Kenntnisnahme - E 18/0015/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Einfahrverbot für Abfallsammelfahrzeuge

Grundsätzlich erfolgt die Abfallsammlung im gesamten Stadtgebiet durch das Befahren aller Straßen mit einem Abfallsammelfahrzeug, das zur Entleerung der Abfallbehälter jeweils in unmittelbarer Hausnähe hält. Straßen ohne Wendemöglichkeiten wurden in der Vergangenheit rückwärts befahren.

 

Im Rahmen der 2016 veröffentlichten Branchenregel 114-601 Teil 1 „Abfallsammlung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde unter anderem das Thema Rückwärtsfahren aufgegriffen und detailliert behandelt. Das Rückwärtsfahren wurde als große potentielle Gefahrenquelle erkannt und ist seither nur unter besonderen Rahmenbedingungen zulässig. Gemäß der Branchenregel ist die Abfallsammlung so zu organisieren, dass ein Rückwärtsfahren der Abfallsammelfahrzeuge vermieden wird. In diesem Zusammenhang sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ein Rückwärtsfahren zu vermeiden. Hierzu zählen beispielsweise städtebauplanerische Möglichkeiten zur Minimierung von Rückwärtsfahrten, temporäres Halteverbot, kleinere Abfallsammelfahrzeuge sowie Veränderungen in der Behälterbereitstellung durch die Bürgerinnen und Bürger. Der Aachener Stadtbetrieb hat eine Bestandssituationserhebung mit dem Ergebnis durchgeführt, dass in etwa 370 Straßen insgesamt 500 Rückwärtsfahrten im Rahmen der Abfallsammlung erfolgen. Für jede dieser Rückwärtsfahrten sind individuelle Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um diese zukünftig zu vermeiden. Die Prüfung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen dauert derzeit noch an und ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Bis zum Abschluss der Prüfung werden die betroffenen Straßen aus Sicherheitsgründen derzeit nicht befahren.

 

Mit Blick auf den Antrag des Seniorenrates der Stadt Aachen vom 17. September 2020 hat dies zur Folge, dass die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straßen die Abfallbehälter zur Entleerung zu einer bestimmten Sammelstelle bringen müssen und eine direkte Entleerung in unmittelbarer Hausnähe nicht mehr erfolgt. Viele ältere Anwohnerinnen und Anwohner in den hiervon betroffenen Straßen sind jedoch physisch nicht mehr in der Lage, die vollen Behälter über eine Strecke von bis zu 150 Metern zu einer Sammelstelle zu transportieren. Als Lösung schlägt der Seniorenrat vor, den in der Innenstadt geltenden Vollservice auf die Außenbezirke auszuweiten.

 

Satzungsregelungen zum Vollservice

Bei dem Vollservice handelt es sich um eine gebührenrelevante Leistung, bei der die Abfallsammelbehälter durch die Mitarbeitenden des Aachener Stadtbetriebes vom Standplatz zum Abfallsammelfahrzeug transportiert und nach der Entleerung wieder an ihren Standplatz zurückgebracht werden. Gemäß § 13 der aktuellen Abfallwirtschaftssatzung besteht ein Anspruch auf Vollservice in der Stadt Aachen, aufgrund der baulichen Situation mit einer hohen Anzahl an Kellerstandplätzen, nur für die Innenstadt. Neben der hohen Anzahl an Kellerstandplätzen in meist nicht gut  zugänglichen Altbauten soll durch den Vollservice vor allem ein gutes Erscheinungsbild der Innenstadt sowie eine möglichst geringe Behinderung des Verkehrs auf Gehwegen erreicht werden, indem die Behälter unmittelbar vor der Leerung bereitgestellt und unmittelbar nach der Leerung zum Standplatz zurückgestellt werden. Diese Notwendigkeit ist in den Außenbezirken meist weniger relevant, da eine geringere Verkehrsbelastung als in der Innenstadt gegeben ist. Zudem ist die Nachfrage nach einem Vollservice in den einzelnen Stadtbezirken sehr gering. Darüber hinaus ist der Vollservice an konkrete Anforderungen geknüpft, wie beispielsweise die Länge des Transportweges zwischen dem Standplatz der Abfallbehälter und der Ladestelle, welche nicht mehr als 15 Meter betragen sollte. Die Wegstrecke ist aufgrund der Gesamtbelastung für die Mitarbeitenden auf diese Entfernung begrenzt. Ein Transportweg über 15 Meter ist im Rahmen der regulären Entsorgungstour aus arbeitsorganisatorischen und arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Erfüllt der Standplatz diese Vorgabe nicht, sind die Abfallbehälter am Abholtag jeweils selbst an den Straßenrand der nächstgelegenen und mit Abfallsammelfahrzeugen befahrbaren Straße zu stellen und nach der Entleerung zurückzutransportieren (Teilservice). Der satzungsgemäße Vollservice scheint demnach nicht geeignet, um dem Anliegen des Seniorenrates gerecht zu werden, da die Behälter über eine Wegstrecke von bis zu 150 Metern transportiert werden sollen.

 

Holservices durch den Aachener Stadtbetrieb
Grundsätzlich steht es den Bürgerinnen und Bürgern frei, auch einen Dritten mit der Aufstellung der Abfallbehälter am von der Stadt Aachen festgelegten Standplatz zu beauftragen oder auf private Hilfsangebote aus Nachbarschaft, Familie oder Freundeskreis zurückzugreifen.

Um dem Ansinnen des Seniorenrates gerecht zu werden, könnte jedoch alternativ ein privatrechtlicher Holservice für jene Haushalte in der Stadt Aachen durch den Aachener Stadtbetrieb angeboten werden, die aufgrund des Rückwärtsfahrverbotes ihre Abfallbehälter an der nächsten durch ein Abfallsammelfahrzeug zu befahrenen Straße bereitstellen müssen.

Dieser Holservice könnte derart ausgestaltet werden, dass städtische Mitarbeitende die Abfallbehälter vom jeweiligen Objekt zum vorgegebenen Bereitstellungsplatz transportieren, bevor das eigentliche Abfallsammelfahrzeug zur Entleerung dieser Abfallbehälter eintrifft. Die Behälter werden dann wie gewohnt durch das Abfallsammelfahrzeug entleert und anschließend durch den Holservice zurück zum Objekt transportiert.

Aufgrund der individuellen Länge der Transportwege von bis zu 150 Metern je Behälter (in der Regel 3 Behälter am Entsorgungstag, inkl. Hin- und Rückweg ergibt 900 m für einen Haushalt) und einer Inanspruchnahme durch mehrere Haushalte innerhalb einer Straße, gilt es in Abhängigkeit der noch unbekannten Nachfrage, die notwendigen Ressource zu ermitteln.

 

Finanzierung

Eine Finanzierung eines derartigen Holservices ist nicht über die Abfallgebühren möglich, da es sich um eine individuelle Leistung für einen geringen Teil der Haushalte handelt, welche nicht über das Solidaritätsprinzip eines Gebührenhaushaltes zu decken ist. Die Leistung des beschriebenen Holservices wäre daher über ein privatrechtliches Entgelt von den Bürgerinnen und Bürgern, die diese Leistung in Anspruch nehmen, zu entrichten. Um eine belastbare Höhe der Kosten für diesen Service beziffern zu können, ist eine konkrete Konzeption erforderlich.

Inhaltlich würde kein Unterschied zu am Markt verfügbaren Hausmeisterdiensten bestehen, zu denen die Stadt Aachen dann mit dem Angebot eines kommunalen Behälterholservices in Konkurrenz treten würde.

Zusammenfassung

Der Aachener Stadtbetrieb empfiehlt aufgrund der vorherigen Erläuterungen die zurzeit praktizierte Vorgehensweise beizubehalten und den Vollservice weiterhin auf die Innenstadt zu beschränken sowie auf die durch Hausmeisterservices angebotenen Dienstleitungen und Nachbarschaftshilfen zu verweisen. Parallel beschafft der Aachener Stadtbetrieb zurzeit zwei „kleine Abfallsammelfahrzeuge“, um künftig manche Straßen wieder wie gewohnt zu befahren, in denen die örtlichen Gegebenheiten dies aufgrund der geringeren Fahrzeugabmessungen auch unter Beachtung des Rückwärtsfahrverbotes zulassen.

 


 

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Anlagen

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