Entscheidungsvorlage - FB 56/0007/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung einer Delegierten / eines Delegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats Nordrhein-Westfalen und einer Vertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Integrationsrat
|
Entscheidung
|
|
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02.12.2020
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bestellung der Delegierten und Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates richtet sich nach § 7 der Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen.
Nach Absatz 1 ist für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW ein(e) Delegierte(r) und ein(e) Ersatzdelegierte(r) zu benennen.
Die Delegierten und Ersatzdelegierten sind direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder. Stellvertretende Mitglieder des Integrationsrates können nicht als Delegierte für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates benannt werden.
Der Hauptausschuss tagt bis zu dreimal pro Jahr; erstmals in der neuen Wahlperiode am 06.02.2021.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine | x | positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar | x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine | x | positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,3 kB
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