Entscheidungsvorlage - FB 60/0002/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
20. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungenhier: Gebührenanpassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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08.12.2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.12.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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16.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 20. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2021 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 20. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2021 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 20. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2021 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der Regionetz GmbH beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die Regionetz GmbH wahrgenommen.
Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement, FB 60/210“ .
Gebührenanpassung
Aufgrund der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist eine Gebührenanpassung erforderlich.
Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:
Jahr Prognose tatsächliche Abfuhrmengen
2014 250 m³ 194,00 m³
2015 260 m³ 205,00 m³
2016 216 m³ 176,50 m³
2017 200 m³ 129,50 m³
2018 185 m³ 168,50 m³
2019 140 m³ 121,00 m³
2020 140 m³ 57,00 m³ (Stand zum 31.05.2020)
2021 120 m³
Der bisherige Gebührensatz betrug 169,47 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2021 ist ein Gebührensatz in Höhe von
154,47 €/m³
kostendeckend.
Auf Grundlage der Prognosewerte beträgt die durchschnittliche Abfuhrmenge Klärschlamm je Haushalt ca. 4 m³ pro Jahr. Die durchschnittliche Abfuhrmenge je Haushalt entspricht somit einer jährlichen Gebühr von 617,88 €
(4 m³ x 154,47 €).
Der Gebührensatz sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr um 8,86 %.
Zu den einzelnen Kostenarten:
52330000 Erstattungen an Zweckverbänden:
Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30 € pro m3 für die Beseitigung von Klärschlämmen wird sich für 2021 nicht ändern. Durch die zu erwartende sinkende Abfuhrmenge, verringern sich die Kosten im Vergleich zum Vorjahr um 14,29 %.
52350000 Erstattungen an verbundenen Unternehmen:
Der Abfuhrpreis des Entsorgungsdienstleisters ist konstant geblieben. Da es sich bei den Kosten um verbrauchsabhängige Kosten handelt, sinken die Kosten im Vergleich zum Vorjahr um 26,37 %.
58110000 Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen:
In den Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen sind anteilige Personalkosten, sowie ein Verwaltungskostenbeitrag und die Sachkosten enthalten.
Bei den Personalkosten handelt es sich einerseits um die anteiligen Personalkosten des beauftragten Mitarbeiters der Regionetz GmbH und andererseits um die anteiligen Personalkosten der Verwaltungsmitarbeiterin der Stadt Aachen. Die Personalkosten erhöhen sich aufgrund linearer Personalkostensteigerungen im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt steigen die Personalkosten im Vergleich zum Jahr 2020 um 5,74 %.
Bei dem Verwaltungskostenbeitrag handelt es sich um Kosten der Verwaltungsquerschnittsämter. Der Verwaltungskostenbeitrag wird vom Finanzmanagement, FB 20, berechnet und FB 60/210 mitgeteilt.
In den Sachkosten sind Raum-, Geschäftsbedarfs-, Telekommunikations- und IT-Kosten der beauftragten Mitarbeiter enthalten.
Die Sachkosten bleiben im Vergleich zum Vorjahr konstant.
Überschuss-/Verlustausgleich:
Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) müssen Kostenüberdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von vier Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.
In der Gebührenkalkulation 2021 wurde der Verlust des Jahres 2018 in Höhe von insgesamt 2.592,70 € berücksichtigt.
Entleerungsmenge:
Die Abfuhrmenge des Klärschlamms wird sich aufgrund der Aufgabe von Kleinkläranlagen durch Anschluß an den Kanal weiterhin verringern. Ausgehend von den tatsächlichen Abfuhrmengen im Jahr 2019 (121 m³), werden die Abfuhrmengen für 2021 mit insgesamt 120,00 m³ prognostiziert.
Die prognostizierte Abfuhrmenge reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr um 14,29 %.
Da die zu erwartende Gesamtmenge Klärschlamm, als Kostenträger der Gebühr für die Entleerung von Kläreinrichtungen, weiterhin sinken wird, müssen die Kosten auf eine geringere Gesamtabfuhrmenge verteilt werden.
Somit kann die Gebühr pro Mengeneinheit, trotz sinkender Kosten, nur geringfügig gesenkt werden.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2021 einschließlich Erläuterungen ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44 kB
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2
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(wie Dokument)
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46,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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84,4 kB
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