Entscheidungsvorlage - 0001/ A 51/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von weiteren Ausschüssen des Rates der Stadthier: Neubildung des Jugendhilfeausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Herr Schuster
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.10.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt wählt folgende Mitglieder / Stellvertreter in den
Jugendhilfeausschuss
Mitglieder Stellvertreter
1 _______________ _______________
2 _______________ _______________
3 _______________ _______________
4 _______________ _______________
5 _______________ _______________
6 _______________ _______________
7 _______________ _______________
8 _______________ _______________
9 _______________ _______________
10 _______________ _______________
11 _______________ _______________
12 _______________ _______________
13 _______________ _______________
14 _______________ _______________
15 _______________ _______________
Dr.
Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
I Rechtsgrundlagen
Für die
Zusammensetzung und Wahl des Jugendhilfeausschusses sind folgende
Rechtsgrundlagen zu beachten:
1) Sozialgesetzbuch
(SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe -
in
der Fassung der Bekanntmachung
vom 8.12.1998, zuletzt geändert durch
Artikel
7 des Gesetzes vom 27.12.2003
2) Erstes
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12.12.1990
(AG-
KJHG) , zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 29.4.2003
3) Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung
vom 14.7.1994, zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom
3.2.2004
4) Satzung
für das Jugendamt der Stadt Aachen vom 21.8.1992
II Zusammensetzung
des Jugendhilfeausschusses
Insoweit,
als das SGB VIII und das AG-KJHG Bestimmungen zur Zusammensetzung des
Jugendhilfeausschusses beinhalten, gehen sie als speziellere Regelungen den
Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Zusammensetzung der Ausschüsse vor.
Aufgrund dieser speziellen Regelungen ergibt sich folgende Zusammensetzung des
Jugendhilfeausschusses:
A) 15
stimmberechtigte Mitglieder (§ 4 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 4
der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen)
Diese 15 stimmberechtigten
Mitglieder des JHA sind gemäß § 4 Abs. 2 AG-KJHG vom Rat der Stadt für die
Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen. Bezüglich der Zusammensetzung dieser 15
stimmberechtigten Mitglieder ergeben sich aus § 4 AG-KJHG und § 4 Abs. 2
der Satzung für das Jugendamt
folgende weitere zu beachtende Vorgaben:
a)
9 Mitglieder des Rates der Stadt oder in der Jugendhilfe erfahrene
Frauen und Männer. Darauf hinzuweisen ist, dass nur Personen gewählt werden
können, die auch dem Rat der Stadt
Aachen angehören können. Das Geschlechterverhältnis soll paritätisch sein.
Laut
§ 6 der Satzung für das Jugendamt müssen die/der Vorsitzende des Jugend-
hilfeausschusses und ihre/seine Stellvertretung dem Rat der Stadt
Aachen angehören.
b)
6 Frauen und Männer auf
Vorschlag der im Bereich der Stadt Aachen wirkenden und anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe.
Die Verwaltung des Jugendamtes hat
hierzu die anerkannten Träger um Vorschläge
gebeten. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage sind die aus der beigefügten Anlage ersichtlichen Vorschläge
eingegangen.
§ 4 Abs. 4 AG-KJHG weist darauf hin,
daß die Vorschläge der freien Träger, insbe-sondere der Wohlfahrtsverbände
und der Jugendverbände, entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk
des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen sind.
c) Für jedes stimmberechtigte
Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen.
B. Beratende Mitglieder
Gemäß § 5 Abs. 1 AG-KJHG in
Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen gehören dem
Jugendhilfeausschuss folgende beratende Mitglieder an:
a) der
Hauptverwaltungsbeamte oder eine von ihm bestellte Vertretung;
b) der
Leiter des Jugendamtes oder die Vertretung;
c) eine
Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes
oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter
(der Präsident des Landgerichtes Aachen hat mit
Schreiben vom 13.9.2004
Herrn
Richter am Amtsgericht Helmut Siebert und als Stellvertreter Herrn Richter
am
Amtsgericht Günther Jungbluth bestellt);
d) eine Vertreterin/ein
Vertreter der Arbeitsverwaltung
(die Direktorin des
Bundesagentur für Arbeit Aachen
hat Herrn
Lothar Dröge bestellt, ein/e
Stellverterter/in wird noch mitgeteilt);
e) eine Vertreterin/ein
Vertreter der Schulen
(das
Schulverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 21.7.2004 Frau Gabriele Berka
und
als Stellvertreter Herrn Ulrich Nellessen benannt.)
f) eine
Vertreterin/ein Vertreter der Polizei
(der
Polizeipräsident hat am 23.7.2004 Herrn Kriminalhauptkommissar Georg Kahlen
und als Stellvertreter Herrn Kriminaloberkommissar Gustav Zysk bestellt)
g) je eine Vertretung
der katholischen Kirche
(die Regionalstelle
Aachen-Stadt im Bistum Aachen hat mit Schreiben vom 7.9.2004
Herrn
Guido Rothkopf und zu seinem Stellvertreter Herrn Harald Breidt bestellt),
der evangelischen Kirche
(die Evangelische
Kirchengemeinde Aachen hat mit Schreiben vom 18.8.2004
Herrn
Gerhard Wiehe und als Stellvertreterin Frau Magdalene Braun-Rottländer
bestellt),
der
jüdischen Kultusgemeinde
(die
jüdische Gemeinde Aachen hat mit Schreiben vom 23.7.2004 Herrn Dr. Robert
Neugröschel und als
Vertretung Frau Silva Krimermann bestellt);
h) ein Arzt/eine Ärztin des
Gesundheitsamtes
(mit Schreiben vom 29.6.2004
wurden Herr Dr. Hubert Plum und
als Stellvertreterin
Frau
Dr. Gabriele Trost-Brinkhues bestellt);
i) ein/e von der
Arbeitsgemeinschaft der offenen Jugendarbeit zu bestellende/r
Vertreter/in
(die Ökumenische
Arbeitsgemeinschaft Offener Türen hat mit Schreiben vom
21.7.2004 Herrn Carsten Brehm
bestellt, ein Vertreter wird noch benannt);
j) ein/eine in der
Jugendwohlfahrt oder Jugenderziehung erfahrener/erfahrene oder
tätiger/tätige
Vertreterin/Vertreter der ausländischen Einwohner der Stadt Aachen,
der/die
vom Migrationsrat bestellt
wird
(eine
Bestellung wird erst nach den Wahlen zum Migrationsrat im November 2004
erfolgen)
Anlage:
Betr.: Neubildung
des Jugendhilfeausschsses
hier:
Vorschläge der freien Träger für stimmberechtigte Mitglieder und deren
Stellvertreter
Bis zur
Erstellung der Vorlage sind folgende Vorschläge bei der Verwaltung des
Jugendamtes eingegangen:
Als
stimmberechtigtes Mitglied
als Stellverterter/in
Herr Benno
Pauls Frau
Daniela Dreymüller
Frau
Annemarie Hänel Herr
Gregor Uhoda
Herr Jörg
Fornefeld Frau
Susanne Kotulla
vorgeschlagen
vom Aachener Jugendring,
Jugendreferat des Kirchenkreises Aachen, Liberales Jugendwerk, Deutscher
Pfadfinderbund - Stamm Wiking, Pfadfinderinnenschaft St. Georg – Stamm
Verlautenheide, Katholische Studierende Jugend, DLRG Ortsgruppe Aachen, Evangelische Jugend,
Frau
Gabriele Niemann-Cremer Frau
Merete Menze
Frau Ursula
Braun-Kurzmann Herr
Bernhard Verholen
Herr Stefan
Küpper Herr
Horst Kreutz
Herr Paul
Glar Frau
Petra Stallmann
vorgeschlagen
von der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Aachen
(Herr Küpper wurde zudem vom kath. Erziehungsverein vorgeschlagen, Frau Stallmann außerdem vom Deutschen
Kinderschutzbund OV Aachen)
Ferner hat
die Arbeiterwohlfahrt – Kreisverband Aachen-Stadt folgenden Vorschlag gemacht:
Frau
Gabriele Niemann-Cremer Frau
Marianne Kuckelkorn
Weitere
Vorschläge:
Frau
Gabriele Schneider
vorgeschlagen
vom Studentenwerk Aachen
Herr Felix
Seuffert
vorgeschlagen
von Karlsgau e.V.
Frau Regina
Trogus-Liegmann
vorgeschlagen
vom Deutschen Roten Kreuz
Frau Esther
Flemming,
vorgeschlagen
von WABe e.V.
Herr
Andreas Hunds,
vorgeschlagen
vom TKV Oberforstbach
Frau Dr.
Simone Pfeiffer-Bohnenkamp,
vorgeschlagen
vom Sozialwerk Aachener Christen