Entscheidungsvorlage - 0001/ A 51/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt wählt folgende Mitglieder / Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss

 

                                    Mitglieder                                             Stellvertreter

1                                  _______________                              _______________

2                                  _______________                              _______________

3                                  _______________                              _______________

4                                  _______________                              _______________

5                                  _______________                              _______________

6                                  _______________                              _______________

7                                  _______________                              _______________

8                                  _______________                              _______________

9                                  _______________                              _______________

10                                _______________                              _______________

11                                _______________                              _______________

12                                _______________                              _______________

13                                _______________                              _______________

14                                _______________                              _______________

15                                _______________                              _______________

 

 

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

          I     Rechtsgrundlagen

 

Für die Zusammensetzung und Wahl des Jugendhilfeausschusses sind folgende Rechtsgrundlagen zu beachten:

 

1)             Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe -

            in der Fassung der             Bekanntmachung vom 8.12.1998, zuletzt geändert durch

            Artikel 7 des Gesetzes vom 27.12.2003

 

2)         Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12.12.1990                     (AG- KJHG) , zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes  vom 29.4.2003

 

3)             Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der                                Bekanntmachung vom 14.7.1994, zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes             vom             3.2.2004

 

4)             Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen vom 21.8.1992

 

           II            Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses

 

Insoweit, als das SGB VIII und das AG-KJHG Bestimmungen zur Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses beinhalten, gehen sie als speziellere Regelungen den Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Zusammensetzung der Ausschüsse vor. Aufgrund dieser speziellen Regelungen ergibt sich folgende Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses:

 

A)        15 stimmberechtigte Mitglieder (§ 4 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 4 der                                                           Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen)

Diese 15 stimmberechtigten Mitglieder des JHA sind gemäß § 4 Abs. 2 AG-KJHG vom Rat der Stadt für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen. Bezüglich der Zusammensetzung dieser 15 stimmberechtigten Mitglieder ergeben sich aus § 4 AG-KJHG und § 4 Abs. 2 der  Satzung für das Jugendamt folgende weitere zu beachtende Vorgaben:

   

            a) 9 Mitglieder des Rates der Stadt oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer. Darauf hinzuweisen ist, dass nur Personen gewählt werden können, die auch dem Rat der  Stadt Aachen angehören können. Das Geschlechterverhältnis soll paritätisch sein.    

            Laut § 6 der Satzung für das Jugendamt müssen die/der Vorsitzende des Jugend-                     hilfeausschusses und ihre/seine Stellvertretung dem Rat der Stadt Aachen  angehören.

 

            b) 6 Frauen und Männer  auf Vorschlag der im Bereich der Stadt Aachen wirkenden und  anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

Die Verwaltung des Jugendamtes hat hierzu die anerkannten Träger um Vorschläge                   gebeten. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage  sind die aus der beigefügten  Anlage ersichtlichen Vorschläge eingegangen.

§ 4 Abs. 4 AG-KJHG weist darauf hin, daß die Vorschläge der freien Träger, insbe-sondere der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände, entsprechend der Bedeutung ihrer  Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen sind.

   

c) Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen.

 

 

B.       Beratende Mitglieder     

 

Gemäß § 5 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der  Stadt Aachen gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende beratende Mitglieder an:

 

a)         der Hauptverwaltungsbeamte oder eine von ihm bestellte Vertretung;

 

b)         der Leiter des Jugendamtes oder die Vertretung;

 

c)         eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes      

     oder eine  Jugendrichterin/ein Jugendrichter

            (der Präsident des Landgerichtes Aachen hat mit Schreiben vom  13.9.2004           

           Herrn Richter am Amtsgericht Helmut Siebert und als Stellvertreter Herrn Richter

           am Amtsgericht Günther Jungbluth bestellt);

 

d)             eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung

                (die Direktorin des Bundesagentur für Arbeit  Aachen hat  Herrn              

           Lothar Dröge bestellt, ein/e Stellverterter/in wird noch mitgeteilt);

 

e)             eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen

            (das Schulverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 21.7.2004  Frau Gabriele Berka  

           und als Stellvertreter Herrn Ulrich Nellessen benannt.)

 

f)          eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei

            (der Polizeipräsident hat am 23.7.2004 Herrn Kriminalhauptkommissar Georg Kahlen

            und als Stellvertreter Herrn Kriminaloberkommissar Gustav Zysk bestellt)

 

g)             je eine Vertretung

                der katholischen Kirche

                (die Regionalstelle Aachen-Stadt im Bistum Aachen hat mit Schreiben vom 7.9.2004                                  Herrn Guido Rothkopf und zu seinem Stellvertreter Herrn Harald Breidt bestellt),

 

                der evangelischen Kirche

                (die Evangelische Kirchengemeinde Aachen hat mit Schreiben vom 18.8.2004             

           Herrn Gerhard Wiehe und als Stellvertreterin Frau Magdalene Braun-Rottländer          

           bestellt),

 

            der jüdischen Kultusgemeinde

            (die jüdische Gemeinde Aachen hat mit Schreiben vom 23.7.2004 Herrn Dr. Robert                                               Neugröschel und als Vertretung Frau Silva Krimermann bestellt);

 

h)             ein Arzt/eine Ärztin des Gesundheitsamtes

                (mit Schreiben vom 29.6.2004 wurden Herr Dr. Hubert  Plum und als Stellvertreterin                                                 Frau Dr. Gabriele Trost-Brinkhues bestellt);

 

i)              ein/e von der Arbeitsgemeinschaft der offenen Jugendarbeit zu bestellende/r                                 Vertreter/in

                (die Ökumenische Arbeitsgemeinschaft Offener Türen hat mit Schreiben vom

        21.7.2004 Herrn Carsten Brehm bestellt, ein Vertreter wird noch benannt);

 

j)              ein/eine in der Jugendwohlfahrt oder Jugenderziehung erfahrener/erfahrene oder     

        tätiger/tätige Vertreterin/Vertreter der ausländischen Einwohner der Stadt Aachen,    

            der/die vom Migrationsrat  bestellt wird 

            (eine Bestellung wird erst nach den Wahlen zum Migrationsrat im November 2004   

           erfolgen)

 

 

Anlage:

 

 

Betr.: Neubildung des Jugendhilfeausschsses

          hier: Vorschläge der freien Träger für stimmberechtigte Mitglieder und deren                                                                             Stellvertreter

 

 

Bis zur Erstellung der Vorlage sind folgende Vorschläge bei der Verwaltung des Jugendamtes eingegangen:

 

Als stimmberechtigtes Mitglied                                   als Stellverterter/in

 

Herr Benno Pauls                                                   Frau Daniela Dreymüller

Frau Annemarie Hänel                                       Herr Gregor Uhoda

Herr Jörg Fornefeld                                                         Frau Susanne Kotulla

vorgeschlagen vom Aachener Jugendring,  Jugendreferat des Kirchenkreises Aachen, Liberales Jugendwerk, Deutscher Pfadfinderbund - Stamm Wiking, Pfadfinderinnenschaft St. Georg – Stamm Verlautenheide, Katholische Studierende Jugend,  DLRG Ortsgruppe Aachen, Evangelische Jugend,

 

Frau Gabriele Niemann-Cremer                                    Frau Merete Menze

Frau Ursula Braun-Kurzmann                                           Herr Bernhard Verholen         

Herr Stefan Küpper                                                            Herr Horst Kreutz

Herr Paul Glar                                                             Frau Petra Stallmann

vorgeschlagen von der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Aachen (Herr Küpper wurde zudem vom kath. Erziehungsverein vorgeschlagen,  Frau Stallmann außerdem vom Deutschen Kinderschutzbund OV Aachen)

Ferner hat die Arbeiterwohlfahrt – Kreisverband Aachen-Stadt folgenden Vorschlag gemacht:

Frau Gabriele Niemann-Cremer                                    Frau Marianne Kuckelkorn

 

Weitere Vorschläge:

Frau Gabriele Schneider

vorgeschlagen vom Studentenwerk Aachen

 

Herr Felix Seuffert

vorgeschlagen von Karlsgau e.V.

 

Frau Regina Trogus-Liegmann

vorgeschlagen vom Deutschen Roten Kreuz

 

Frau Esther Flemming,

vorgeschlagen von WABe e.V.

 

 

 

Herr Andreas Hunds,

vorgeschlagen vom TKV Oberforstbach

 

Frau Dr. Simone Pfeiffer-Bohnenkamp,

vorgeschlagen vom Sozialwerk Aachener Christen

 

 

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