Entscheidungsvorlage - A 20/0042/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der Hst. 9.88400.93220.0 „Allgemeiner Grunderwerb“ in Höhe von 2.900.000 Euro zu erteilen.

 

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die in nichtöffentlicher Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses am 6. 12. 2005 beschlossenen Grundstücksgeschäfte erfordern insgesamt einen überplanmäßigen Mittelbedarf.

Bei der Hst. 9.88400.93220.0 „Allgemeiner Grunderwerb“ stehen keine entsprechenden Mittel mehr zur Verfügung. Um die erforderlichen Rechtsgeschäfte haushaltsrechtlich in 2005 absichern zu

können, ist eine Verpflichtungsermächtigung von 2.900.000 Euro erforderlich.

 

Dieser Betrag ist erheblich i.S. des § 82 GO NRW. Er bedarf somit der Zustimmung des Rates der Stadt, die grundsätzlich bereits im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 7. 12. 2005 erteilt wurde.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

In 2005 keine. 

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