Entscheidungsvorlage - FB 60/0008/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Mobilitätsausschuss

 

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, den 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 zu beschließen.

 

Rat der Stadt

Der Rat der Stadt  beschließt den 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 wurde letztmalig mit 7. Nachtrag vom 4.8.1986 geändert.

 

Obwohl Kinderspielplätze mittlerweile ausdrücklich nach § 127 Abs. 1 Ziffer 4 Baugesetzbuch (BauGB) keine Erschließungsanlagen mehr darstellen, für die Erschließungsbeiträge zu erheben sind, enthält die Beitragssatzung in § 2 Absatz 1 Ziffer 6, § 8 Absatz 8 und § 10 Absatz 2 noch Regelungen für die Abrechnung von Kinderspielplätzen. Diese sollen nunmehr ersatzlos gestrichen werden, um den rechtlichen Vorgaben Rechnung zu tragen.

 

Neu aufgenommen werden Regelungen, die die erschließungsbeitragsrechtliche Abwicklung von als Mischfläche ausgebauten Erschließungsanlagen ermöglichen, ohne dass zukünftig der Erlass von Sondersatzungen für die Festlegung von besonderen Merkmalen der endgültigen Herstellung erforderlich sind. Dies erfordert Änderungen der §§ 9 und 11 der Erschließungsbeitragssatzung.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

 

keine

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Anlagen

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