Kenntnisnahme - FB 23/0001/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 58 Abs. 3 GO NW und § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen

der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse sind die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger bei ihrem

Amtsantritt von der Ausschussvorsitzenden / vom Ausschussvorsitzenden einzuführen und in

feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu

verpflichten.

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die sachkundigen Bürgerinnen

und Bürger ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das

Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle der

Gemeinde erfüllen werde.“
 

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