Anhörung - FB 61/0005/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg – zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Programmberatung (Vorlage-Nr. FB 61/1182/WP17)

Die Planung wurde im Rahmen der Programmberatung im Planungsausschuss am 09.05.2019 und Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 03.07.2019 vorgestellt. Der Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erarbeiten und für einen Teilbereich den Flächennutzungsplan 1980 entsprechend der Planung der neuen Parkpalette zu ändern. Er beschloss ausserdem, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand zwischen dem 28.10.2019 und 29.11.2019 statt. Die Anhörungsveranstaltung wurde am 29.10.2019 durchgeführt.

 

2. Aufstellung – und Offenlagebeschluss (Vorlage-Nr. FB 61/1476/WP17)

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in ihrer Sitzung am 24.06.2020 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis genommen, und empfohlen, die Pläne in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen. (Beratung des Umweltberichtes im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 18.08.2020)

Der Planungsausschuss hat sich am 20.08.2020 dieser Empfehlung angeschlossen und die öffentliche Auslegung der beiden Bauleitpläne beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - fanden zwischen dem 05.10.2020 und 06.11.2020 statt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen von Seiten der Öffentlichkeit Eingaben ein, die sich inhaltlich und abwägungsrelevant ausschließlich auf den Bebauungsplan Nr. 998 beziehen. Aufgrund des sich hieraus ergebenen Abwägungserfordernisses und einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplans, werden die bis dato parallel laufenden Bauleitplanverfahren nunmehr separat fortgeführt. Der Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans soll  damit vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen.

 

3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte in der Zeit vom 05.10.2020 bis einschließlich 06.11.2020 im Raum 400 im Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20.

Es sind keine Eingaben zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 eingegangen.

 

4. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel zur Öffentlichkeit wurden 23 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es sind sechs Eingaben eingegangen, in denen aber  keine Bedenken geäußert wurden.

 

 

5. Empfehlung zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen

Die Planung sieht vor,  das bestehende Firmengebäude der Abiomed Europe GmbH auf den vorhandenen Flächen am Aachener Standort zu erweitern sowie  für die neuen Beschäftigten im Umfeld des Gebäudes weitere Stellplätze bereit zu stellen.  Hierfür wird der ebenerdige Stellplatz der benachbarten Sportanlage mit je zwei Geschossen unter- und überbaut mit jeweils getrennten Zufahrten für die Sport- und Betriebsnutzung.

 

Für die städtebaulich geordnete Entwicklung und zur planungsrechtlichen Sicherung ist für dieses Vorhaben für den Teilbereich, der die Stellplätze betrifft die Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans 1980 sowie die parallele Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan Nr. 998) für die Gesamtmaßnahme erforderlich.

 

Änderung des Flächennutzungsplanes 1980

Für die etwa 0,77 ha große Fläche der geplanten Parkpalette im Osten des Plangebietes ist die derzeitige Darstellung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1980 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplätze und Parkbauten“ in die Darstellung „Gemischte Baufläche“ zu ändern.

 

Der Flächennutzungsplan 1980 stellt den Bereich der Erweiterungsmaßnahme des Bestandsgebäudes im Hauptplan als Gemischte Baufläche dar (FNP-Änderung Nr. 30), für den der Bereich der geplanten Parkpalette, derzeit als Parkplatz genutzt, ist im Hauptplan als Grünfläche dargestellt.

Im Änderungsbereich für den Flächennutzungsplan liegt derzeit eine Parkplatzanlage mit ca. 50 Parkplätzen, die dem nördlich angrenzenden städtischen Sportplatz zugeordnet ist. Östlich grenzt an den Parkplatz ein kleines Wäldchen an, das durch den Pariser Ring (L 260) begrenzt wird. Erschlossen wird die Parkplatzanlage von Westen über den Neuenhofer Weg. Südlich wird die Fläche durch die Vaalser Straße begrenzt. Die Erschließung der Sportanlage erfolgt vom Neuenhofer Weg aus über die Fläche des Änderungsbereiches.

Zudem liegt der Änderungsbereich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 592 - Vaalser Straße / Gut Kullen - und teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 700 - Vaalser Straße -.

 

Die derzeitige Darstellung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1980 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplätze und Parkbauten“ soll in die Darstellung Gemischte Baufläche geändert werden.

 

Hinweis zum Verhältnis zwischen der Änderung Nr. 148. des Flächennutzungsplans 1980 und der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030

Der Beschluss zur Offenlage der Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans erfolgte in zeitlich sehr engem Vorlauf zum Empfehlungsbeschluss des Planungsausschusses zum Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030. Erklärter Wille der Stadt Aachen ist, das Verfahren zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplan 1980 trotz zwischenzeitlich erfolgtem Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030 abzuschließen um das Vorhaben, das der Bebauungsplan Nr. 998 planerisch ermöglichen soll, zeitnah umzusetzen. Dies im Bewusstsein, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 in diesem Bereich abweichen. Das Änderungsverfahren wird daher mit der nun angestrebten politischen Beratungsfolge abgeschlossen, die Unterlagen zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 zur Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln umgehend dort eingereicht, so dass in der Reihenfolge zuerst die Änderung Nr. 148 genehmigt werden kann. Nach derzeitigem Zeitplan zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes AACHEN*2030 erfolgt die Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln voraussichtlich erst in der ersten Jahreshälfte 2021. Damit wird das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 998 vor Genehmigung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 abgeschlossen sein. Rechtsgültiger FNP wird zu diesem Zeitpunkt damit noch der Flächennutzungsplan 1980 sein, aus dem sich der Bebauungsplan Nr. 998 entwickelt. Die Stadt Aachen hat das Bestreben, den Flächennutzungsplan AACHEN*2030 nach Erreichen der Rechtswirksamkeit in der Zukunft in diesem Bereich zu bereinigen. Eine Anpassung durch ein eigenes Verfahren wird daher zu gegebener Zeit erfolgen. Hierfür werden politische Beschlussfassungen notwendig sein.

 

 

Zusammenfassung / Empfehlung zum Änderungsbeschluss

Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Änderung Nr.148 des Flächennutzungsplans 1980 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - zu beschließen.

Die Begründung zur Änderung Nr. 148 wurde, zur Klarstellung der Verhältnisse zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030  in einem entsprechenden Hinweis redaktionell geändert.

Die Verwaltung empfiehlt  die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Anlagen

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