Entscheidungsvorlage - E 18/0007/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen. 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der Definition von Bioabfällen im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in Anlehnung an die 2. Änderungssatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) vom 26.06.2020 werden die Paragraphen 2, 10 und 16 sowie die Anlage 2 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) neu gefasst.

Ebenso wird eine redaktionelle Änderung der Anlage 3 zur deutlicheren und einfacheren Darstellung vorgenommen.

 

Zur besseren Lesbarkeit sind die Änderungen im Rahmen einer Synopse, welche als Anlage beigefügt ist, dargestellt.

 

Die 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008 lautet wie nachfolgend als Anlage dargestellt.

 

 

 

 

Die Neufassung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen ist elektronisch aufrufbar.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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