Entscheidungsvorlage - FB 52/0007/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Anschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:

 

Akademischer Segelverein ASV e.V. Einhandjolle „RS Aero“    2.125,00 €

 

SV Neptun 1910 Aachen e.V.  Edelstahlrutsche       975,00 €

 

Fliegergruppe an der RWTH   Übernahme Kaufanteil    2.500,00 €

Aachen e.V.    Doppelsitzersegelflugzeug

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

(Schwier)

Beigeordnete

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Anschaffung von Sportgeräten.

 

Der Akademische Segelverein der RWTH Aachen e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, jungen Menschen und Studenten den Segelsport näher zu bringen. Der Verein unterhält einen Bootspark am Rursee, auf denen die Ausbildung für Anfänger und Fortgeschrittene durchgeführt wird.

Da eines der Boote undicht war, möchte der Verein in eine sportliche Ein-Personen-Segeljolle investieren. Nach einem Probesegeln mit vielen aktiven Vereinsmitgliedern ist die Wahl auf einen „RS Aero“ gefallen. Jedoch ist geplant, eine gebrauchte Jolle zu kaufen. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 15.10.2020 erhalten.

Durch die Vielseitigkeit und die einfache Handhabung des Bootes können hiermit viele Segler aufs Wasser kommen. Auf Grund der veränderbaren Segelfläche bietet das Boot sowohl für Einsteiger als auch für Fortgeschrittene die richtige Herausforderung. Davon profitieren Jugendliche und Erwachsene. Den Mitgliedern wird durch eine Einhandjolle die Möglichkeit geboten, unabhängig ihrem Sport nachzugehen. Außerdem möchte der Verein auch weiterhin durch konkurrenzfähiges Material die Grundlagen für den Einstieg in das Regattasegeln bieten.

Die Kosten für ein Gebrauchtboot würden sich laut einem Angebot aus England vom 16.09.2020 auf ca. 7.000,00 € belaufen. Laut Antragsteller ist es im Bootsbereich nicht unüblich, gebrauchtes Material im Ausland zu kaufen bzw. dafür weite Strecken zurückzulegen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie ist ein Kauf im Ausland zurzeit jedoch nicht möglich, sodass der ASV am 04.11.2020 ein vergleichbares Angebot aus Deutschland i.H.v. 8.500,00 € vorlegte.

Mit dem neuen Angebot könnte dem Akademischen Segelverein der RWTH Aachen e.V. somit gemäß der Richtlinie ein städtischer Zuschuss i.H.v. 2.125,00 € bewilligt werden.

 

Der SV Neptun 1910 Aachen e.V. benötigt für seine sechs Talentsichtungsgruppen mit Kindern im Alter von ca. 6-9 Jahren eine Spezialrutsche aus Edelstahl zum Erlernen der Kopfsprünge vorwärts und rückwärts.

Damit die Kinder einen Kopfsprung ausführen können, müssen sie gestreckt und mit hoher Körperspannung ins Wasser eintauchen. Als Hilfsmittel dient dazu eine spezielle Rutsche, die üblicherweise an Stützpunkten für das Wasserspringen vorhanden ist. Dem SV Neptun steht eine solche Rutsche jedoch nicht zur Verfügung. Die Rutsche ermöglicht den Kindern im 45 Grad Winkel ins Wasser einzutauchen und dient der Überwindung der Angst sowie ein gutes Körpergefühl für Streckung und Haltung zu gewinnen.

Eine solche Rutsche kann nicht im Fachhandel erworben werden, da sämtliche Fertigrutschen im unteren Bereich eine Zone mit geringer werdender Steigung (Auslaufzone) aufweisen, um die Kinder abzubremsen. Daher muss die Rutsche individuell von einem Metallbauer angefertigt werden. Auf Grund der hohen Luftfeuchtigkeit in der Schwimmhalle und der Korrosionsbeständigkeit muss die Rutsche aus Edelstahl V4A gefertigt werden, wodurch der hohe Anschaffungswert zustande kommt.

Laut Angebot der Firma Metallbau Ludwigs beträgt die Neuanschaffung dieser Spezialrutsche 3.900,00 €.  Gemäß der Förderrichtlinie würde sich für den SV Neptun 1910 Aachen e.V. ein städtischer Zuschuss i.H.v. 975,00 € ergeben.

 

Gemäß Vertrag vom 26.02.2004 bildete die Fliegergruppe an der RWTH Aachen e.V. (FTHA) mit der Fachschaft Segelflug Aachen e.V. eine Haltergemeinschaft zum Zweck des Erwerbs, des Betriebs und der Unterhaltung eines doppelsitzigen Segelflugzeuges. Aufgrund der Kündigung des Haltervertrags zum 30.04.2020 seitens der Fachschaft Segelflug e.V. hat die FTHA die Kaufanteile der Fachschaft Segelflug Aachen e.V. i.H.v. 35.700,00 € zum 31.12.2019 übernommen.

Es handelt sich um einen Leistungsdoppelsitzer DG1000. Doppelsitzer sind für den Segelsport wichtig, da auf ihnen die Ausbildung stattfindet. Außerdem ermöglichen sie auch nach dem Lizenzerhalt eine sinnvolle, fliegerische Weiterentwicklung der Piloten im Überland- und Leistungsflug. Das Fliegen in doppelsitzigen Segelflugzeugen erhöht außerdem die Flugsicherheit. Die Aufteilung von Aufgaben im Flug – Steuern des Flugzeuges, Navigation, Luftraumbeobachtung – entlastet die Piloten und sorgt damit für ein Plus an Sicherheit. Somit ermöglichen Doppelsitzer allen Mitgliedern die Teilnahme am Breitensport. Die FTHA betreibt eine intensive Ausbildung und Schulung von Piloten.

Um den finanziellen Aufwand zu stemmen und das Angebot für ihre Mitglieder aufrecht erhalten zu können, stellte die FTHA am 14.11.2019 einen Zuschussantrag. In diesem besonderen Fall handelt es sich jedoch nicht wie üblich um eine Neuanschaffung eines Sportgerätes, sondern um eine Übernahme von Kaufanteilen der Fachschaft Segelflug Aachen e.V., mit der das Segelflugzeug laut Rechnung vom 25.02.2005 zu einem Preis von 88.954,17€ sowie ein passender Anhänger zum Preis von 6.380,00 € (12.11.2004) gemeinsam angeschafft wurden. Zwei Drittel des Gesamtbetrages trug die FTHA und ein Drittel die Fachschaft Segelflug Aachen e.V.

Auf Grund dieser Sonderstellung des Antrages hielt sich die Sportverwaltung vor, den Antrag dem Sportausschuss in seiner letzten Sitzung des Jahres am 10. Dezember 2020 vorzulegen, sofern am Jahresende noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Gemäß der Förderrichtlinie beträgt die Höhe des Zuschusses 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der Sportgeräte, höchstens jedoch 2.500,00 €. Demnach würde sich für die Fliegergruppe an der RWTH Aachen e.V. ein städtischer Zuschuss i.H.v. 2.500,00 € ergeben.

 

Der Haushaltsansatz 2020 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten 10.000,00 €. Bisher wurde      für zwei Anträge ein Betrag in Höhe von 2.406,22 € bewilligt bzw. ausgezahlt. Für die drei neuen Anträge sind Mittel in Höhe von rund 5.600,00 € erforderlich, sodass dann die Gesamtsumme aller geförderten Anträge 8.006,22 € im Jahr 2020 betragen würde.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

11.201,53 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

 

nicht bekannt

 

 

 

 

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