Entscheidungsvorlage - BA 0/0001/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte ermächtigt die Geschäftsstelle, die Zuschüsse für

das Jahr 2020 auf der Grundlage der Richtlinien der Bezirksvertretung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel (PSP-Element 1-010102-000-5, Kostenart 54910000) zu gewähren.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit Beschluss vom 20.03.2019 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Geschäftsstelle ermächtigt, die Zuschüsse für 2019 und bis zum Ende der 17. Wahlperiode auf der Grundlage der Richtlinien der Bezirksvertetung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel (PSP-Element 1-010102-000-5, Kostenart 54910000) zu gewähren.

 

Um die Förderanträge, die bis  Ende des Jahres 2020 eingehen, berücksichtigen zu können, wird die Bezirksvertretung Aachen-Mitte um Genehmigung der entsprechenden

Zuschüsse bis 31.12.2020 gebeten.

 

Die zur Ermittlung der Zuschüsse erforderlichen Belege liegen derzeit noch nicht vor.

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung regt im Hinblick auf die Verwendung der Verfügungsmittel an,

ab 2021 - analog der anderen Bezirksvertretungen - eine Auflistung über die konkret geplante Verwendung der Mittel (Empfänger / Zweck / Höhe des Zuschusses) der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

15.900

15.900

47.700

47.700

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

Die Verfügungsmittel stehen im Haushalt unter dem PSP-Element 1-010102-000-5,

Kostenart 54910000, zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

 

nicht bekannt

 

 

 

 

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