Kenntnisnahme - E 18/0011/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen, Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.

 

Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2021 dar. Er besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1 und 1.a-b), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.c), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a-b), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2021-2025 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.

 

Organigramm Aachener Stadtbetrieb

(ab dem 01.02.2020)

 

 

 

 

 

 

Der Aufbau des Erfolgsplans weicht in Teilen von der Struktur des Organigramms ab und ist produktorientiert gegliedert, so dass insbesondere bei den Gebührenhaushalten eine Transparenz und Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gewährleistet ist.

 

ERFOLGSPLAN

 

Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben.

 

ERTRÄGE

Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen

Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr 2021 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.

Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt 46.783 T€ (Vorjahr 45.890 T€). In allen drei gebührenrelevanten Bereichen wurde der Planansatz für den Zuschuss im Vergleich zum Vorjahr erhöht, um den geplanten Aufwand auszugleichen.

 

Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen veranschlagt ist.

Zuschuss städtischer Haushalt

In den Sparten Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Die Kosten des Kaufmännischen Bereichs inklusive der Technik werden über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vollständig vom gesamten Betrieb getragen. Im Vergleich zum Vorjahr  wurde der Betriebskostenzuschuss des Geschäftsbereichs der Grün- und Freiflächenpflege um insgesamt 1.500 T€ erhöht, so dass dort eine planerische Kostendeckung gegeben ist.

 

Der im Wirtschaftsplan verbleibende kalkulierte Fehlbedarf in Höhe von 838 T€ ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.

 

Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt deckt ebenfalls Leistungen des Aachener Stadtbetriebes für das CHIO, die Karlspreisverleihung sowie sonstige für die Stadt Aachen bedeutsame Veranstaltungen. Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet, sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen werden, nicht zuletzt wegen der schwierigen Haushaltslage, dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen

       

 

Betrag

Bemerkung

Abfallwirtschaft

2.251 T€

Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD (Duales System Deutschland)

Friedhofswesen und Krematorium

20 T€

Erlöse durch den Verkauf von Grabsteinen und Metallen; Mieteinnahmen

Grün- und Freiflächenpflege

300 T€

gärtnerische Jahrespflege und Baumpflegearbeiten an städtischen Objekten; Veranstaltungen

Kaufmännischer Bereich und Technik

271 T€

Gestellung Fahrzeuge und Geräte, Betriebsstoffe, Arbeiten und Leistungen der Werkstatt; Einnahmen der betriebseigenen Kantine

Straßenunterhaltung und Brückenbau

363 T€

Kostenersatz für die Beseitigung von Schäden und Sicherstellung der Verkehrssicherheit

Straßenreinigung

342 T€

Sonderreinigungen, Winterdienst an städtischen Objekten

 

 

Sonstige Erträge

 

 

Betrag

Bemerkung

Friedhofswesen und Krematorium

26 T€

Einnahmen aus Grabanlagen und Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber; Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe; Erlöse durch den Verkauf von GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter)

Grün- und Freiflächenpflege

109 T€

Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und Leistungen;

Erlöse durch den Verkauf von GWG; Ersatz für Schäden

Kaufmännischer Bereich und Technik

123 T€

Erträge aus Personalkostenerstattungen; Ersatz für Schäden

Abfallwirtschaft

238 T€

Erlöse aus Anlagenabgängen; investive Zuschüsse

Straßenunterhaltung

857 T€

Erlöse aus Materialverkauf und Anlagenabgängen; Zuschüsse für Straßenbaumaßnahmen

Straßenreinigung

93 T€

Erlöse aus Anlagenabgängen; investive Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

AUFWENDUNGEN

 

Material- und Dienstleistungsaufwand

Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW), Asphaltarbeiten, gärtnerische Unterhaltung, Baumpflegearbeiten, Reparaturaufträge durch Fachwerkstätten).

Personalaufwand

Die im Stellenplan dargelegte Gehaltsstruktur wird mit den unter dem Posten Personalaufwand veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen geführt. Die Abrechnung erfolgt aufwandsgemäß anhand der entstandenen Ist-Kosten. Zum 01.01.2021 enthält der Personalkostenansatz einen Anteil für die Aufwendungen der Beamten in Summe von 1.179 T€. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf vollständig einzusparende Stellen geprüft.

 

Im Bereich der Personalkosten wurden absehbare Personalkostensteigerungen sowie die Ergebnisse des am 24.11.2020 von den Bundestarifkommissionen der Gewerkschaften bestätigten Tarifabschlusses berücksichtigt. Der Ansatz für den Personalaufwand enthält zudem die voraussichtlich in 2021 entstehenden anteiligen Kosten für die beabsichtigte Erweiterung des Stellenplans.

Der Personalkostenansatz berücksichtigt wie in den Vorjahren nicht den Anteil der Mitarbeitenden, welche aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz, befristeter Freistellung, Krankheit oder sonstigen Gründen zeitweise oder dauerhaft aus der Lohnfortzahlung entfallen, sofern hierfür keine befristeten Einstellungen erfolgten. Würden diese Mitarbeitenden in der Kalkulation berücksichtigt, wäre der Personalkostenansatz entsprechend zu erhöhen.

Kapitalaufwand

Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt.

Sonstige betriebliche Aufwendungen, Steuern

Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte.

 

 

 

 

 

INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG

 

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen, Materialverbrauch und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine verursachungsgerechte und transparente Aufteilung erreicht.

 

JAHRESERGEBNIS

 

Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von -838 T€ (Planwert Vorjahr -1.868 T€; aktueller Forecast hierzu -1.398 T€) ab. Die Verbesserung zum Vorjahreswert ist vornehmlich auf die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses im Bereich Grün- und Freiflächenpflege zurückzuführen. Das vorrangige Ziel des Aachener Stadtbetriebes im Wirtschaftsjahr 2021 besteht darin, den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten und die Basis für eine weiterhin positive Entwicklung des Betriebes zu festigen. Durch stetige Kontrolle und Prozessüberprüfung sollen die Arbeitsabläufe weiter optimiert und bedarfsgerecht digitalisiert werden, so dass der wirtschaftliche Einsatz aller Ressourcen stets verbessert wird. Eine Intensivierung des Fuhrparkmanagements soll insbesondere eine höhere Auslastung der technischen Ressourcen (Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) gewährleisten. Außerdem wird die Elektromobilität des Betriebes weiter gefördert, um den Verbrauch der Kraftstoffe weiter zu reduzieren und um einzelne Arbeitsprozesse umweltschonender und zugleich wirtschaftlicher zu gestalten.

 

Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr folgenden Jahre gibt. Für die Folgejahre wurde eine moderate Steigerung der Personalkosten sowie der Materialaufwendungen und Dienstleistungen berechnet.

 

Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

 

VERMÖGENSPLAN

 

Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig. Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen. Für das Wirtschaftsjahr 2021 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.150 T€ festgelegt worden. Dies soll die Beschaffungsvorgänge von kostenintensiven Investitionen oder von Investitionen, die aufgrund von saisonalen Arbeiten frühzeitig im Wirtschaftsjahr beschafft werden müssen, optimieren und wirtschaftlicher gestalten.

 

Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

 

Die Anlage 2.b) gibt Auskunft über die einzelnen geplanten Investitionsmaßnahmen und die voraussichtliche Investitionshöhe. Dabei wurden die Maßnahmen den nachstehenden Kostengruppen zugeordnet.

 

 

 

STELLENPLAN

 

Der Stellenplan wurde entsprechend den Anforderungen einer qualifizierten Leistungserbringung sowie unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer sparsamen Haushaltswirtschaft aufgestellt. Die Darstellung der Stellen entspricht den Vollzeitäquivalenten.

Beschäftigte

Die für das Wirtschaftsjahr 2021 zusätzlich geplanten 13 Stellen im Bereich Grün- und Freiflächenpflege resultieren aus der Stellenbedarfsermittlung bezüglich der Baumkontrollen zur Gewährleistung der Verkehrssicherung und den daraus resultierenden Pflegearbeiten. Im Kaufmännischen Bereich sind im Jahr 2021 ebenfalls 5,5 weitere Stellen geplant, wovon 2 Stellen als sogenannte Demographie-Stellen vorgesehen sind und der Einarbeitung sowie des Wissenstransfers dienen, bevor die bereits beschäftigte Person in den Ruhestand tritt. Eine weitere Stelle wurde im Zuge der Wahlen des Dienststellenpersonalrates im Dezember 2020 vorsorglich aufgrund einer möglichen Freistellung aus dem administrativen Bereich eingeplant. Zwei weitere Stellen sind zur Umsetzung und Wahrung der Anforderungen des Arbeitsschutzes aufgrund der sehr heterogenen und komplexen Aufgabenstellungen des Stadtbetriebes erforderlich. Weiterhin sind im Jahr 2021 drei zusätzliche Stellen in der Straßenreinigung für eine bedarfsorientierte Intensivierung der Reinigungsleistung in den Nachmittagsstunden geplant.

 

 

 

Auszubildende

In 2021 sieht der Stellenplan insgesamt 28 Stellen für Auszubildende im Aachener Stadtbetrieb vor.

Beamte

Beamtinnen und Beamte werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und werden hier nur nachrichtlich aufgeführt.

 

FINANZPLAN 2021-2025

 

Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Analog des Vorjahres wird das betriebsnotwendige Vermögen auch in 2021 erneuert und erhalten. Der Aachener Stadtbetrieb wird in Abstimmung mit der Stadtkämmerin keine eigenen Kredite zur Deckung des Investitionsvolumens aufnehmen. Da den geplanten Investitionen 2021 in Höhe von 12.450 T€ die geplante Kredittilgung aus dem vereinbarten Darlehensvertrag von 500 T€ hinzugerechnet wird und dieser Summe Abschreibungen in Höhe von 5.048 T€, investive Zuschüsse von 1.265 T€ und geplante Abgänge des Anlagevermögens von 150 T€ gegenüberstehen, ergibt sich eine Finanzierungslücke, welche bilanziell z. B. durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.

 

 

 

 

 


 

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Anlagen

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