Entscheidungsvorlage - BA 0/0001/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Verfügungsmittel für 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
|
|
|
02.12.2020
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Beschluss vom 20.03.2019 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Geschäftsstelle ermächtigt, die Zuschüsse für 2019 und bis zum Ende der 17. Wahlperiode auf der Grundlage der Richtlinien der Bezirksvertetung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel (PSP-Element 1-010102-000-5, Kostenart 54910000) zu gewähren.
Um die Förderanträge, die bis Ende des Jahres 2020 eingehen, berücksichtigen zu können, wird die Bezirksvertretung Aachen-Mitte um Genehmigung der entsprechenden
Zuschüsse bis 31.12.2020 gebeten.
Die zur Ermittlung der Zuschüsse erforderlichen Belege liegen derzeit noch nicht vor.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung regt im Hinblick auf die Verwendung der Verfügungsmittel an,
ab 2021 - analog der anderen Bezirksvertretungen - eine Auflistung über die konkret geplante Verwendung der Mittel (Empfänger / Zweck / Höhe des Zuschusses) der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 15.900 | 15.900 | 47.700 | 47.700 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
| |||||
Die Verfügungsmittel stehen im Haushalt unter dem PSP-Element 1-010102-000-5,
Kostenart 54910000, zur Verfügung.
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt |
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