Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0038/WP15-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen einschließlich des Gebührentarifs zu beschließen

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den VII. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung einschließlich des Gebührentarifs.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung und der VII. Nachtrag sind Bestandteil dieses Beschlusses und daher der Originalniederschrift als Anlage beigefügt

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

In Ergänzung zur ursprünglichen Vorlage wird die Friedhofsgebührenordnung um §1 Abs. 2 ergänzt, um auch gebührentechnisch der Forderung der Finanzverwaltung NRW nach Führung des Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art nachzukommen, ebenso wurde der Gebührentarif entsprechend neu gefasst:

 

 

VII . Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 07.12.2005 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712 /SGV NW S. 610) in der Fassung vom 04.05.2004 (GV NW S. 228) folgenden VII. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung beschlossen.

 

§ 1    Art und Höhe der Gebühren

 

(1)    Für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Aachen und ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die Inanspruchnahme der damit zusammenhängenden Leistungen werden Gebühren nach Maßgabe des als Bestandteil dieser Gebührenordnung beigefügten Gebührentarifs erhoben.

(2)    Gemäß Entscheidung der zuständigen Finanzverwaltung NRW ist das städtische Krematorium rückwirkend ab dem 01.01.2005 als Betrieb gewerblicher Art ( BgA ) mit der Folge zu führen, dass die Tarife für Leistungen des Krematoriums - Tarifstelle Nr. 12 des Gebührentarifs - umsatzsteuerpflichtig sind. Der jeweilige in die Gebühr entfallene, aktuelle Umsatzsteuerbetrag wird in der Tarifstelle Nr. 12 und ebenso im Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.

 

§ 2                Gebührenschuldner

 

(1)    Zur Zahlung der Gebühren ist derjenige verpflichtet, der die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen beantragt oder in dessen Interesse die Benutzung erfolgt.

 

(2)    Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.

 

 

§ 3    Fälligkeit der Gebühren

 

Die Gebühren sind einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig.

 

§ 4                 Gebührenbefreiung

 

Bestattungen auf dem Ehrenfriedhof nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer im Krieg und Gewalt (Gräbergesetz) vom 01.07.1965 sind gebührenfrei.

 

 

 § 5                 Zurücknahme von Anträgen

 

Bei Zurücknahme eines Antrages auf Benutzung der Friedhofseinrichtungen können, falls mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen oder den sachlichen Vorbereitungen des erteilten Auftrages bereits begonnen wurde, die Gebühren bis zur Hälfte erhoben werden.

 

§ 6                 Einzelleistungen

 

Soweit in dem Gebührentarif (§ 1) Leistungen der Stadt aufgeführt sind, die auf einzelnen Friedhöfen wegen Fehlens der entsprechenden Einrichtungen nicht erbracht werden können, besteht hierauf kein Rechtsanspruch.

 

§ 7                 Denkmalwerte Grabanlagen

 

Zur Erhaltung von denkmalwerten Grabanlagen können im Einzelfall die Gebühren ermäßigt oder erlassen werden.

 

§ 8                 Inkrafttreten

 

Dieser VII. Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung tritt am 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen in der Fassung des VI. Nachtrages außer Kraft.

 

 

                       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der als Bestandteil zur Friedhofsgebührenordnung gehörende Gebührentarif enthält folgende Fassung:

 

Gebührentarif zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen

 

            Bestattungen

 

1 Bestattung im Reihengrab 550,-- €

2 Bestattung im  Wahlgrab/im Tiefgrab 759,-- €

3 Bestattung im Urnenreihengrab/nicht bestattungspflichtige Kinder 189,-- €

4 Bestattung im Urnenwahlgrab 225,-- €

5 Bestattung im Kinderreihengrab 263,-- €

6 Verstreuen von Aschen 386,-- €

 

 

7            Nutzung der Trauerhalle

 

7.1 Nutzung der Trauerhalle 1 auf dem Friedhof Hüls 307,-- €

7.2 Nutzung jeder anderen Trauerhalle 238,-- €

 

Gewünschte Veränderungen der jeweils vorhandenen Hallengrundausstattung werden nach Aufwand berechnet.

 

8            Grabausschmückung

 

8.1 Grabauskleidung mit Matten 26,-- €

8.2 Grabauskleidung mit Fichtengrün 72,-- €

8.3 Urnengrabauskleidung mit Fichtengrün 28,-- €

8.4 Kindergrabauskleidung mit Fichtengrün 45,-- €

8.5 Abdeckung des Erdhügels mit Matten 27,-- €

8.6 Abdeckung des Erdhügels mit Fichtengrün 44,-- €

 

 

 

 

 

            Erwerb von Nutzungsrechten

 

 

            Reihengräber

 

9.10 Reihengrab (Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr)*1           1.635,-- €

9.11 Kinderreihengrab (Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr)*1 384,-- €

9.12 Urnenreihengrab 1                                     1.144,-- €

9.13    Grab für nichtbestattungspflichtige Kinder      54,-- €

 

            Wahlgräber

 

9.20 Wahlgrab normale Lage          2.760,-- €

9.21 Wahlgrab bevorzugte Lage              5.790,-- €

9.22 Wahlgrab Sonderlage          6.960,-- €

9.23 Tiefgrab normale Lage           6.890,-- €

9.24 Tiefgrab bevorzugte Lage              9.540,-- €

9.25 Tiefgrab Sonderlage           11.910,-- €

9.26 Urnenwahlgrab normale Lage                     2.520,-- €

9.27 Urnenwahlgrab bevorzugte Lage           5.310,-- €

9.28 Urnenkammer           2.520,-- €

9.29 Baumgräber           1.328,-- €

9.30    Grüfte sonstige Lagen             2.760,-- €

9.31    Grüfte im Campo Santo                   17.850,-- €

 

Die hier aufgeführten Gebühren für Wahlgräber können für die Dauer zwischen der Mindestruhefrist des jeweiligen Friedhofes und maximal 40 Jahren erworben werden. Die auf Basis von 30 Jahren errechneten Gebühren werden dann auf die entsprechende Nutzungsdauer umgerechnet.

 

*1 das Nutzungsrecht wird verliehen für die Zeit der Ruhefrist

*² diese Gebühr entspricht einem Nutzungsrecht von 30 Jahren je Stelle

 

 

 

 

            Zusatzleistungen

 

 

10.10 Inanspruchnahme der Tiefkühlzelle pro Tag    63,--- €

10.11            Annahme u. Herausgabe von Leichnamen, die nicht in Aachen

            bestattet werden.                                                                                                  9,-- €

10.20  ein Bestattungsgehilfe    54,-- €

10.21  zwei Bestattungsgehilfen 108,-- €

10.22  vier Bestattungsgehilfen 216,– i

            (nicht bestattungspflichtige Kinder, Bestattung in Urnenkammer 1 Bestattungsgehilfe,

 Kinder- u. Urnenbestattung 2 Bestattungsgehilfen,

             Erwachsenenbestattung 4 Bestattungsgehilfen,

             Bestattung von nichtbestattungspflichtigen Kindern wahlweise ohne Bestattungsgehilfen)

 

            bei Einäscherungen

10.30 Vergrößerung/Vertiefung des Grabes bei übergroßen Särgen     nach Aufwand

10.31 Freimachen von Zellen und Tieferbettung               104,-- €

10.40            Anlage eines Erdrasenreihengrabes                                                            31,-- €

10.41 Rasenpflege Erdreihengrab 27,-€/Jahr

10.50 Anlage eines Urnenrasenreihengrabes     23,-- €

10.51 Rasenpflege Urnenreihengrab 10,-- /Jahr

 

            Ein- und Ausbettungen

            Es handelt sich nachstehend um Mindestgebühren. Durch besondere Umstände können

            zusätzliche Kosten entstehen, die gesondert berechnet werden.

11.10 Umbettung innerhalb des Friedhofes           1262,-- €

11.11 Umbettung zu anderem städt. Friedhof           1.361,-- €

11.12 Ausbettung 908,-- €

11.13 Einbettung 605,-- €

11.14 Urnenumbettung innerhalb des Friedhofes 557,-- €

11.15 Urnenumbettung zu anderem städt. Friedhof 582,-- €

11.16 Urnenausbettung 270,-- €

11.17 Urneneinbettung 361,-- €

 

 

 

 

12.01 Einäscherung (incl.Aufbewahrung von 5 Werktagen und Aschekapsel) 311,-- €

            enthält 16 % = 42,90 € Umsatzsteuer

 

12.02 Sargaufbewahrung (länger als 5 Werktage bis zur Einäscherung)/ Tag 25,-- E

            enthält 16 % = 3,45 € Umsatzsteuer

 

12.03 Leichenschauen für Kremierungen   49,-- €

            enthält 16 % = 6,76 € Umsatzsteuer

 

12.04 Leichenschauen für Überführungen   52,-- €

            enthält 16 % = 7,17 € Umsatzsteuer

 

12.05 Urnenaufbewahrung (über 3 Tage nach Einäscherung) je Tag     3,-- €

            enthält 16 % = 0,41 € Umsatzsteuer

 

12.06 Portokosten   nach Aufwand

 

12.07 Annahme /Herausgabe von Leichen   9,-- €

            enthält 16 % = 1,24 € Umsatzsteuer

 

 

 

Verwaltungsgebühren

 

            Bearbeiten von Anträgen auf Genehmigung von

 

13.01            Grabmalgebühr für liegende Gedenktafel

            Erdgrab   62,-- €

13.02            Grabmalgebühr für liegende Gedenktafel

            Urnengrab   52,-- €

13.03 Grabzeichen/Einfassung eines Reihengrabes je Antrag   19,-- €

13.04 Grabzeichen/Einfassung eines Wahlgrabes je Antrag   38,-- €

13.05 Auffahrgenehmigung für Gewerbetreibende - Hauptkarte   14,-- €

13.06 Auffahrgenehmigung für Gewerbetreibende - Nebenkarte    4,50 €

13.07 Auffahrgenehmigung für Kfz bis 3,0 t    4,50 €

 

Loading...