Kenntnisnahme - FB 36/0008/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht "Umsetzung Maßnahmen IKSK" gemäß Tagesordnungsantrag der Grünen-Fraktion vom 24.11.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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08.12.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1.1 Aktivierung von Baulücken / Flächenmanagement (FB 61, FB 23)
Private und städtische Innenentwicklungspotenziale aktivieren auf Basis des Baulückenkatasters, der städtischen Potentialanalyse und des Siedlungsflächenmonitorings. Ziel ist im Sinne der Nachverdichtung einerseits, die Flächen auf sinnvolle und nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten zu prüfen, andererseits, die Bereitschaft der Eigentümer zu steigern, diese Flächen zur Verfügung zu stellen und zu veräußern. Ergänzt wird dieses Themenfeld um die Information über Dachausbauten und Aufstockungsmöglichkeiten, um flächensparend zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Sachstand: Die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zum Flächenmanagement auf ausgewählte Fallbeispiele hat für städtische Grundstücke begonnen. Die Ausweitung auf die gesamtstädtische Perspektive hat noch nicht begonnen.
1.2 Checkliste für städtebauliche Entwürfe und B-Pläne (FB 61, FB 36)
Sachstand: Eine Checkliste mit Kriterien zum klima- und ressourcenschonenden Bauen ist seit einigen Wochen in Arbeit und befindet sich in der internen, fachbereichsübergreifenden Abstimmung. Sowohl Belange des Klimaschutzes als auch zur Anpassung an den Klimawandel werden darin aufgenommen. Die Checkliste wird voraussichtlich dem Umweltausschuss am 26.01.2021 und dem Planungsausschuss am 04.02.2021 zum Beschluss vorgelegt, um sie anschließend anwenden zu können.
1.3 Klimaneutrale Neubauten im Rahmen von Grundstückskaufverträgen (FB 23, FB 61, B03, altbau plus)
Entwicklung eines Standards mit Energie- und Nachhaltigkeitskennwerten von der Erstellung bis zum Rückbau: Festlegung als "Aachener Standard" (teilweise in Anlehnung an den Planungsleitfaden des Städt. Gebäudemanagement).
Dadurch werden die bislang klimaschonenden Vorgaben ergänzt um den Aspekt des ressourcenschonenden Bauens. Dadurch werden die energiebedingten Aufwendungen für die Herstellung, Instandsetzung und das Lebensende der Baumaterialien berücksichtigt. Der Einsatz nicht erneuerbarer Energien und die Klimawirksamkeit in Form der äquivalenten CO2-Emissionen gehen in die Beurteilung ein.
Die Vergabe städtischer Grundstücke soll nach Konzeptqualität u.a. unter Berücksichtigung klimarelevanter und sozialer Aspekte erfolgen.
Sachstand: Bei städtischen Grundstücken wird seit dem 1.12.2020 im Grundstückskaufvertrag festgelegt, dass verpflichtend eine Energieberatung (inkl. Nachhaltigkeitsaspekten) in Anspruch zu nehmen ist. Dazu wurde ein Faltblatt mit Informationen über die Energieberatungsstellen und zum Nachweis der Beratung erstellt. Dieses wird Kaufinteressierten ausgehändigt (s. Anlage).
FB 23, Immobilienmanagement, hat einen Grundsatzbeschluss eingeholt, dass die Vergabe von Grundstücken zukünftig in Form einer Konzeptvergabe erfolgt. Die Ausarbeitung neuer Vorgaben als "Aachener Standard" umfasst ein breites Spektrum an Optionen. Um die Bearbeitenden dafür auf einen guten Wissenstand zu bringen, werden in Kürze interne Meetings stattfinden, bei denen externe Expertise in Form von Online-Vorträgen eingeholt wird (Jan. bis April). Danach wird die Ausarbeitung konkreter Kriterien erfolgen.
1.4 Entwicklung einer Strategie zum Umgang mit Bestandsgebäuden (FB 61, altbau plus, STAWAG)
Weiterentwicklung der strategischen Einbindung der Bestandssanierung in städtebauliche Quartierskonzepte (Erfahrungen aus dem Hof- und Fassadenprogramm, Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord sollen mit einbezogen werden): Umgang mit Bestandsgebäuden in Hinblick auf Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelange, Energieversorgungsstruktur, Gründächer, Fassadenbegrünung etc.
Sachstand: Die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie auf ausgewählte Fallbeispiele hat noch nicht begonnen. Im IKSK ist als Durchführungszeitraum das Jahr 2021 ff angegeben.
2.6 Klimaneutrale Neubauten (kommunale Gebäude) (E 26, alle Betriebe im Konzern Stadt)
Die Errichtung von Verwaltungsgebäuden und Schulen erfolgt seit 2014 nahezu in Passivhausbauweise.
Ab sofort wird der entsprechende Planungsleitfaden erweitert um Kriterien zur Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Lebenszyklusbeachtung. Die Dokumentation, Nachweisführung, Verfahrens-vereinheitlichung und Nachvollziehbarkeit der Anwendung von bewährten Kriterien des nachhaltigen Bauens wird durch die Zertifizierung nach dem „Bewertungssystem des Bundes für Nachhaltiges Bauen“ (BNB) für öffentliche Bauherrn sichergestellt und verpflichtend eingeführt. Diese Anforderungen an Neubauten sollen zukünftig auf alle Gebäude des Konzerns Stadt (Mehrheitsbeteiligung), inklusive städtischer Wohnungen (s. Maßnahme Nr. 2.4) angewandt werden.
Sachstand: Alle zukünftigen Gebäude werden hinsichtlich der CO2-Emission berechnet und diesbezüglich optimiert (Ökobilanz). Dabei muss die CO2-Emission des Gebäudebetriebes von 50 Jahren ausgeglichen sein. Baumaterialien werden „kreislaufgerecht“, ressourcenschonend, gesundheitsverträglich und abfallvermeidend über das Denk-, Handlungs- und Planungsprinzip „Cradle-to-Cradle“ (C2C = „Von der Wiege bis zur Wiege“) berücksichtigt. Mit der in Planung befindlichen Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Lagerhausstraße als sog. „C2C-inspiziertes“ Gebäude hat die Stadt Aachen bereits ein erstes Pilotprojekt dazu in die Wege geleitet und ist damit Vorreiter eines „Neuen Bauens“.
Ein System zur Verrechnung innerhalb des eigenen Gebäudebestands wird derzeit noch geprüft und soll möglichst in 2021 eingeführt werden: Ist eine CO2-Neutralität nicht möglich (z.B. zu wenig PV-Fläche), so sollen CO2-Zertifikate gekauft werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Finanzielle Auswirkungen lassen sich noch nicht darstellen, weil es sich um einen Sachstandsbericht zu Maßnahmen handelt, mit denen noch nicht begonnen wurde.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine |
| positiv | x | negativ |
| nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel |
| groß | x | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine |
| positiv | x | negativ |
| nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
(x ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt | x |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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283,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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