Empfehlungsvorlage (inaktiv) - B 03/0042/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließung des Hochhausringes (Stichweg Gemarkung Walheim, Flur 6, Flurstück 3076)hier: Ausbauplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; Fachbereich Verkehr und Tiefbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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14.12.2005
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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26.01.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der Erschließungsanlage Hochhausring (Stichweg Gemarkung Walheim, Flur 6, Flurstück 3076) sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an den Einmündungen in den Hauptstraßenzug und In den Hehnen (Treppenanlage) zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Planung der Dipl. Ing. Günter Franken Ingenieurgesellschaft mbH für Planung und Bauleitung vom 23.08.2005 zum Gegenstand des Ausbauvertrages zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der Erschließungsanlage Hochhausring (Stichweg Gemarkung Walheim, Flur 6, Flurstück 3076 sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an den Einmündungen in den Hauptstraßenzug und In den Hehnen (Treppenanlage) zur Kenntnis und beschließt, die Planung des Dipl. Ing. Günter Franken Ingenieurgesellschaft mbH für Planung und Bauleitung vom 23.08.2005 zum Gegenstand des Ausbauvertrages zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Ausbauträgerin beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung
Walheim, Flur 6, Flurstücke 3077 – 3083 7 Einfamilienhäuser in Doppel- bzw.
Einzelbauweise zu errichten. Diese Grundstücke liegen im Innenbereich gemäß §
34 Baugesetzbuch (BauGB). Daher sind die Bauvorhaben u. a. nur zulässig, wenn
die Erschließung gesichert ist. Da die Baugrundstücke an dem bisher nur projektierten
Stichweg Gemarkung Walheim, Flur 6, Flurstück 3076 (Hochhausring) liegen, ist
dies zur Zeit weder verkehrs- noch entwässerungstechnisch gegeben.
Die Ausbauträgerin hat daher der Stadt den Abschluss eines
Ausbauvertrages angetragen. In diesem Vertrag möchte sich die Ausbauträgerin
verpflichten, die für die Sicherung der Erschließung ihrer Bauvorhaben auf den
o. a. Grundstücken erforderliche Verkehrsfläche einschließlich Mischwasserkanal
entsprechend der Ausbauplanung der Dipl.-Ing. Günter Franken
Ingenieurgesellschaft mbH für Planung und Bauleitung vom 23.08.2005 auszubauen.
Diese Planung wurde mit der Stadt - Fachbereich Verkehr und Tiefbau –
abgestimmt. Die technischen Details werden im abzuschließenden Ausbauvertrag
geregelt.
Die Erschließung der Baugrundstücke erfolgt vom Hochhausring aus über den Stichweg Gemarkung Walheim, Flur 6, Flurstück 3076. Dieser wird als niveaugleiche Mischfläche ausgebaut und erhält am Ausbauende über eine auf dem Flurstück 1408 zu erstellende Treppenanlage eine fußläufige Verbindung zur Straße In den Hehnen. Durch die Beschilderung 325 gemäß § 42 StVO wird der Stichweg als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Befestigung der Mischfläche erfolgt mit Ausnahme der Fläche für die Parkplätze in grauem Betonsteinpflaster 10/20/10 im Kniestockverband auf 4 cm Brechsandsplitt, 20 cm hydraulisch gebundener Tragschicht und 30 cm Recyclingmaterial. Die Mischfläche wird durch Betonrandsteine 10/25 cm von den südlichen Privatgrundstücken abgetrennt. Die Straßenentwässerung erfolgt über eine den Betonrandsteinen vorgelagerte Rinne aus Betonsteinpflaster.
Die Ausbauplanung sieht die Anlegung von sechs Parkplätzen vor. Diese sollen in der erforderlichen Anzahl (vorgeschlagen werden drei) als öffentliche Parkplätze, die übrigen als private Stellplätze ausgewiesen werden. Die sechs Parkplätze werden mit versickerungsfähigem Betonpflaster auf 3 cm Brechsandsplitt und 40 cm Recyclingmaterial befestigt.
Die Entwässerung erfolgt über einen Mischwasserkanal, der als Freispiegelkanal nach den hydraulischen Gegebenheiten eingebaut und an den bestehenden Mischwasserkanal in der Straße In den Hehnen angeschlossen wird.
Drei Beleuchtungsmaste von 3,50 m bis 4,00 m Höhe gewährleisten eine optimale Ausleuchtung der Erschließungsanlage. Sie werden in Abstimmung mit der STAWAG errichtet.
Die Kosten der nach dem noch abzuschließenden Ausbauvertrag herzustellenden Anlagen (öffentliche Verkehrsfläche einschließlich Kanalisierung sowie Beleuchtung) werden von der Ausbauträgerin getragen und finanziert. Für die Ausbauträgerin ergibt sich lediglich ein Erstattungsanspruch für die auf die Grundstücksentwässerung entfallenden Kanalausbaukosten ab Mittelbereitstellung im Hauhalt, frühestens 2009. Die Freigabe des Betrages, auf die die Ausbauträgerin einen Anspruch hat, erfolgt zinslos.
Nach mängelfreier Abnahme der hergestellten öffentlichen Verkehrsfläche übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast. Die Widmung dieser Flächen erfolgt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NW.
Die herzustellende Erschließungsanlage behält – wie alle Stichwege des Hochhausringes – den Namen des Hauptstraßenzuges.
Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vor, die Ausbauplanung für die Herstellung der Erschließungsanlage Hochhausring (Stichweg Gemarkung Walheim, Flur 6, Flurstück 3076) sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an den Einmündungen in den Hauptstraßenzug und In den Hehnen (Treppenanlage) zur Kenntnis zu nehmen und dem Verkehrsausschuss zu empfehlen, die Planung der Dipl. Ing. Günter Franken Ingenieurgesellschaft mbH für Planung und Bauleitung vom 23.08.2005 zum Gegenstand des Ausbauvertrages zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 14.12.2005 die Ausbauplanung für die Herstellung der Erschließungsanlage Hochhausring (Stichweg Gemarkung Walheim, Flur 6, Flurstück 3076) sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an den Einmündungen in den Hauptstraßenzug und In den Hehnen (Treppenanlage) zur Kenntnis genommen und beschlossen, dem Verkehrsausschuss zu empfehlen, die Planung der Dipl. Ing. Günter Franken Ingenieurgesellschaft mbH für Planung und Bauleitung vom 23.08.2005 zum Gegenstand des Ausbauvertrages zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der Erschließungsanlage Hochhausring (Stichweg Gemarkung Walheim, Flur 6, Flurstück 3076 sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an den Einmündungen in den Hauptstraßenzug und In den Hehnen (Treppenanlage) zur Kenntnis und beschließt, die Planung des Dipl. Ing. Günter Franken Ingenieurgesellschaft mbH für Planung und Bauleitung vom 23.08.2005 zum Gegenstand des Ausbauvertrages zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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244,6 kB
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523,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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454 kB
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