Entscheidungsvorlage - A 61/0252/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie  begrüßt die vorgelegte Studie zur Entwicklung der Ortsmitte Haaren. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zu beschließen, diese zur Grundlage für die weitere Entwurfsplanung zu machen und eine entsprechende verbindliche Bauleitplanung in die Wege zu leiten.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  Er begrüßt die  vorgelegte Studie zur Entwicklung der Ortsmitte Haaren. Er beschließt, diese zur Grundlage für die weitere Entwurfsplanung zu machen und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende verbindliche Bauleitplanung in die Wege zu leiten. 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Haaren und der Planungsausschuss hatten sich im März 2005 mit einer Vorlage “Leitkonzept Haaren, Entwicklung der Ortsmitte – Aufgabenstellung und Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft aus Stadt- und Freiraumplanern zur Erarbeitung eines Vorentwurfs befasst”. Die Bezirksvertretung Haaren begrüßte am 02.03.2005 den von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösungsweg, der Planungsausschuss beschloss am 10.03.2005, den Verfahrensvorschlag zügig umzusetzen.

 

Zur Umsetzung des Beschlusses beauftragte die Verwaltung im März 2005 eine Arbeitsgemeinschaft der Büros hks, Architekten + Gesamtplaner, Aachen und Lützow 7, Landschaftsarchitekten, Berlin mit der Erstellung einer “Städtebaulichen Machbarkeitsstudie für die Standortentwicklung Aachen – Ortsmitte – Stadthäuser am Park”.

 

Diese Arbeit liegt nun vor. Sie enthält eine homogene Perspektive für die Aufwertung und Entwicklung der Haarener Ortsmitte, die im wesentlichen aus folgenden Elementen besteht:

·         Einem Bebauungsvorschlag mit Wohnbauten (Stadthäusern) auf und um die Trasse der aufgegebenen Haarener Allee herum

·         Einer Neufassung des Straßenraums und der Baulücken an der Einmündung der Friedensstraße in die Alt-Haarener-Straße (Friedensplatz)

·         Einem Gestaltungsvorschlag für den Bereich um St. Germanus; durch neue Bauten erhält der Platz um die Kirche eine Fassung, die Fläche wird einheitlich gestaltet und vom Gebüsch und Unterholz befreit, so dass ein neuer, gut benutzbarer, städtischer Platz entstehen kann (Kirchplatz)

·         Einem Bebauungvorschlag für den Blockinnenbereich südlich St. Germanus mit mehreren Durchlässen zu den umgebenden Straßen

·         Einer Weiterentwicklung der Freiflächen (ehemaliger Friedhof, Wiese, Skaterplatz) unter Hineinnahme der Wurmaue zum Stadtpark einschließlich zweier Brücken über Wurm und Haarbach

·         Einem System von Verbindungen und Durchlässen zwischen dem “städtischen, steinernen Haaren” und dem Park mit dem Vorschlag, im Mittelpunkt, wo Bebauung an Park grenzt, eine “Parkterrasse mit einem öffentlich nutzbaren Solitärbau” zu projektieren. Der Solitärbau ist eine wünschenswerte Nutzung, die aber unter den Vorbehalt der ökonomischen Machbarkeit gestellt werden muss.

 

Mit dieser Studie liegt eine ausgezeichnete Basis für die Weiterentwicklung der Ortsmitte Haaren vor,  auf die nun die Entwurfplanung und die verbindliche Bauleitplanung aufbauen können.

 

Der Erläuterungstext der Arbeitsgemeinschaft wird in Anlage 1 beigefügt. Die Fraktionen erhalten eine Mappe mit Plänen und zugehörigen Erläuterungen.

 

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Anlagen

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