Entscheidungsvorlage - FB 52/0008/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportförderung- Integrationsmaßnahmen durch Sport
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die folgenden Projekte zu bezuschussen:
Aachener Förderverein Projekt „Open Sunday“ 5.000,00 €
Integration durch Sport e.V.
Stadtsportbund Aachen e.V. Übungsleiterausbildung C, 5.000,00 €
Profil Ältere
Bürgerstiftung Lebensraum Projekt „Move on“ 2.600,00 €
Aachen
In Vertretung |
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(Schwier) |
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Sportausschusses am 08.03.2018 wurden die folgenden Förderrichtlinien für Integrationsmaßnahmen durch Sport beschlossen:
- Gefördert werden können Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Migrantenselbstorganisationen oder andere Institutionen, die durch einmalige oder langfristige Aktionen und Projekte im Bereich Sport einen außergewöhnlichen und nachhaltigen Beitrag zur Integrationsarbeit in Aachen leisten.
- Diese sollen
- sich nachhaltig und dauerhaft auf die Integrationsarbeit auswirken.
- durch eine Kooperation unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sein.
- sich durch gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise auszeichnen und die Kommunikation verbessern.
- sich durch soziale Aspekte wie kostenlose oder preiswerte Angebote oder ein über das Sportangebot hinausgehendes soziales Engagement auszeichnen.
Im Rahmen der Verstetigung der Fördermöglichkeit Integration durch Sport sollten zudem Projekte bevorzugt gefördert werden, die
- eine stadtweite Ausrichtung bzw. Wirkung haben
- Modellcharakter besitzen
- ein einmaliges oder seltenes Angebot mit entsprechender Wirkung darstellen.
Der Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen für das Jahr 2020 wurde auf den 15.04.2020 festgelegt. Bis zu diesem Stichtag sind insgesamt 4 Anträge von Institutionen und Sportvereinen beim Fachbereich Sport eingegangen, welche anhand der Förderrichtlinien geprüft und dem Sportausschuss in seiner Sitzung am 18.06.2020 vorgelegt wurden.
Mit Beschluss vom 18.06.2020 hat der Sportausschuss den sportfachlichen Bedarf anerkannt und einstimmig beschlossen, die Projekte mit insgesamt 14.825,00 € aus dem Produkt 080202 – „Vereinssport“ zu bezuschussen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und Einschränkungen durch die Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) bestand bei vielen Institutionen und Sportvereinen Planungsunsicherheit in Bezug auf Aktionen und Projekte im Bereich Sport. Aufgrund der zwischenzeitlichen Lockerungen der Coronaschutzverordnung im Bereich Sport konnten jedoch weitere Sportangebote wieder realisiert werden.
Da gemäß der Förderrichtlinie Projekte auch jahresübergreifend förderfähig sind, schlug die Sportverwaltung vor, dass Institutionen und Sportvereine die Möglichkeit erhalten, weitere Förderanträge für Integrationsmaßnahmen durch Sport bis zum 01.10.2020 einzureichen.
Mit Beschluss vom 18.06.2020 sprach sich der Sportausschuss einstimmig für die Fristverlängerung aus, sodass die Entscheidung über die Förderanträge im Ausschuss am 10.12.2020 erfolgen kann.
Des Weiteren sollen Mittel des Ansatzes in Höhe von 15.000,00 € im Produkt 080203 – „vereinsungebundener Sport“ - PSP 4-080203-904-5 als Deckung für die Bezuschussung von Anträgen im Produkt 080202 – „Vereinssport“ - PSP 4-080202-914-6 eingesetzt werden, soweit sie nicht in voller Höhe benötigt werden.
Bis zum 01.10.2020 sind insgesamt 3 weitere Anträge von Institutionen und Sportvereinen beim Fachbereich Sport mit einem Finanzvolumen von rd. 12.600,00 € eingegangen, welche anhand der Förderrichtlinien geprüft wurden.
Produkt 080202 - Vereinssport
Antragsteller | Projekt-bezeichnung | Projektkurzbeschreibung | Gesamt-kosten - € - | Zuschuss - € - |
Aachener Förderverein Integration durch Sport e.V. | „Open Sunday“ | Zielgruppe: Kinder der 1.-6. Klasse im Brennpunktviertel der Grundschule Mataréstraße Inhalt: Offenes und inklusives Bewegungsangebot an Sonntagen, welches insbesondere vereinsferne Kinder für Sport in ihrem unmittelbarem Sozialraum begeistern soll. | 7.400,00 | beantragt: 5.000,00 Bewilligung: 5.000,00 |
Stadtsportbund Aachen e.V. | Übungsleiter-ausbildung C, Profil Ältere | Zielgruppe: ältere Menschen/ ältere Menschen mit Migrationshintergrund Inhalt: Nachhaltige und dauerhafte Einbindung älterer Menschen in die Gesellschaft über den Sport. | 6.758,00 | beantragt: 5.000,00 Bewilligung: 5.000,00 |
Summe |
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| 14.158,00 | 10.000,00 |
Produkt 080203 – vereinsungebundener Sport
Antragsteller | Projekt-bezeichnung | Projektkurzbeschreibung | Gesamt-kosten - € - | Zuschuss - € - |
Bürgerstiftung Lebensraum Aachen | „Move on“ | Zielgruppe: Jugendliche im Alter von 14 - 18 Jahren mit unterschiedlicher Herkunft sowie mit und ohne Handicaps Inhalt: Verschiedene Schlüsselstellen verteilen vorgefertigte Voucher, mit denen Jugendliche die Möglichkeit haben, günstig und fachlich betreut Sport zu treiben. Ihnen soll erstmals oder wieder Spaß an Bewegung vermittelt werden. | 2.600,00 | beantragt: 2.600,00 Bewilligung: 2.600,00 |
Summe |
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| 2.600,00 | 2.600,00 |
Aus Sicht der Sportverwaltung sind die aufgeführten Projekte im Bereich des Vereinssport mit einer Zuschusshöhe von insgesamt 10.000,00 € und im Bereich des vereinsungebundenen Sport mit einer Zuschusshöhe von 2.600,00 € förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinie.
Gemäß Beschluss vom 18.06.2020 und in Abklärung mit der Finanzsteuerung kann der Ansatz für den vereinsungebundenen Sport als Deckung für überplanmäßige Ausgaben im Vereinssport verwendet werden.
Demnach kann der Zuschuss für den Vereinssport mit 175,00 € aus dem Produkt 080202 – „Vereinssport“ und mit 9.825,00 € aus dem Produkt 080203 – „vereinsungebundener Sport“ gedeckt werden.
Der vereinsungebundener Sport kann i.H.v. 2.600,00 € aus dem Produkt 080203 – „vereinsungebundener Sport“ bezuschusst werden.
Folglich würden in diesem Jahr Integrationsprojekte im Bereich Sport mit insgesamt 27.425,00 € bezuschusst werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 30.000 € | 30.000 € | 90.000 € | 90.000 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden
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Es sind jeweils 15.000,00 € bei den Produkten 080202 – „Vereinssport“ – PSP 4-080202-914-6 und 080203 – „vereinsungebundener Sport“ – PSP 4-080203-904-5, PSK 53180000 für „Integrationsmaßnahmen im Sport“ veranschlagt. Der Sportausschuss entschied bereits in seiner Sitzung am 18.06.2020 über eine Bezuschussung verschiedener Integrationsprojekte im Bereich Sport i.H.v. insgesamt 14.825,00 € vom Produkt 080202 – „Vereinssport“. Folglich stehen im Produkt 080202 – „Vereinssport“ noch 175,00 € und im Produkt 080203 – „vereinsungebundener Sport“ 15.000,00 € zur Verfügung.
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Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
|
(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
|
(wie Dokument)
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9,7 MB
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