Kenntnisnahme - FB 68/0141/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Antrag zur erneuten Errichtung der Schutzgitter in der Parkstraße und in der Roermonder Straße wurde sowohl von FDP-Bezirksfraktion in der Bezirksvertretung am 02.02.2005, lfd. Nr. 17, als auch von der SPD-Bezirksfraktion am 28.02.2005, lfd. Nr. 21, gestellt. Die Anträge konnten vorwiegend aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden.

In der Sitzung der Bezirksvertretung am 14.09.2005 wurde die Entscheidung der Verwaltung kritisiert und diese erneut beauftragt die Umsetzung der Anträge herbeizuführen.

 

Die Gitter wurden auf Grund der großflächigen Rostschäden im Januar diesen Jahres entfernt.

 

Die Verwaltung hat an beiden Stellen keine neuen Geländer aufgestellt, weil es hierfür weder eine rechtliche noch eine straßenbautechnische Verpflichtung gibt.

Im Gegenteil: Es wird ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich jeder Bürger berufen könnte, der eine ähnliche Verkehrssituation vorfindet und Abhilfe mittels Schutzgitter wünscht. Dies würde Kosten in nicht absehbarem Umfang verursachen.

Kosten für deren Deckung keine Mittel zur Verfügung stehen, da die vorhandenen Mittel lediglich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit herangezogen werden dürfen.

 

Das Schutzgitter in der Parkstraße wurde zu einer Zeit aufgestellt, als dort noch Tempo-50 galt. Kinder sollten mit Hilfe der Handläufe an dem großflächigen Einmündungsbereich vorbei geführt werden. Durch die mittlerweile eingerichtete Tempo-30-Zone sind diese entbehrlich.

Dem Bericht des Polizei Bezirksdienstes ist zu entnehmen, dass das Schutzgitter in der Parkstraße außerdem älteren Bürgern als Gehhilfe diente, weil die Anwohner ihrer Räum- und Reinigungspflicht des Gehweges nicht nachkamen. Hier sollte das Gespräch mit den betreffenden Anwohnern gesucht werden um diese auf die  Notwendigkeit eines Agepflegten@ Gehweges hinzuweisen.

(Außerdem besteht die Möglichkeit die andere Straßenseite zu nutzen, wo die Steigung geringer ist.)

 

In der Roermonder Straße sollte das Schutzgitter das Überqueren der Straße im gefährlichen Kurvenbereich verhindern und die Verkehrsteilnehmer zur in der Nähe befindlichen Fußgängerampel führen.

Ähnliche Verkehrssituationen findet man häufig im Stadtgebiet. Die Verkehrsteilnehmer sind bestrebt den kürzesteten und direktesten Weg zu nehmen und nicht den dafür vorgesehenen. Dieses Problem lässt sich nicht grundsätzlich mit dem Aufstellen von Geländern verhindern sondern sollte im Rahmen der Verkehrserziehung erarbeitet werden.

 

Aus den vorgenannten Gründen und bereits früher angeführten finanziellen Aspekten sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, Schutzgitter in der Parkstraße und der Roermonder Straße zu errichten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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