falle einer Interessenkollision nach Maßgabe des § 31 GO NRW an der Beratung des Ausschusses nicht teilnehmen (§ 50 Abs. 6 GO NRW).
Die Verwaltung geht daher davon aus, dass auch für die 18. Wahlperiode beabsichtigt ist, die Per-spektive der Stadtschulpflegschaft bei den Beratungen des Schulausschusses weiterhin mit einzube-ziehen, und ein Mitglied der Stadtschulpflegschaft als sachkundige/r Einwohner/in mit beratender Funktion in den Schulausschuss aufzunehmen.
Die oben genannten Gremien wurden seitens der Verwaltung um Benennung von Vertretern/innen bzw. Wahlvorschlägen gebeten:
- Die evangelische Kirche hat, wie in der vergangenen 17. Wahlperiode auch, Herrn David Krause und als Stellvertreter Pfarrer Armin Drack benannt.
- Die Rückmeldung der katholischen Kirche steht zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.
- Der Integrationsrat hat mitgeteilt, dass die Entsendung bzw. entsprechende Wahl vermutlich erst im Dezember stattfindet.
- Die Stadtschulpflegschaft hat, wie in der vergangenen 17. Wahlperiode auch, Herrn Heiko Winkler und als Stellvertreter Dieter Cohnen benannt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||