Kenntnisnahme - BA 5/0004/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Nach § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt.

 

Der/ die Antragstellerin ist über die Stellungnahme und über die Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

 

Die Bezirksvertretung verweist den Antrag an die Oberbürgermeisterin.

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Anlagen

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