Entscheidungsvorlage - FB 20/0323/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung der Stadt in Haupt- und Gesellschafterversammlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen sowie entsprechenden Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt Aachen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und im Falle ihrer Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zu beauftragen.
Die Benannten haben jeweils das Recht, einen Bediensteten/eine Bedienstete der Stadt Aachen zu bevollmächtigen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Nach § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den in Absatz 1 genannten Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, „… muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.“.
Der Rat hat zuletzt in seiner Sitzung am 02.07.2014 Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling mit der Vertretung der Stadt in
allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, beauftragt.
Darüber hinaus wurde beiden das Recht eingeräumt, einen Bediensteten der Stadt Aachen zu bevollmächtigen.