Entscheidungsvorlage - FB 45/0024/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Schwimmvereins Neptun 1910 Aachen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Schwimmverein Neptun 1910 Aachen e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 01.10.2020 die  Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Der Schwimmverein Neptun 1910 Aachen e.V. (SV Neptun) ist ein Sportverein mit den Sparten Wasserspringen, Schwimmen, Volleyball und Ballett. Die Arbeit des Vereins ist besonders auf die Förderung junger Menschen ausgerichtet. Von den aktiven Sportlern des 645 Mitglieder starken

Vereins sind, bis auf wenige Ausnahmen, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Der Verein ist überwiegend im Bereich des Breitensports tätig, im Wasserspringen wird zusätzlich auch im Leistungssport ausgebildet.

Der Verein betreibt auch ein Teilinternat, indem er selbst interne Seminare und Schulungen für die Kinder und Jugendlichen zu relevanten Themen, Ausbildungen im Sportbereich und  Hausaufgabenbetreuung für die jugendlichen Leistungssportler*innen durchführt und auch Übernachtungsmöglichkeiten für auswärtige junge Sportler*innen beispielsweise bei Wettkämpfen, anbietet.

 

Über die Vereinstätigkeit hinaus hält der SV Neptun viele Angebote im Bereich des Wassersports vor.

In zahlreichen Kooperationen mit Schulen und Kindergärten wird den kleinen und größeren Kindern das Element Wasser näher gebracht.

Im Rahmen der Ferienspiele nehmen jährlich über 100 Kinder die Angebote des Vereins war, besonders beliebt sind die „jungen Hüpfer“ beim Wasserspringen.

 

Der SV Neptun 1910 Aachen e.V. ist Mitglied im Stadtsportbund. Mit der Zugehörigkeit zum Stadtsportbund sind die Jugendabteilungen eines Vereins bereits anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Beim SV Neptun besteht die Besonderheit, dass eine eigene Jugendabteilung erst durch Satzungsänderung seit dem 30.09.2020 besteht.

Das beschriebene Gesamtangebot des Vereins kann jedoch nicht allein von einer Jugendabteilung bestritten werden, eine Anerkennung des Gesamtvereins ist dadurch erforderlich.

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 07.09.2016 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. Im nachfolgenden Raster sind die Beurteilungskriterien seitens FB 45 gelistet.

Der Träger erfüllt demnach alle Kriterien.

Daher ist die Anerkennung des Schwimmvereins Neptun 1910 Aachen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. 75 SGB VIII auszusprechen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

 

nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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