Kenntnisnahme - FB 68/0141/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerschutzgitter Roermonder Straße und Parkstraße;Antrag der FDP in der Bezirksfraktion vom 02.02.2005, lfd. Nr. 17 und Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 28.02.2005, lfd. Nr. 21
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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23.11.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der
Antrag zur erneuten Errichtung der Schutzgitter in der Parkstraße und in der Roermonder Straße wurde sowohl von FDP-Bezirksfraktion in der
Bezirksvertretung am 02.02.2005, lfd. Nr. 17, als auch von der
SPD-Bezirksfraktion am 28.02.2005, lfd. Nr. 21, gestellt. Die Anträge konnten vorwiegend aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden.
In
der Sitzung der Bezirksvertretung am 14.09.2005 wurde die Entscheidung der
Verwaltung kritisiert und diese erneut beauftragt die Umsetzung der Anträge herbeizuführen.
Die
Gitter wurden auf Grund der großflächigen Rostschäden
im Januar diesen Jahres entfernt.
Die
Verwaltung hat an beiden Stellen keine neuen Geländer
aufgestellt, weil es hierfür weder eine rechtliche
noch eine straßenbautechnische
Verpflichtung gibt.
Im
Gegenteil: Es wird ein Präzedenzfall geschaffen,
auf den sich jeder Bürger berufen könnte, der eine ähnliche
Verkehrssituation vorfindet und Abhilfe mittels Schutzgitter wünscht. Dies würde
Kosten in nicht absehbarem Umfang verursachen.
Kosten
für deren Deckung keine
Mittel zur Verfügung stehen, da die
vorhandenen Mittel lediglich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit
herangezogen werden dürfen.
Das
Schutzgitter in der Parkstraße wurde zu einer Zeit
aufgestellt, als dort noch Tempo-50 galt. Kinder sollten mit Hilfe der Handläufe an dem großflächigen Einmündungsbereich
vorbei geführt werden. Durch die
mittlerweile eingerichtete Tempo-30-Zone sind diese entbehrlich.
Dem
Bericht des Polizei Bezirksdienstes ist zu entnehmen, dass das Schutzgitter in
der Parkstraße außerdem älteren
Bürgern als Gehhilfe
diente, weil die Anwohner ihrer Räum-
und Reinigungspflicht des Gehweges nicht nachkamen. Hier sollte das Gespräch mit den betreffenden Anwohnern gesucht werden
um diese auf die Notwendigkeit
eines Agepflegten@ Gehweges hinzuweisen.
(Außerdem besteht die Möglichkeit
die andere Straßenseite zu nutzen, wo
die Steigung geringer ist.)
In
der Roermonder Straße sollte das
Schutzgitter das Überqueren der Straße im gefährlichen
Kurvenbereich verhindern und die Verkehrsteilnehmer zur in der Nähe befindlichen Fußgängerampel führen.
Ähnliche
Verkehrssituationen findet man häufig im Stadtgebiet. Die
Verkehrsteilnehmer sind bestrebt den kürzesteten
und direktesten Weg zu nehmen und nicht den dafür
vorgesehenen. Dieses Problem lässt sich nicht grundsätzlich mit dem Aufstellen von Geländern verhindern sondern sollte im Rahmen der
Verkehrserziehung erarbeitet werden.
Aus
den vorgenannten Gründen und bereits früher angeführten
finanziellen Aspekten sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, Schutzgitter in der Parkstraße und der Roermonder Straße zu errichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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