Entscheidungsvorlage - A 61/0258/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Tierer Straße, Eckener Straße, Bundesautobahn -hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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14.12.2005
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für den Bereich Trierer Straße, Eckenerstraße und
Bundesautobahn im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen mit dem Ziel, in
diesem Bereich die Zulässigkeit von Spielhallen zu steuern.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für den Bereich Trierer Straße, Eckenerstraße und
Bundesautobahn im Stadtbezirk Aachen-Brand mit dem Ziel, die Zulässigkeit von
Spielhallen zu steuern.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für das Grundstück Eckenerstraße 2 liegt ein Bauantrag vor, der die Räume einer vorhandenen Autowerkstatt zu einer modernen Spielstätte mit Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten beinhaltet. Die geplante Grundfläche beträgt 358,50 m², von daher handelt es sich um eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte. Dieser Bauantrag wurde versagt, gegen diese Versagung wurde vom Antragsteller Widerspruch eingelegt.
Durch Ratsbeschluss vom 29.06.1988 hat die Stadt Aachen ein Entwicklungskonzept beschlossen, wonach Spielhallen in besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten unzulässig sein sollen. Spielhallen sollen nur in bestimmten Bereichen der Innenstadt zugelassen werden und an anderer Stelle durch entsprechende Bauleitplanung verhindert werden.
Das Grundstück Eckenerstraße 2 liegt nicht in dem Bereich, in dem gemäß Entwicklungskonzept Spielhallen in Zukunft zulässig sein sollten. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Trierer Straße, Eckenerstraße und Bundesautobahn, um hiermit die Zulässigkeit von Spielhallen in diesem Bereich auszuschließen.