Kenntnisnahme - FB 45/0010/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den aktuellen Sachstand der Digitalisierung an den städt. Aachener Schulen zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Vorlage „Ausstattung der Schulen und Schüler*innen mit digitaler Hard- und Software“ (FB45/0775/WP17) in der Sitzung des Schulausschusses am 20.08.2020 informierte die Verwaltung über den Sachstand bezüglich verschiedener IT-Förderprogramme sowie weiterer Maßnahmen, die das Digitalisieren der städtischen Aachener Schulen zum Ziel haben.  Nachfolgend wird ein Überblick über die Entwicklungen in den einzelnen Themenfeldern und Förderprogrammen gegeben.

 

Cloud-Lösungen:

Die Stadt Aachen stellt über die regio iT weiterhin eine kostenlose Cloud-Lösung, die sog. „ucloud4schools“, zur Verfügung, die datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Seitens des Landes NRW existiert zudem die Cloud-Lösung "LOGINEO NRW", deren Nutzen die einzelnen Schulen kostenlos über den Schulträger beantragen können. Nachdem die Abteilung Schule mit einer Rundmail an die Schulen vom 08.09.2020 über die Cloud-Lösung „LOGINEO NRW“ informierte, haben seither 16 Schulen die Cloud-Lösung des Landes beantragt.

 

Videokonferenzsysteme:

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hatte in Aussicht gestellt, dass nach den Sommerferien ein Videokonferenzsystem für alle Schulen über das neue Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS (s. nachfolgender Punkt) bereitgestellt werde. Zum jetzigen Zeitpunkt existiert eine solche Videokonferenzlösung noch nicht. Es ist aktuell auch nicht absehbar, wann eine solche über LOGINEO NRW LMS abrufbar sein wird. Daher hat das Euregionale Medienzentrum die Möglichkeit geprüft, den Schulen über die Onlinedatenbank EDMOND NRW (Datenbank für u. a. didaktische Onlinemedien) ein eigenes, rechtssicheres Videokonferenzsystem zur Verfügung stellen zu können. In dem Arbeitskreis Medienzentrum, der am 17.11.2020 tagte, wurde schließlich beschlossen, die Lizenz für das Nutzen des EDMOND-Videotools über das Euregionale Medienzentrum zu erwerben. Hierfür fallen Kosten in Höhe von einmalig 2.000,00 € sowie laufende Kosten in Höhe von 80,00 €/Jahr an.

Die bekannten Videokonferenzprogramme wie beispielsweise Microsoft Teams oder Zoom werden seitens des Datenschutzbeauftragten für die Schulen der StädteRegion weiterhin als mindestens bedenklich eingestuft, so dass diese nicht empfohlen werden können.

 

Lernmanagementsysteme:

Wie in der Ausschusssitzung am 20.08.2020 berichtet, wurde im Juni dieses Jahres die Arbeitsplattform LOGINEO NRW um das Lernmanagementsystem „LOGINEO LMS“ erweitert. Diesbezüglich wurden die städt. Schulen ebenfalls per Mail vom 08.09.2020 durch den Schulträger informiert. Seither haben nach Kenntnis der Abteilung Schule 27 städt. Schulen LOGINEO LMS beantragt.

 

Neben diesem, durch das Land bereitgestellten Lernmanagementsystem haben die Schulen weiterhin die Möglichkeit, die seitens der Stadt Aachen über die regio IT kostenfrei zur Verfügung gestellten Lösung moodle@school zu nutzen.

 

 

Anton App:

Der Schulausschuss hat am 20.08.2020 den Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, die Anton-Schullizenz-Plus für die Grundschulen und die Peter-Härtling-Förderschule, die die Anton App bereits nutzen oder an dem Nutzen interessiert sind, zu erwerben und den entsprechenden Grundschulen und der Förderschule kostenfrei zur Verfügung zu stellen.“ Daher hat die Verwaltung die regio IT gebeten, mit dem Anbieter der App, der solocode GmbH, in Kontakt zu treten und dem Schulträger ein Angebot für das Beschaffen der kostenpflichtigen Anton-Plus-Lizenz zu unterbreiten. Das Angebot wird derzeit seitens der regio IT erstellt. Sobald dieses vorliegt und den zu erwartenden Kosten entspricht, ist eine unmittelbare Beauftragung seitens des Schulträgers vorgesehen.

 

Darüber hinaus beauftragte der Schulausschuss die Verwaltung zu prüfen, ob die kostenpflichtige Erweiterung der Anton App ebenfalls für die Sekundarstufe I finanziert werden kann. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde eine Abfrage bei den weiterführenden Schulen gestartet, welche dieser Schule an dem Nutzen der Anton-Plus-Lizenz interessiert sind. Zu dem Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen bereits 13 Rückmeldungen vor, von denen sieben Schulen Interesse bekundet haben, sechs Schulen hingegen die App nicht einsetzen möchten. Sieben Rückmeldungen stehen noch aus. Sobald das Votum aller Schulen vorliegt, wird die Verwaltung für die interessierten Schulen ebenfalls ein Angebot einholen sowie prüfen, inwieweit das Finanzieren der Lizenzen aus den vorhandenen Haushaltsmitteln möglich ist.

 

Sofortausstattungsprogramm:

Neben den 3.000 iPads, die zu dem Zeitpunkt der Schulausschusssitzung am 20.08.2020 bereits bestellt waren, hat die Verwaltung im Nachgang weitere 630 iPads über das Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler bestellt. Zwischenzeitlich wurden sämtliche 3.630 iPads an den Lieferanten der regio IT nach Dortmund geliefert, wo das Roll-out, sprich die Erstinstallation, durch die regio IT vorgenommen wurde. Am 11.11.2020 wurden die ersten 1.630 iPads dann an den FB 45 geliefert und umgehend an die Grundschulen, Förderschulen sowie die GHS Drimborn ausgehändigt. Die übrigen 2.000 iPads wurden am 17.11.2020 an das Verwaltungsgebäude Mozartstraße angeliefert. Diese iPads sind für die übrigen beiden Hauptschulen sowie sämtliche Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien bestimmt.

 

Da die gemeldeten Bedarfe der Schulen die Zahl der zu Verfügung stehenden Endgeräte überstieg, wurde für das Verteilen der 3.630 iPads auf die einzelnen Schulen ein sehr detaillierter Verteilerschlüssel entwickelt, der in der Anlage 1 näher erläutert wird. Dieser wurde den schulpolitischen Sprechern in einem Gespräch am 23.09.2020 vorgestellt. Am 28.09.2020 wurde letztlich jeder einzelnen Schule die zugewiesene Anzahl der Endgeräte sowie eine Erläuterung zu dem Verteilerschlüssel per Mail übersandt.

 

Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte:

Neben dem Sofortausstattungsprogramm für Schüler*innen wurde seitens des Landes ebenfalls eine „Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Der Gegenstand der Förderung ist das Beschaffen von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets) für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software (u. a. Mobile Device Management) bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 € je mobilem Endgerät. Nicht förderfähig sind hingegen laufende Kosten, insbesondere die Supportkosten durch die regio IT. Auf die Stadt Aachen entfallen Fördermittel in Höhe von 957.500,00 €. Ein Eigenanteil ist, im Gegensatz zu dem Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler, nicht zu erbringen. Diese Förderrichtlinie wurde ebenfalls bis zum 31.07.2021 verlängert.

 

An den städt. Schulen sind derzeit rd. 1.800 Lehrkräfte beschäftigt. Derzeit wird verwaltungsintern abgestimmt, wie im Zuge dieses Förderprogramms verfahren wird.

 

Regelausstattung (IT-Neuausstattung):

Die Ausstattungsgespräche mit den Grundschulen haben nahezu vollständig stattgefunden. Die durchgeführten Gespräche haben die erste Einschätzung bestätigt, dass eine Vielzahl der Schulen vermehrt auf den Einsatz von mobilen Endgeräten setzt.

Der Bestellprozess ist größtenteils abgeschlossen, das heißt die im Dialog zwischen der Schule und der Verwaltung ausgewählte Hardware wurde über FB 11/400 bei der regio IT bestellt.

 

IT-Hausmeister:

In der Sitzung des Schulausschusses vom 13.02.2020 wurde beschlossen, das Angebot der Fa. regio IT anzunehmen, befristet für die Dauer eines halben Jahres die Grundschulen durch zwei sog. „IT-Hausmeister*innen“ bei dem First-Level-Support zu unterstützen. Daher wurde die regio IT seitens der Verwaltung beauftragt, zwei IT-Kräfte für die vorbeschriebene Tätigkeit einzustellen.

In der Zwischenzeit hat die regio IT zwei Personen eingestellt, die derzeit eingearbeitet werden. Voraussichtlich ab dem 01.12.2020 stehen diese dann für das Unterstützen der Grundschulen bei dem First-Level-Support zur Verfügung. Die durch die Grundschulen benannten Medienberater*innen werden entsprechend durch die Abteilung Schule informiert.

 

Breitbandausbau:

Die Tiefbauarbeiten im Zuge des Breitbandausbaus wurden vollständig und nahezu planmäßig abgeschlossen. Bei den anschließenden Montagearbeiten ist es zu Verzögerungen gekommen, da die entsprechenden Fachfirmen nicht über die erforderlichen zeitlichen Kapazitäten verfügten. Folglich wird mit dem Abschluss der Maßnahmen zum Ende des Jahres gerechnet

(ursprünglich 3. Quartal 2020). Zu diesem Zeitpunkt werden sämtliche städt. Schulen, mit Ausnahme der KGS Kornelimünster, über einen Glasfaseranschluss verfügen.

 

Lediglich bei der KGS Kornelimünster kam es auch bei den Tiefbauarbeiten zu Komplikationen und folglich Verzögerungen, so dass hier mit einem Abschluss des Breitbandausbaus erst im Januar/ Februar 2021 gerechnet wird.

 

Gute Schule 2020:

Über das Landesprogramm Gute Schule 2020 erfolgen weiterhin sowohl Netzwerkinfrastrukturarbeiten als auch das Ausstatten von Schulen mit Präsentationstechnik. Hinsichtlich des aktuellen Sachstands wird auf die Vorlage „Landesprogramm `Gute Schule 2020` - Bericht 2. Halbjahr 2020“ verwiesen.

 

DigitalPakt Schule:

Über den DigitalPakt Schule soll prioritär der Ausbau der IT-Infrastruktur (insb. WLAN) sowie das Ausstatten sämtlicher Klassenräume mit Präsentationstechnik erfolgen. Auf die Vorlage „DigitalPakt Schule – geplante Förderschwerpunkte in der Stadt Aachen“ (FB45/0757/WP17) der Sitzung des Schulausschusses vom 04.06.2020 wird verwiesen.

 

Für das Beantragen entsprechender Fördermittel ist das Erstellen eines sog. „technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts“ (kurz: TPEK) für jede einzelne Schule erforderlich. Dieses setzt sich zusammen aus Angaben über die bereits vorhandene IT-Grundstruktur (u. a. digitale Vernetzung, schulisches WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte), die über das Förderprogramm angestrebte IT-Grundstruktur sowie eine entsprechende pädagogische Begründung.

 

Die Abteilung Schule erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit den Schulen, FB 11/400, E 26 und dem Euregionalen Medienzentrum die TPEKs für sämtliche Schulen bzw. erhebt den aktuellen Status quo der jeweiligen Schulen. Auf dessen Basis sollen in einem weiteren Schritt die erforderlichen Maßnahmen eruiert werden, die dann letztlich in die entsprechenden Förderanträge münden werden.

 

Derzeit erfolgt das Bearbeiten des Förderprogramms mit den vorhandenen Personalressourcen des Teams „Bau, Ausstattung und Schülerfahrkosten“ in der Abteilung Schule. Künftig wird diese Aufgabe eine eigens hierfür eingerichtete Vollzeitstelle übernehmen. Das Auswahlverfahren zu dem Besetzen dieser Stelle hat am 06.11.2020 stattgefunden, so dass mit einer Besetzung im Frühjahr 2021 gerechnet wird.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

Abschreibungen

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0

Ergebnis

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

 

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

 

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Anlagen

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