Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0038/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachenhier:Erhöhung der FriedhofsgebührenFührung des Krematoriums als Betrieb gewerblicher ArtErgänzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.12.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen einschließlich des Gebührentarifs zu beschließen
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den VII. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung einschließlich des Gebührentarifs.
Die Gebührenbedarfsberechnung und der VII. Nachtrag sind Bestandteil dieses Beschlusses und daher der Originalniederschrift als Anlage beigefügt
Erläuterungen
Erläuterungen:
In Ergänzung zur ursprünglichen Vorlage wird die Friedhofsgebührenordnung um §1 Abs. 2 ergänzt, um auch gebührentechnisch der Forderung der Finanzverwaltung NRW nach Führung des Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art nachzukommen, ebenso wurde der Gebührentarif entsprechend neu gefasst:
VII . Nachtrag
zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000
Der Rat der Stadt
Aachen hat in seiner Sitzung vom 07.12.2005 aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
16.11.2004 (GV NW S. 644) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712 /SGV NW
S. 610) in der Fassung vom 04.05.2004 (GV NW S. 228) folgenden VII. Nachtrag
zur Friedhofsgebührenordnung beschlossen.
§ 1 Art
und Höhe der Gebühren
(1) Für
die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Aachen und ihrer Bestattungseinrichtungen
sowie für die Inanspruchnahme der damit zusammenhängenden Leistungen werden
Gebühren nach Maßgabe des als Bestandteil dieser Gebührenordnung beigefügten
Gebührentarifs erhoben.
(2) Gemäß Entscheidung der
zuständigen Finanzverwaltung NRW ist das städtische Krematorium rückwirkend ab
dem 01.01.2005 als Betrieb gewerblicher Art ( BgA ) mit der Folge zu führen,
dass die Tarife für Leistungen des Krematoriums - Tarifstelle Nr. 12 des Gebührentarifs
- umsatzsteuerpflichtig sind. Der jeweilige in die Gebühr entfallene, aktuelle
Umsatzsteuerbetrag wird in der Tarifstelle Nr. 12 und ebenso im
Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Gebühren ist
derjenige verpflichtet, der die Benutzung der Friedhöfe und der
Bestattungseinrichtungen beantragt oder in dessen Interesse die Benutzung
erfolgt.
(2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Fälligkeit
der Gebühren
Die Gebühren sind einen Monat nach Zugang
des Gebührenbescheides fällig.
§ 4 Gebührenbefreiung
Bestattungen auf dem Ehrenfriedhof nach
dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer im Krieg und Gewalt
(Gräbergesetz) vom 01.07.1965 sind gebührenfrei.
§ 5 Zurücknahme
von Anträgen
Bei Zurücknahme eines Antrages auf
Benutzung der Friedhofseinrichtungen können, falls mit der Inanspruchnahme der
Bestattungseinrichtungen oder den sachlichen Vorbereitungen des erteilten
Auftrages bereits begonnen wurde, die Gebühren bis zur Hälfte erhoben werden.
§ 6 Einzelleistungen
Soweit in dem Gebührentarif (§ 1)
Leistungen der Stadt aufgeführt sind, die auf einzelnen Friedhöfen wegen
Fehlens der entsprechenden Einrichtungen nicht erbracht werden können, besteht
hierauf kein Rechtsanspruch.
§ 7 Denkmalwerte
Grabanlagen
Zur Erhaltung von denkmalwerten
Grabanlagen können im Einzelfall die Gebühren ermäßigt oder erlassen werden.
§ 8 Inkrafttreten
Dieser VII. Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung
tritt am 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührenordnung
der Stadt Aachen in der Fassung des VI. Nachtrages außer Kraft.
Der als
Bestandteil zur Friedhofsgebührenordnung gehörende Gebührentarif enthält folgende
Fassung:
Gebührentarif zur
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen
Bestattungen
1 Bestattung im
Reihengrab 550,-- €
2 Bestattung
im Wahlgrab/im Tiefgrab 759,-- €
3 Bestattung im
Urnenreihengrab/nicht bestattungspflichtige Kinder 189,-- €
4 Bestattung im
Urnenwahlgrab 225,-- €
5 Bestattung im
Kinderreihengrab 263,-- €
6 Verstreuen von
Aschen 386,-- €
7 Nutzung
der Trauerhalle
7.1 Nutzung der
Trauerhalle 1 auf dem Friedhof Hüls 307,-- €
7.2 Nutzung jeder
anderen Trauerhalle 238,-- €
Gewünschte Veränderungen der jeweils vorhandenen Hallengrundausstattung werden nach Aufwand berechnet.
8 Grabausschmückung
8.1 Grabauskleidung
mit Matten 26,-- €
8.2 Grabauskleidung
mit Fichtengrün 72,-- €
8.3 Urnengrabauskleidung
mit Fichtengrün 28,-- €
8.4 Kindergrabauskleidung
mit Fichtengrün 45,-- €
8.5 Abdeckung des
Erdhügels mit Matten 27,-- €
8.6 Abdeckung des
Erdhügels mit Fichtengrün 44,-- €
Erwerb
von Nutzungsrechten
Reihengräber
9.10 Reihengrab (Verstorbene
nach dem vollendeten 5. Lebensjahr)*1 1.635,-- €
9.11 Kinderreihengrab
(Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr)*1
384,-- €
9.12 Urnenreihengrab
1
1.144,-- €
9.13 Grab
für nichtbestattungspflichtige Kinder 54,-- €
Wahlgräber
9.20 Wahlgrab
normale Lage *² 2.760,--
€
9.21 Wahlgrab
bevorzugte Lage *²
5.790,-- €
9.22 Wahlgrab
Sonderlage *² 6.960,-- €
9.23 Tiefgrab
normale Lage *² 6.890,-- €
9.24 Tiefgrab
bevorzugte Lage *²
9.540,-- €
9.25 Tiefgrab
Sonderlage *² 11.910,-- €
9.26 Urnenwahlgrab
normale Lage *³ 2.520,--
€
9.27 Urnenwahlgrab bevorzugte Lage *³ 5.310,-- €
9.28 Urnenkammer 2.520,-- €
9.29 Baumgräber 1.328,-- €
9.30 Grüfte
sonstige Lagen *² 2.760,--
€
9.31 Grüfte
im Campo Santo *² 17.850,-- €
Die hier aufgeführten Gebühren für Wahlgräber können für die Dauer zwischen der Mindestruhefrist des jeweiligen Friedhofes und maximal 40 Jahren erworben werden. Die auf Basis von 30 Jahren errechneten Gebühren werden dann auf die entsprechende Nutzungsdauer umgerechnet.
*1 das Nutzungsrecht wird verliehen für die Zeit der Ruhefrist
*² diese Gebühr entspricht einem Nutzungsrecht von 30 Jahren je Stelle
Zusatzleistungen
10.10 Inanspruchnahme
der Tiefkühlzelle pro Tag
63,--- €
10.11 Annahme
u. Herausgabe von Leichnamen, die nicht in Aachen
bestattet
werden. 9,-- €
10.20 ein
Bestattungsgehilfe 54,-- €
10.21 zwei
Bestattungsgehilfen 108,-- €
10.22 vier
Bestattungsgehilfen 216,– i
(nicht bestattungspflichtige Kinder, Bestattung in Urnenkammer 1 Bestattungsgehilfe,
Kinder- u. Urnenbestattung 2 Bestattungsgehilfen,
Erwachsenenbestattung 4 Bestattungsgehilfen,
Bestattung von nichtbestattungspflichtigen Kindern wahlweise ohne Bestattungsgehilfen)
bei Einäscherungen
10.30 Vergrößerung/Vertiefung des Grabes bei übergroßen Särgen nach Aufwand
10.31 Freimachen
von Zellen und Tieferbettung
104,-- €
10.40 Anlage
eines Erdrasenreihengrabes 31,-- €
10.41 Rasenpflege
Erdreihengrab 27,-€/Jahr
10.50 Anlage
eines Urnenrasenreihengrabes 23,-- €
10.51 Rasenpflege
Urnenreihengrab 10,-- /Jahr
Ein-
und Ausbettungen
Es handelt sich nachstehend um Mindestgebühren. Durch besondere Umstände können
zusätzliche
Kosten entstehen, die gesondert berechnet werden.
11.10 Umbettung
innerhalb des Friedhofes 1262,-- €
11.11 Umbettung
zu anderem städt. Friedhof 1.361,-- €
11.12 Ausbettung 908,-- €
11.13 Einbettung 605,-- €
11.14 Urnenumbettung
innerhalb des Friedhofes 557,-- €
11.15 Urnenumbettung
zu anderem städt. Friedhof 582,-- €
11.16 Urnenausbettung 270,-- €
11.17 Urneneinbettung 361,-- €
12.01 Einäscherung
(incl.Aufbewahrung von 5 Werktagen und Aschekapsel) 311,-- €
enthält
16 % = 42,90 € Umsatzsteuer
12.02 Sargaufbewahrung
(länger als 5 Werktage bis zur Einäscherung)/ Tag 25,-- E
enthält
16 % = 3,45 € Umsatzsteuer
12.03 Leichenschauen
für Kremierungen 49,-- €
enthält
16 % = 6,76 € Umsatzsteuer
12.04 Leichenschauen
für Überführungen 52,-- €
enthält
16 % = 7,17 € Umsatzsteuer
12.05 Urnenaufbewahrung
(über 3 Tage nach Einäscherung) je Tag 3,-- €
enthält
16 % = 0,41 € Umsatzsteuer
12.06 Portokosten
nach Aufwand
12.07 Annahme
/Herausgabe von Leichen 9,-- €
enthält
16 % = 1,24 € Umsatzsteuer
Verwaltungsgebühren
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von Anträgen auf Genehmigung von
13.01 Grabmalgebühr
für liegende Gedenktafel
Erdgrab
62,-- €
13.02 Grabmalgebühr
für liegende Gedenktafel
Urnengrab
52,-- €
13.03 Grabzeichen/Einfassung
eines Reihengrabes je Antrag
19,-- €
13.04 Grabzeichen/Einfassung
eines Wahlgrabes je Antrag 38,-- €
13.05 Auffahrgenehmigung
für Gewerbetreibende - Hauptkarte
14,-- €
13.06 Auffahrgenehmigung
für Gewerbetreibende - Nebenkarte
4,50 €
13.07 Auffahrgenehmigung
für Kfz bis 3,0 t 4,50 €