Entscheidungsvorlage - FB 20/0310/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat benennt die folgenden drei Personen und ihre Vertreter zur Bestellung in den Aufsichtsrat der
AVV GmbH durch die AVV Zweckverbandsversammlung.
Daneben benennt der Rat eine vierte Person und dessen Vertreter mit besonderem Fachverstand auf dem Gebiet des ÖPNV. Dieser Vertreter gehört weder der Verwaltung noch der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitglieds an.
Mitglieder :
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(Oberbürgermeisterin oder Vertretung)
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- ______________________________
- ______________________________
(4. kein Angehöriger der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitglieds)
Stellvertretung :
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(Oberbürgermeisterin oder Vertretung)
- ______________________________
- ______________________________
- ______________________________
(4. kein Angehöriger der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitglieds)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat der AVV GmbH aus mindestens
12 und höchstens 16 stimmberechtigten Mitgliedern.
Gem. § 21 Abs. 1 S. 2 bestellt der AVV Zweckverband für die Stadt Aachen als Verbandsmitglied drei stimmberechtigte Mitglieder für den Aufsichtsrat der AVV GmbH und auf Wunsch ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied, das nicht der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft der Stadt Aachen angehört und über besondere Fachkunde auf dem Gebiet des ÖPNV verfügt. Die Position wurde bislang durch den Vorstand der ASEAG wahrgenommen, die Vertretung erfolgte durch einen Bereichsleiter der ASEAG..
Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW muss zudem der/die Oberbürgermeisterin „…oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.“, d.h. einen der vier Sitze wahrnehmen.
Die StädteRegion bestimmte als viertes AR-Mitglied Mitglieder des AVV-Beirats der StädteRegion Aachen.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen als Vertreter der Stadt Aachen im
Aufsichtsrat benannt:
Mitglieder:
- Frauke Burgdorff, Beigeordnete
- Herr Jörg Hans Lindemann – Aufsichtsratsvorsitzender der AVV GmbH (CDU)
- Frau Ye-One Rhie (SPD)
- Herr Michael Carmincke, Vorstand der ASEAG (als Vertreter der Stadt mit besonderer Fachkunde)
Stellvertreter:
- Herr Uwe Müller, Abt.-Leiter FB 61,
- Herr Friedrich Beckers (CDU),
- Frau Dr. Heike Wolf (SPD),
- Herr Heiko Hansen (Bereichsleiter Betrieb und Technik der ASEAG).
Gemäß § 3 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der AVV GmbH unterliegt das Vorschlagsrecht zur Wahl des/der AR-Vorsitzenden sowie der beiden Stellvertretungen einer Rotationsvereinbarung, nach der die Gremienbesetzung für jeweils 2,5 Jahre erfolgt. Nach Zeitablauf erfolgt eine Neuwahl mit Vorschlagsrecht gem. Rotationsverfahren.
Bislang war die Besetzung wie folgt:
- AR-Vorsitz Stadt Aachen – Herr Jörg Hans Lindemann (CDU)
- 1. Stellvertretung Krs. Düren – Herr Bruno Voß
- 2. Stellvertretung StädteRegion Aachen – Herr Volker Wiegand-Majewski
Für die kommenden 2,5 Jahre sind gem. Rotationsvereinbarung der GeschO folgende Besetzungen vorgesehen:
- AR-Vorsitz - Kreis Düren,
- 1. Stellvertretung – StädteRegion Aachen und
- 2. Stellvertretung – Kreis Heinsberg.