Kenntnisnahme - FB 11/0009/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag der Fraktionen GRÜNE, LINKE und Piraten (638/17) vom 22.06.2020 gilt somit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat hat aufgrund des Ratsantrags der Fraktionen GRÜNE, LINKE und Piraten (638/17) die Verwaltung beauftragt, für die Wahrnehmung von Aufgaben der Korruptionsprävention ein Konzept sowie eine Stellenbeschreibung zu erarbeiten. Danach ist mindestens ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) im Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) einzurichten.

 

Begründung:

Mit korruptionspräventiven Maßnahmen beschäftigt sich die Verwaltung intensiv bereits seit einigen Jahren. So wurde beispielsweise die verwaltungsweite Einführung eines Korruptionspräventions- und Gefährdungsatlasses beschlossen, dessen Umsetzung sukzessive erfolgt.

Im Januar 2020 hat sich die Verwaltung erneut mit der Thematik beschäftigt, was verwaltungsintern bereits zu einer Listung eines Stellenmehrbedarfs geführt hat.

Dabei wurden die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Aufgabeninhalte entwickelt, die einen umfassenden Aufgabenkatalog beinhalten.

Verwaltungsseitig wurde geprüft, wie die Aufgabenzuordnung innerhalb der Verwaltung in der Praxis vorgenommen werden kann.

 

Ergebnis der Prüfung ist, dass ein Großteil der Aufgaben einer beim Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) neu einzurichtenden Stelle zugeordnet werden kann (s. Vorlage zum Stellenplan 2021).

Zur  Aufgabenprofilierung bei FB 14 gehören beispielhaft die folgenden Punkte:

  • Wahrnehmung einer Geschäftsstelle für Compliance
  • zentrale Begleitung und Fortschreibung des Korruptionsgefährdungs- und präventionsatlasses und Durchführung von Risiko- und Schwachstellenanalysen; Berichterstattung an die Bezirksregierung

Ein kleinerer Teil der Aufgaben soll durch eine bereits beim Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) bestehende Stelle erledigt werden. Dazu zählen beispielhaft:

  • Systematisierung, Ergänzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung des bestehenden Regelwerkes
  • Aufklärung, Sensibilisierung durch Schulung der Beschäftigten sowie der kommunalen Mandatsträger u.a. durch die Konzeptionierung und Durchführung übergreifender und funktionsbezogener Schulungen als Gemeinschaftsaufgabe mit FB 14 im Sinne einer gegenseitigen Ergänzung und Vertretung                                                                                                                               

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage zum Stellenplan 2021 (1. Lesung) berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

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