Kenntnisnahme - FB 52/0012/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

In Vertretung                                                                                                         

 

 

(Schwier)
Beigeordnete

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Am 27.07.2019 stellte der Fachbereich Sport beim Informations- und Kommunikationsmanagement der Stadt Aachen (FB 11/400) einen IT-Projektantrag zur Optimierung des Kassensystems der städtischen Schwimmsportstätten durch bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten im Rahmen der Digitalisierung.

Als Projektziel wurde die Ermöglichung des Kaufs von Eintrittskarten für die städtischen Bäder auf verschiedenen Wegen und mit verschiedenen Bezahlarten formuliert. Diese Ergänzung des bestehenden Verfahrens der Bargeldzahlung zielt darauf ab, die Bürgerfreundlichkeit und den Kundendienst für die Besucher*innen der städtischen Schwimmbäder zu verbessern.

 

In den vier städtischen Schwimmhallen und im Freibad Hangeweiher können Eintrittskarten derzeit entweder beim städtischen Personal an der Kasse oder in einigen Schwimmbädern an Kassenautomaten erworben werden. Eine Entwertung erfolgt per Handscanner vor Ort. Die Systeme in allen Schwimmbädern sind miteinander vernetzt und werden über die Fa. AXXTEQ Service GmbH betrieben. Auch der Support erfolgt direkt über die Fa. AXXTEQ; die Daten werden auf einem Server der regio iT gehostet.

 

Grundsätzlich sind die Kassen- und Zugangssysteme der Schwimmhallen und des Freibades Hangeweiher veraltet und entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Die derzeit eingesetzten Kassen erfüllen nicht die rechtlichen Anforderungen der aktuellen Kassensicherungsverordnung. Dies löst eine zeitliche Dringlichkeit aus, da die rechtliche Vorgabe bis spätestens 31.03.2021 erfüllt werden muss.

 

Über die Pflicht zum Ausdruck eines Zahlungsnachweises hinaus gibt es seit Anfang 2020 die Verpflichtung, alle mit Bargeld betriebenen Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszurüsten, um eine lückenlose Dokumentation aller Kassiervorgänge zu garantieren. Somit soll sichergestellt werden, dass Umsätze mit Bargeld unter allen Bedingungen ordnungsgemäß verbucht und steuerlich korrekt ausgewiesen werden. Bedingt durch die Corona         -Pandemie ist die Übergangsphase der Pflicht zur Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung bei allen bargeldbetriebenen Kassen sowohl für die staatlichen Stellen, als auch bei privaten Dienstleistern und Betrieben noch einmal bis zum 31.03.2021 verlängert worden.

 

Vor diesem Hintergrund müssen die Kassen- und Zugangssysteme der Fa. AXXTEQ in den städtischen Schwimmbädern als Grundvoraussetzung auf einen aktuellen technischen Stand gebracht

werden. Hierzu ist ein Upgrade der Kassensoftware auf dem Zentralserver sowie auf den lokalen Servern der Bäder notwendig. Da die Systeme aller Schwimmbäder im Verbund arbeiten, sind punktuelle Updates nicht möglich. Eine zentrale Daten- und Tarifpflege sowie Nutzung der verkauften Eintrittskarten in allen Bädern würden dann nicht mehr funktionieren.

 

Aufbauend auf einem solchen Update kann sowohl die Umsetzung der Vorgaben durch die Kassensicherungsverordnung in allen städtischen Schwimmbädern erfolgen als auch eine Implementierung von Kartenlesern. Hierdurch wäre ebenfalls ein erster Schritt zum kundenfreundlichen bargeldlosen Zahlen vor Ort in den Schwimmbädern erreicht.

 

Die Kosten belaufen sich nach Angabe der Fa. AXXTEQ vom 22.09.2020 auf 70.805,00. 

Für alle Kassen entstehen durch die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung zusätzlich Kosten in Höhe von 49,98 € monatlich für den TSE-Dienstleister. Hinzu kommen die monatlichen Kosten für die Miete der 5 EC-Kartenterminals sowie der geschätzten Transaktionskosten in Höhe von               ca. 150,00 €. Neben den benannten Anschaffungs- und Einführungskosten betragen die monatlich laufenden Kosten somit insgesamt ca. 200,00 €.

 

In Zusammenarbeit mit den anderen Projektbeteiligten FB 11/400, der regio iT sowie der Fa. AXXTEQ       Service GmbH hat man sich aufgrund des inhaltlichen Umfangs und festgelegten Ziele des Projektes darauf verständigt, andere mögliche Maßnahmen in weiteren Phasen zu erarbeiten und dem Sportausschuss sukzessive vorzulegen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

71.000 €*

0

7.200 €**

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Derzeit keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

Die benötigten Finanzmittel werden überplanmäßig für das Freibad Hangeweiher beim PSP-Element 1-080301-904-5, SK 54310000 „Geschäftsaufwendungen“ in Höhe von 14.200 € und für die Schwimmhallen beim PSP-Element 1-080302-903-2, SK 54310000 „Geschäftsaufwendungen“ in höhe von 56.800 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt vom PSP-Element 4-060101-901-9, SK 53180000

„Zuschuss zu den Betriebskosten der Kitas“.

 

*    Einmalige Kosten für Upgrades der Kassensoftware sowie Implementierung von Kartenlesern und    

     die Umsetzung der Vorgaben durch die Kassensicherungsverordnung.

**  Kosten für Geschäftsausgaben (Miete für EC-Kartenterminals, Ausgaben TSE-Dienstleister sowie   

     geschätzte Transaktionskosten von pro Jahr insgesamt 2.400 €) für die Jahre 2021 bis 2023

     wurden im Haushaltsplanentwurf 2021 ff angemeldet und stehen unter dem Vorbehalt der 

     Rechtskraft des endgültigen Haushalts 2021.

 

 

 

 

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

 

nicht bekannt

 

 

 

 

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