Entscheidungsvorlage - FB 20/0311/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat schlägt zur Wahl des Aufsichtsrates der STAWAG durch die Hauptversammlung folgende Vertreter vor:

 

1.)               __________________

2.)               __________________

3.)               __________________

4.)               __________________

5.)               __________________

6.)               __________________

7.)              __________________

8.)               __________________

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der STAWAG besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern:

Die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVA) entsendet die Oberbürgermeisterin und die Stadtkämmerin der Stadt Aachen in den Aufsichtsrat der STAWAG.

Durch Arbeitnehmervertreter werden 5 Aufsichtsratsmandate besetzt.

Die übrigen 8 Mandate werden durch die Hauptversammlung der STAWAG auf Basis der Vorschläge der Stadt Aachen gewählt.

 

Der Aufsichtsrat der STAWAG hat in seiner 286. Sitzung am 26.06.2017 beschlossen, für den Aufsichtsrat eine Größe von mindestens 13,22 Prozent Frauenanteil für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2022 beizubehalten.

 

Zuletzt haben gemäß § 113 Abs. 3, 4 GO NRW aufgrund des Entsendungsbeschlusses des Rates vom 02.07.2014 folgende Personen die Interessen der Stadt Aachen im Aufsichtsrat der STAWAG vertreten:

1.) Ratsherr Harald Baal, (CDU)

2.) Ratsherr Michael Servos (SPD)

3.) Ratsherr Ferdinand Corsten (CDU)

4.) Ratsherr Leo Deumens (Die Linke)

5.) Ratsherr Michael Rau (Grüne)

6.) sachk. Bürger Dr. Alexander Heyn (FDP)

7.) Ratsfrau Dr. Margrethe Schmeer (CDU)

8.) Ratsherr Karl Schultheis (SPD)

 

Ferner wurden gemäß § 113 Abs. 3 NRW i.V.m. § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der EVA GmbH sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Stadtwerke AG vom 11.12.1967 in der Fassung vom 26.06.2017  i.V.m. § 101 Abs. 2 AktG von der EVA in den Aufsichtsrat entsandt:

Oberbürgermeister Marcel Philipp

Stadtdirektorin Annekathrin Grehling

 

 

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