Entscheidungsvorlage - FB 20/0312/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs- Aktiengesellschaft (ASEAG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat schlägt der ASEAG Hauptversammlung folgende drei Vertreter der Stadt Aachen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
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Daneben wird gem. § 10 Abs. 2 der ASEAG-Satzung die Entsendung der Oberbürgermeisterin „…oder den vom Oberbürgermeister … vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt …“ durch die E.V.A. GmbH erfolgen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Unternehmensgegenstand der ASEAG ist gem. der Unternehmenssatzung
- der Bau, der Erwerb und der Betrieb von Straßenbahnen, Obuslinien und Omnibuslinien sowie Eisenbahnen zur Personen- und Güterbeförderung in der Region Aachen und alle damit im Zusammenhang stehenden begleitenden Tätigkeiten;
- der Bau und die Bewirtschaftung von Parkhäusern und Parkplätzen und
- die Erprobung alternativer Antriebsformen und Mobilitätskonzepte zum Betrieb von Straßenbahnen, Obuslinien, Omnibuslinien und Eisenbahnen zur Personen- und Güterbeförderung und die Beteiligung an Gesellschaften mit dem vorgenannten Gesellschaftszweck.
Schwerpunkte im Geschäftsbetrieb der ASEAG ist der Betrieb von Buslinien zur Personenbeförderung in Stadt und StädteRegion Aachen sowie die Erprobung alternativer Antriebsformen und Mobilitätskonzepte im kleineren Umfang und im laufenden Betrieb. Die Stadt Aachen hat die ASEAG im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Zeitraum von Dezember 2017 bis Dezember 2027 mit der Erbringung von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr auf dem Gebiet der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen betraut. Grundlage sind der öffentliche Dienstleistungsauftrag zwischen Stadt Aachen und ASEAG sowie eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt und StädteRegion Aachen.
Der Bereich der Parkraumbewirtschaftung wird vom Tochterunternehmen APAG wahrgenommen.
Gem. § 10 Abs. 1 der ASEAG - Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern. Satzungsgemäß unterbreiten Stadt und StädteRegion Aachen der ASEAG - Hauptversammlung jeweils 3 Personenvorschläge für die Aufsichtsratswahl. Daneben entsendet die E.V.A. GmbH „…den Oberbürgermeister der Stadt Aachen und den Städteregionsrat der Städteregion Aachen oder den vom Oberbürgermeister bzw. StädteRegionsrat vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt bzw. der StädteRegion Aachen..." direkt in den ASEAG-Aufsichtsrat. Vier Mandate werden im Übrigen nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbetG) an Arbeitnehmervertreter vergeben.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen auf Vorschlag der Stadt Aachen im Aufsichtsrat der ASEAG vertreten:
- Herr Heiner Höfken (SPD )
- Frau Gaby Breuer (CDU)
- Herr Wilfried Fischer (Grüne)
sowie Frau Beigeordnete Frauke Burgdorff als von der E.V.A. GmbH entsandtes Aufsichtsratsmitglied.