Entscheidungsvorlage - FB 36/0005/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltung der Bolzplätze in Haaren und Verlautenheide - Sachstandsbericht- hier Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren; FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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25.11.2020
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Geplant
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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22.12.2020
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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09.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 22.10.2020 gilt hiermit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung hat die Fraktion der SPD in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren die Verwaltung um einen Sachstandsbericht über den aktuellen Zustand bzw. Ausstattung der Bolzplätze im Gebiet der Bezirksvertretung Haaren gebeten.
Im Ortsteil Haaren befinden sich insgesamt zehn öffentliche Spielplätze, acht in Haaren und zwei in Verlautenheide. Davon sind vier Anlagen kombinierte Spiel- und Bolzplätze. Die Bereiche zum Bolzen sind unterschiedlich ausgebaut und ausgestattet. So ist zum Beispiel der Bolzplatz Akazienstraße mit einem Kunststoffbelag und der Bolzplatz Friedensstraße mit einem wassergebundenem Belag ausgestattet. Auf drei weiteren Plätzen (Spiel-/Bolzplatz Hofbornstraße, An der Weide und Spielplatz Großheidstraße) sind Bolzwiesen mit einfachen „Torrahmen“ vorhanden. Darüber hinaus befinden sich auf mehreren Spielplätzen größere Rasenflächen, die zum Freispiel oder zum Bolzen genutzt werden können (z. B. Spielplatz Alter Friedhof, Eibenweg oder Welsche Mühle).
Der Fachbereich Umwelt hat den Zustand aller öffentlichen Spielplätze im Rahmen der Erstellung des gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes für Aachen aufgenommen und bewertet. Die Qualität der Spielplätze in Haaren ist im gesamtstädtischen Vergleich im oberen bis mittlerem Bereich einzustufen. Allerdings weisen mehr als die Hälfte aller Haarener Plätze veraltete Geräte oder Ausstattungsgegenstände auf. Die Beläge der Bolz- und Wiesenplätze befinden sich in einem gut nutzbaren Zustand.
Grundsätzlich haben alle bestehenden Bolzplätze und Flächen, auf denen freies Spielen ermöglicht werden kann, eine große Bedeutung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Somit strebt die Verwaltung an, alle Bolzmöglichkeiten zu erhalten, bei Bedarf aufzuwerten und ausreichend viele Flächen zur Verfügung zu stellen.
Kurzfristig ist geplant, 2021/22 auf allen vier Haarener Bolzplätzen vorhandene veraltete Tore durch neue mit Ballfangfunktion aus Metallstäben zu ersetzen. Langfristig sind auf mehreren Plätzen Einzelmaßnahmen, Umplanungen bzw. Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, die zur Aufwertung und zur Attraktivierung der Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche beitragen sollen. Diese Maßnahmen erfordern jedoch höhere finanzielle Mittel und sind in Bezug auf ihre Priorisierung aller gesamtstädtischen Spiel/- und Bolzplätze zu sehen. Aktuell sind noch keine verbindlichen Aussagen über den Realisierungszeitraum möglich.
Im gesamtstädtischen Spielplatzkonzept werden Maßnahmen zur Aufwertung jedes Platzes und Prioritäten zur zeitlichen Umsetzung anhand von abgestimmten Kriterien entwickelt. Die Beteiligung und Abstimmung mit den Bezirken soll Anfang 2021 erfolgen. Danach kann in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln festgelegt werden, welche Maßnahmen mit welcher zeitlichen Priorität im Bezirk Haaren umgesetzt werden können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29 kB
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