Entscheidungsvorlage - FB 52/0006/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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10.12.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß der aktuell gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel überregional bedeutsame Sportveranstaltungen mit besonderer Werbewirksamkeit für die Stadt Aachen gefördert werden.
Die Stadt Aachen gewährt zu den Kosten der Veranstaltung einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.500,00 €. Der Antrag ist formlos in schriftlicher Form bis zum 01. November für Veranstaltungen im Folgejahr zu stellen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und Einschränkungen durch die Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) bestand bei vielen Sportvereinen Planungsunsicherheit. Da aktuell nicht absehbar ist, inwiefern im Jahr 2021 Veranstaltungen durchgeführt werden können, sind bisher noch keine Anträge von den Aachenern Sportvereinen für die Förderung von besonderen Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen eingegangen.
Der Fachbereich Sport schlägt daher vor, angesichts der besonderen Umstände über Anträge zur Förderung besonderer Sportveranstaltungen in 2021 in der Sportausschusssitzung am 16.09.2021 zu entscheiden und diese auch rückwirkend zu bewilligen.
Es werden grundsätzlich die Veranstaltungen nicht gefördert, die in den beiden unmittelbar vorangegangenen Jahren aufgrund der Richtlinien bezuschusst worden sind, es sei denn, es stehen Haushaltsmittel in ausreichender Höhe bereit. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten allerdings alle Sportveranstaltungen in diesem Jahr, welche in der Sitzung des Sportausschusses am 12.12.2019 bewilligt wurden, abgesagt werden. Die betroffenen Vereine erhalten daher die Möglichkeit, erneut einen Antrag für diese Veranstaltungen in 2021 zu stellen.
Die Haushaltsmittel für das Jahr 2020 stehen für die Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2021 nicht mehr zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt |
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