Kenntnisnahme - FB 61/1569/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Fahrradbügel im Stadtgebiet Aachen - 4. Quartal 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Kenntnisnahme
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|
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02.12.2020
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.02.2020 wurde beschlossen, dass die Standortplanungen, für die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte fallenden Fahrradbügel, zukünftig vor Einbau der Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme und ggfs. zur Beratung vorgelegt werden. Dies soll quartalsweise geschehen.
Ziel 5c) des Radentscheides besagt, dass bis zum Ende des Jahres 2027, je 5.000 Plätze an Fahrradbügel – also je 2.500 Radbügel - außerhalb, sowie innerhalb des Alleenringes geschaffen werden sollen. Insgesamt konnten so im Jahr 2020, 610 neue Fahrradbügel aufgestellt beziehungsweise geplant werden. Bis zum Ende des Jahres 2027, müssen im gesamten Stadtgebiet somit noch 1890 Fahrradbügel neu aufgestellt werden.
Hiermit legt die Verwaltung die im 4. Quartal 2020 geplanten Fahrradbügel im Bezirk Mitte vor.
Erläuterung der Vorgehensweise
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 einstimmig die Ziele des Radentscheids beschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Aachen im April 2020 das Meldeportal „Radbügel für Aachen“ ins Leben gerufen. Dieses stand bis zum 31.08.2020 allen Bürger*innen zur Verortung gewünschter Fahrradbügel zur Verfügung. Die im vorliegenden Fotokatalog (Anlage 1) untersuchten Standorte gehen zum Großteil auf dort eingereichte Standortwünsche zurück. Die restlichen Standorte resultieren aus Maßnahmen der Unfallkommission oder Anregungen der ASEAG. Im Meldeportal sind bis Ende August 1671 Meldungen und 9.138 gemeldete Fahrradbügel eingegangen.
In Kürze erfolgt die Ausschreibung der geplanten Bügel aus dem 3. Quartal. Sobald diese abgeschlossen ist, kann mit der Installation der Bügel an den vorgesehenen Standorten begonnen werden.
Insgesamt wurden für das 4. Quartal 29 Meldungen aus dem Meldeportal geprüft. 18 Meldungen konnte nachgegangen werden, da sie sich auf öffentlicher Verkehrsfläche befinden. 11 Meldungen bezogen sich auf Privatflächen. Bei diesen Meldungen wurden die Eigentümer darüber informiert, dass auf ihrem Grundstück ein Bedarf an Fahrradabstellanlagen vorliegt. 55 der 67 geplanten Fahrradbügel beziehen sich auf Meldungen aus dem Meldeportal. Seit der Annahme des Radentscheids im November 2019 wurden bereits 250 Radbügel gesetzt. 150 Radbügel werden in den kommenden Wochen gesetzt, weitere 138 befinden sich in Ausschreibung und nochmal 67 befinden sich im 4. Quartal in der Planung.
Der vorliegende Fotokatalog (Anlage 1) zeigt die von der Verwaltung im 4.Quartal vorgeschlagenen Einbauorte im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Alle Vorschläge wurden durch Ortsbegehungen geprüft, lagegenau festgelegt und verwaltungsintern mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Bei der Standortauswahl wurden vornehmlich Örtlichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum gesucht, die auf Hochborden liegen und nicht den parkenden oder rangierenden Pkw-Verkehr einschränken. Dabei wurden Anforderungen der Feuerwehr, der Polizei und des Ordnungsamtes berücksichtigt und Flächen für Außengastronomie ausgenommen. Wenn die Platzverhältnisse auf den Hochborden nicht einem erforderlichen Mindestflächenanspruch genügen oder das Aufstellen von Fahrradbügeln den Bewegungsraum für Fußgänger*innen einschränkt, werden Parkflächen für den ruhenden Pkw-Verkehr zur Umnutzung für Fahrradabstellplätze vorgeschlagen.
Bei der Begehung der Örtlichkeiten wurde hauptsächlich den Meldungen der Bürger*innen nachgegangen. Lediglich an 7 Standorten ist im Straßenraum eine ausreichende Restbreite für Fußgänger*innen vorhanden, sodass die Bügel dort auf den Hochborden liegen (siehe Beispiele 06_Halifaxstraße/Ecke Auf der Hörn, 08_Melatener Straße 138/Ecke Auf der Hörn, 13_Seffenter Weg/Ecke Mies-van-der-Rohe Straße, 17_Henricistraße/Ecke Kavenstraße). Dort, wo von einem oder mehreren Anwohner*innen der Bedarf nach sicheren Abstellplätzen für Fahrräder gemeldet wurde und im Straßenverlauf keine oder offensichtlich nicht ausreichende Fahrradabstellplätze vorhanden sind, wird die Umnutzung von Parkstände vorgeschlagen (siehe Beispiele 07_Halifaxstraße/Ecke Ahornstraße, 09_Ahornstraße 53, 18_Henricistraße 30). Darüber hinaus sollen an zwei Stellen, an denen parkende Pkw sicherheitsrelevant Sichtbeziehungen behindern, Parkflächen zu Gunsten von Fahrradbügeln weichen (siehe: 02_Karl-Marx-Allee/Ecke Forster Weg, 03_Mauerstraße/Ecke Vaalser Straße). An zwei Stellen soll durch die Installation von Fahrradbügeln das Parken verhindert werden, damit die Busse der ASEAG dort ungehindert abbiegen können (siehe Beispiele 01_Elsassplatz 2, 05_Vaalser Straße/Ecke Lennestraße. An zwei weiteren Stellen werden bereits vorhandene Poller durch Fahrradbügel ersetzt (siehe Beispiele 20_Roermonder Straße 40 und 21_Roermonder Straße 40).
Der Standort im Kennedypark (siehe 04_Kennedypark) wurde sowohl mit dem Fachbereich Umwelt, als auch mit dem Aachener Stadtbetrieb abgestimmt.
Die weitere konzeptionelle Planung von Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt ist Bestandteil eines Gutachtens. Die Beauftragung ist abgeschlossen. Erste Abstimmungstermine zwischen Planungsbüro und der Verwaltung haben ebenfalls bereits stattgefunden. Aktuell findet die Begehung des Untersuchungsgebietes durch das Verkehrsplanungsbüro statt. Ergebnisse aus dem Gutachten sollen im Jahr 2021 vorliegen.
Kosten
Für den Einbau der Fahrradbügel im Stadtbezirk Aachen Mitte wird ein Betrag in Höhe von rd. 23.000 € benötigt. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2020 unter dem PSP Element 5-120102-900-10000-300-1 / 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ bzw. 5-120102-800-00700-300-1 /4-120102-811-7 „Fahrradabstellanlagen“ zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | ||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Auszahlungen | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | ||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Personal-/ Sachaufwand | 120.000 | 120.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | ||
Abschreibungen | 250.000 | 250.000 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 370.000 | 370.000 | 1.110.000 | 1.110.000 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
| ||||||
PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1 Fahrradabstellanlagen | ||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020* | Fortgeschriebener Ansatz 2020* | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Auszahlungen | 55.671,47 | 55.671,47 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 55.671,47 | 55.671,47 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen | ||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020** | Fortgeschriebener Ansatz 2020** | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Personal-/ Sachaufwand | 5.000,00 | 5.000,00 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Abschreibungen | 55.671,47 | 55.671,47 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 60.671,47 | 60.671,47 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
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*Haushaltsansatz 2020 i.H.v. 25.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 30.671,47 €
**Haushaltsansatz 2020 i.H.v. 25.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 35.671,47 €
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar |
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
|
7,5 MB
|