Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0040/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Jüdischen Friedhofs als kommunaler Friedhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
06.12.2005
| |||
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2005
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Neubau des Jüdischen Friedhofs auf der Erweiterungsfläche des Friedhofs Hüls.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Neubau des Jüdischen Friedhofs auf der Erweiterungsfläche des Friedhofs Hüls.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der derzeitige Jüdische Friedhof an der Lütticher Straße weist nur noch wenige Beisetzungsmöglichkeiten aus.
Bereits am 31.10.2001 hatte der Verwaltungsvorstand E 18 beauftragt zu prüfen, ob eine Erweiterung an der Lütticher Straße möglich ist.
Dies war nach eingehenden Recherchen nicht der Fall.
Aus der Baukonferenz vom 14.10.2002 kam dann der Auftrag zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, auf dem Friedhof Hüls oder zusammen mit der Friedhofsanlage Hüls langfristig Flächen für die Beerdigungen und Grabstätten jüdischer Mitbürger bereitzustellen.
Auf Grund des ewigen Ruhrechtes für verstorbene jüdische Mitbürger kam hierfür eine Fläche auf dem jetzigen Friedhof Hüls nicht in Betracht.
Nach Absprache mit den beteiligten Fachämtern wurde eine Fläche außerhalb der tatsächlichen Abgrenzungen des heutigen Friedhofs Hüls, aber in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan von 1980 als eventuelle Erweiterung dargestellt ist (Ausbaustufen 5 und 6 für 2020 und später) favorisiert.
Die Fläche, die im Süden in etwa an die Eisenbahnlinie Haaren - Aachen (Rothe Erde) und an den Scheidmühlenweg angrenzt, ist ca. 6.600 m² groß und zwischenzeitlich gänzlich in städtischem Besitz.
Am 24.02.2003 gab es mit den Vertretern der jüdischen Gemeinde und den zuständigen Fachbereichen eine Besichtigung der Infrastruktur (Waschraum für Leichenwaschungen, Trauerhalle) und der Erweiterungsfläche.
Nach der Besichtigung sprachen sich die Vertreter der jüdischen Gemeinde für diesen Standort und auch für die dieser Vorlage zugrunde liegende Planung aus.
Für die Anlage des jüdischen Friedhofs Hüls bedarf es keines Bebauungsplanes.
Die bauordnungsrechtliche Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens bestimmt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Hier heißt es: „Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist“.
Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Erschließung erfolgt über den Friedhof Hüls und dann über die Brücke, die die vorgenannte Bahnlinie überspannt.
Ein direkter Zugang ist aber auch über den südwestlich an der Erweiterungsfläche vorbeiführenden Fußweg von der Charlottenburger Allee aus möglich.
Die mit den Vertretern der jüdischen Gemeinde am 26.10.2005 noch einmal abgestimmte Planung sieht
556 Reihengräber für jüdische Mitbürger vor und 51 Reihengräber für Ehepartner nicht jüdischer Konfession vor.
Der jetzige Entwurf sieht 2 Symbole des jüdischen Glaubens vor.
In der Pflasterung im Eingangsbereich ist die Form der Menora aufgenommen worden. Von dort aus führt diagonal über die spätere Beisetzungsfläche in der ersten Hälfte eine 3,00 m breite Wegeverbindung in Rasenpflaster.
In der Mitte der diagonalen Wegeverbindung ist ein kreisrunder ca. 50 cm tiefer liegender Versammlungsplatz mit einem Durchmesser von 11,00 m vorgesehen.
Diese Platzfläche, die in Teilbereichen von einer Sitzmauer eingefasst wird, weist in der Plattierung den Davidsstern auf.
Die drei von dem äußeren Umgangsweg ausgehenden 3,00 m breiten wassergebundenen Wege sind mittig auf die Spitzen des Davidssterns ausgerichtet.
Der ebenfalls 3,00 m breite wassergebundene Umgangsweg wird zur 1,60 m hohen Gitterzaunanlage durch einen im Mittel 3,00 bis 4,00 m breiten Pflanzstreifen getrennt.
Die Beisetzungsfläche für Ehepartner nichtjüdischer Konfession wird zu der verbleibenden Beisetzungsfläche durch eine ca. 50,00 cm hohe Mauer unterbrochen.
Die Gräber sind so angelegt, dass der Tote bei der Auferweckung nach Jerusalem (Osten) schaut.
Die Wegeflächen werden so ausgebaut, dass sie zu den Pflanz- und Beisetzungsflächen hin entwässern.
Eine Bewässerungsleitung wird vom Friedhof Hüls aus entlang der Brücke auf die Erweiterungsfläche geführt. Für die voraussichtliche Anlage von vier Fluren ist je eine Wasserzapfstelle vorgesehen.
Der Zugang über eine ebenfalls 1,60 m hohe Toranlage zum jüdischen Friedhof befindet sich im Bereich des Schnittpunktes der Wege Elleter Feld, Scheidmühlenweg und Gringelstraße.
Eine erforderliche Erweiterung der Friedhofsfläche ist jederzeit möglich.
Der jüdische Friedhof Hüls wird auch rechtlich Bestandteil des kommunalen Friedhofes Hüls. Demgemäß wird auch die Friedhofssatzung zweckentsprechend geändert und den Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Mit der Planung und Baudurchführung wird die Planungsabteilung des Fachbereichs Umwelt beauftragt.
Eine abschließende Kostenermittlung durch die Planungsabteilung steht noch aus.
Im Wirtschaftsplan 2005 des Aachener Stadtbetriebes sind vorsorglich Mittel in Höhe von 350.000,00 Euro für die Maßnahme veranschlagt worden.