Entscheidungsvorlage - FB 11/0013/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, ein neues Dezernat VII - Klima, Stadtbetrieb und Gebäude zu bilden und regelt den Geschäftskreis der Dezernate neu (Anlage 2).

 

Zur Bildung des Dez. VII werden zum Stellenplan 2021 nachfolgende Stelleneinrichtungen beschlossen:

 

Der Geschäftskreis der Dezernate bleibt bis zum Dienstbeginn der neuen Beigeordneten/ des neuen Beigeordneten unverändert. Ab diesem Zeitpunkt tritt der neue Dezernatsverteilungsplan in Kraft.

 

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin beschließt der Rat der Stadt, der Ausschreibung der Stelle der Beigeordneten/ des Beigeordneten für Klima, Stadtbetrieb und Gebäude zuzustimmen (Anlage 3).

 

 

Sibylle Keupen

Oberbürgermeisterin
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit der neuen Wahlperiode des Rates der Stadt wird unter Bildung eines weiteren Dezernates VII – Klima, Stadtbetrieb und Gebäude der Geschäftskreis der Dezernate neu geregelt.

 

Dem neuen Dez. VII werden folgende Organisationseinheiten zugeordnet:

 

FB 36 Klima und Umwelt    (Verlagerung von Dez. V

    - Neubezeichnung aufgrund neuer Ausrichtung)

    - mögliche Veränderung der Struktur nach laufender

    Organisationsuntersuchung1)

 

E 18 Aachener Stadtbetrieb    (Verlagerung von Dez. V

    – mögliche Veränderung der Struktur nach laufender

    Organisationsuntersuchung[1])

 

E 26 Gebäudemanagement   (Verlagerung von Dez. VI)

 

Hiermit verbunden ergeben sich folgende weitere Änderungen in der Dezernatsverteilung. Der neue Dezernatsverteilungsplan ist in Anlage 2 dargestellt:

 

Dez. I – Oberbürgermeisterin

 

Unverändert

(FB 01 Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung Neubezeichnung aufgrund neuer Ausrichtung)

(FB 13 Kommunikation und Stadtmarketing  – Neubezeichnung aufgrund neuer Ausrichtung)

 

FB 12 Bürger*innenservice   (Neubezeichnung und Verlagerung nach Dez. V)

 

Dez. II – Finanzen, Recht und Ordnung

 

Unverändert

 

Dez. III – Stadtentwicklung, Bau und Mobilität

 

Unverändert

(FB 61 Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur – Neubezeichnung

              mögliche Veränderung der Struktur nach

              laufender Organisationsuntersuchung1)

 

Dez. IV – Bildung, Jugend und Kultur

 

FB 52 Sport   (Verlagerung nach Dez. V)

 

Dez. V – Personal, Feuerwehr und Sport

 

Unverändert

(FB 11 Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie – Neubezeichnung)

(FB 17 Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit – Anpassung der Organisationsziffer B 17)

(FB 37 Feuerwehr und Rettungsdienst  – Neubezeichnung)

 

FB 36 Klima und Umwelt   (Neubezeichnung und Verlagerung nach Dez. VII

E 18 Aachener Stadtbetrieb   (Verlagerung nach Dez. VII)

 

FB 12 Bürger*innenservice  (Neubezeichnung und Verlagerung von Dez. I)

FB 52 Sport   (Verlagerung von Dez. IV)

 

Dez. VI – Wohnen, Soziales und Wirtschaft

 

Unverändert

(FB 02 Wirtschaftsförderung und Digitalisierung – Neubezeichnung)

 

E 26 Gebäudemanagement   (Verlagerung nach Dez. VII)

Mit der Bildung des Dezernates VII sind folgende Stelleneinrichtungen zum Stellenplan 2021 erforderlich:

 

  •   Dezernent*innen-Stelle, bewertet nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO B
  •   Vorzimmerkraft-Stelle, bewertet nach Entgeltgruppe EG 8 TVöD
  •   Referent*innen-Stelle, bewertet nach Besoldungsgruppe A 12 LBesO A.

 

Die Besoldung von kommunalen Wahlbeamten richtet sich nach den Vorschriften der Eingruppierungsverordnung. Nach § 2 Abs. 3 sind Beigeordnete einer Gemeinde in der Größenklasse von 150.0001 bis 250.000 Einwohner*innen der Besoldungsgruppe B 4/ B5 zuzuordnen. Nach § 2 Abs. 4 dieser Vorschrift dürfen Gemeinden unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt nur in Anspruch nehmen, wenn ihre Einwohnerzahl die Mitte zwischen der unteren und der oberen Grenze ihrer Größenklasse nach der Tabelle des Absatzes 3 überschritten hat oder die Wahlbeamtin oder Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie oder er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat. Die Stadt Aachen unterschreitet die Grenze von 250.000 Einwohnern nur geringfügig. Die Voraussetzungen zur Nutzung der Höchsteingruppierung liegen somit vor, so dass diese Möglichkeit genutzt werden soll.

 

Der Geschäftskreis der Dezernate bleibt bis zum Dienstbeginn der neuen Beigeordneten/ des neuen Beigeordneten unverändert. Ab diesem Zeitpunkt tritt der neue Dezernatsverteilungsplan in Kraft.

Dez. VII ist noch in die Vertretungsregelung der Dezernate einzubeziehen.

 

In der Anlage ist die Ausschreibung für die Stelle einer Beigeordneten/ eines Beigeordneten zur Besetzung des Dezernates VII für die Beschlussfassung des Rates beigefügt.

 

Um den Beschluss des Rates zur Bildung eines siebten Dezernates rechtssicher umzusetzen, muss in einer der nächsten Sitzungen des Rates eine Anpassung der Hauptsatzung beschlossen werden. Eine entsprechende Vorlage werden die Dezernate I und II erstellen.

 

 

Ausschreibung der Stelle der Beigeordneten/ des Beigeordneten 

 

Es ist vorgesehen, den Ausschreibungstext in folgenden Medien zu veröffentlichen:

 

Karriereseite Stadt Aachen

Internet-Job-Börsen

Aachener Tageszeitungen (Erscheinungstag Samstag)

Überregionale Zeitung Frankfurter Allgemeine oder Die Zeit

Deutscher Städtetag

Fachzeitschrift (z.B. Bauwelt)

 

Die Veröffentlichung in den Printmedien erfolgt aus Kostengründen in gekürzter Fassung mit Hinweis auf den Volltext auf der Karriereseite Stadt Aachen. Es wird vorgeschlagen, eine Bewerbungsfrist von sechs Wochen einzuräumen.

 

Es ist beabsichtigt, das Auswahlverfahren durch eine externe Unternehmensberatung begleiten zu lassen. Nach bisherigen Erfahrungen ist für diese Dienstleistung mit Gesamtkosten von etwa 30.000 zu rechnen.

 


[1] Derzeitige Organisationsprojekte Grünmanagement sowie ganzheitliche organisatorische Betrachtung Straße

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

(Hh.pl.entw.)

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

156.400 €

0

938.100 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-156.400 €

-938.100 €

 

 

Deckung nicht vorhanden

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von insgesamt 3,0 Stellen, die sich wie folgt zusammensetzen:

1,0 Dezernent*innen-Stelle, bewertet nach B 5 LBesO B 160.000 €

1,0 Vorzimmerkraft-Stelle, bewertet nach EG 8 TVöD   57.000 €

1,0 Referent*innen-Stelle, bewertet nach A 12 LBesO A.   95.700 €

-------------------------------------------------------------------------------------------------

3,0 Stellen jährlich      312.700 €

 (Kosten eines Arbeitsplatzes 2020-2021 - KGSt Bericht 07/2020)

 

Da von einer Besetzung der Stellen frühestens ab dem 01.07.2021 auszugehen ist, werden für das Haushaltsjahr 2021 die hälftigen Personalkosten in Höhe von 156.400 € zu Grunde gelegt.

Die finanziellen Auswirkungen für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens sind in den Erläuterungen dargestellt.

 

Die oben aufgeführten Personalkosten wurden entsprechend für den Haushalt 2021 angemeldet.

Darüber hinaus soll die Stelle der/des Beigeordneten zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeschrieben werden, um vorbehaltlich der Wirksamkeit des Haushalts 2021 eine möglichst zeitnahe Bildung des Dezernates Klima, Stadtbetrieb und Gebäude zu ermöglichen.

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

 

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

 

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Anlagen

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