Entscheidungsvorlage - FB 20/0012/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern in Gremien des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen – Stadt Aachen und der Sparkasse Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.12.2020
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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16.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen trifft für die Dauer seiner Wahlzeit hinsichtlich der Entsendung von städtischen Vertretern in die Gremien des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen folgende Entscheidungen:
- Der Rat entsendet gem. § 4 Absatz 2 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen – Stadt Aachen folgende Vertreter in dessen Verbandsversammlung
Mitglieder :
- ____________________________ Oberbürgermeisterin
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
Stellvertreter :
- ____________________________ der allgemeine Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten
(Stadtdirektorin)
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
- ____________________________
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- ____________________________
- ____________________________
- Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, die Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Aachen, Frau Oberbürgermeisterin Keupen, zur Vorsitzenden der Verbandsversammlung vorzuschlagen und zu wählen.
sowie
zum/zur stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung turnusgemäß das von der StädteRegion Aachen vorgeschlagene Mitglied der Verbandsversammlung zu wählen.
- Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, turnusgemäß
- zum Verbandsvorsteher den Hauptverwaltungsbeamten der StädteRegion Aachen zu wählen und
- zur stellvertretenden Verbandsvorsteherin die Allgemeine Vertretung der Hauptverwaltungsbeamtin, Frau Stadtdirektorin Grehling, vorzuschlagen und zu wählen.
D. Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, für die Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall vorzuschlagen bzw. zu bestimmen:
- bei Verhinderung des Verbandsvorstehers :
- die Allgemeine Vertretung des Städteregionsrates gem. Rotationsvereinbarung
- bei Verhinderung des stellvertretenden Verbandsvorstehers von den städtischen Mitgliedern als Beamter/Angestellter des Verbandsmitglieds Stadt Aachen
Frau/Herrn ________________________________.
- Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates (zugleich Beanstandungsbeamter gem. § 11 Abs. 3, § 17 SpkG NW) den Hauptverwaltungsbeamten der StädteRegion zu wählen.
F. Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, für die Wahl der 5 von der Stadt Aachen zu stellenden sachkundigen Mitglieder und der vier zu stellenden Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen vorzuschlagen und zu wählen:
Sachkundiges Mitglied :
1. Frau/Herrn ________________________________Oberbürgermeisterin
2. Frau/Herrn ________________________________
3. Frau/Herrn ________________________________
4. Frau/Herrn ________________________________
5. Frau/Herrn ________________________________
Stellvertreter/in :
1. Frau/Herrn ________________________________
2. Frau/Herrn ________________________________
3. Frau/Herrn ________________________________
4. Frau/Herrn ________________________________
Für die der StädteRegion Aachen zustehenden 4 Verwaltungsratsmitglieder, zusätzlich zum vorsitzenden Mitglied, und der 5 Stellvertreterpositionen des Verwaltungsrates empfiehlt der Rat der Stadt den von der Stadt entsandten Verbandsmitgliedern die Wahl der von der StädteRegion Aachen vorgeschlagenen Mitglieder/Stellvertretungen.
G. Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, aufgrund des Wahlergebnisses im Vorschlagsverfahren für die Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat, folgende Vorschläge
Mitglied :
- Frau/Herrn ___________________________________
- Frau/Herrn ___________________________________
- Frau/Herrn ___________________________________
- Frau/Herrn ___________________________________
- Frau/Herrn ___________________________________
Stellvertreter :
- Frau/Herrn ___________________________________
- Frau/Herrn ___________________________________
- Frau/Herrn ___________________________________
- Frau/Herrn ___________________________________
- Frau/Herrn ___________________________________
zu wählen entsprechend der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen. Das Wahlergebnis der Personalversammlung vom 08.12.2020 hierzu wird vor den Gremiensitzungen der beiden Träger übermittelt werden.
H. Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern,
a) zum 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates vorzuschlagen und zu wählen
Frau/Herrn ________________________________
und
b) zum 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates, die von der StädteRegion vorgeschlagene Vertretung zu wählen.
I. Der Rat der Stadt empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, zum stellvertretenden Hauptverwaltungsbeamten (sog. “stellvertretender Beanstandungsbeamter”) im Verwaltungsrat der Sparkasse die von der Stadt in den Verwaltungsrat entsandte Oberbürgermeisterin vorzuschlagen und zu wählen.
J. Der Rat der Stadt empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, als Vertreter/Vertreterinnen in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) wie folgt zu wählen:
1) den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse
und als dessen Vertretungen
- die 1. Stellvertretung des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates sowie
- die 2. Stellvertretung des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates
und
2) als Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes die Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen und
- als deren erste Stellvertretung das hierzu von der StädteRegion vorgeschlagene Mitglied des Verwaltungsrates der StädteRegion Aachen.
- sowie als zweite Stellvertretung der Stadt Aachen
Frau/Herrn ________________________________
vorzuschlagen und zu wählen.
K. Der Rat beschließt, gemäß § 6 der Satzung der „Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen“ folgende Vertreter in das Kuratorium der Stiftung zu entsenden:
Mitglied :
- Frau/Herrn __________________________________
- Frau/Herrn __________________________________
- Frau/Herrn __________________________________
Stellvertreter :
- Frau/Herrn __________________________________
- Frau/Herrn __________________________________
- Frau/Herrn __________________________________
Der Rat empfiehlt den von ihm in den Verwaltungsrat entsandten Mitgliedern, gem. § 6 Abs. 1 der o.a. Satzung, folgende Verwaltungsratsmitglieder und Stellvertreter aus dem Kreis der städtischen Verwaltungsratsmitglieder in das Kuratorium zu entsenden:
Mitglied :
- Frau/Herrn __________________________________
- Frau/Herrn __________________________________
- Frau/Herrn __________________________________
Stellvertreter :
- Frau/Herrn __________________________________
- Frau/Herrn __________________________________
- Frau/Herrn __________________________________
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zu A. des Beschlussvorschlages (Verbandsversammlung) :
Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung in Verbindung mit § 2 der Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Aachen über die Neubildung der Sparkasse Aachen vom 12.11.1992 aus 42 Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entsenden die Verbandsmitglieder Stadt Aachen und StädteRegion Aachen jeweils die Hälfte. Die Mitglieder werden von den Vertretungen der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte oder den Dienstkräften der Verbandsmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG) gewählt (s. Anlage).
In gleicher Weise ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu wählen, der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.
Bei der Wahl sind die Ausschließungsgründe des § 13 Abs. 1 und 2 SpkG - zu beachten. Danach dürfen der Zweckverbandsversammlung nicht angehören:
1. a) Dienstkräfte der Sparkassen; diese Beschränkung gilt nicht für Dienstkräfte nach § 10 Abs. 1 Buchstabe c und Absatz 2 Buchstabe c.
b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und den mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen,
c) Beschäftigte der Steuerbehörden und der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG.
d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien und
e) dem Verwaltungsrat dürfen ferner solche Personen nicht angehören, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.
Die Oberbürgermeisterin kann sich in der kommenden Legislaturperiode in die Verbandsversammlung wählen lassen, da sie turnusgemäß nicht zum Verbandsvorsteher gewählt werden soll. Entsprechend der getroffenen Vereinbarungen zur Gremien- bzw. Organbesetzung liegt das Vorschlagsrecht für den Verbandsvorsteher in der kommenden Legislaturperiode bei der StädteRegion.
Für die folgenden Ausführungen unter B) bis I) gilt jeweils folgendes:
Nach § 6 Abs. 4 der Verbandssatzung kann die Vertretungskörperschaft eines jeden Verbandsmitgliedes dessen Vertreter in der Verbandsversammlung zu einem bestimmten Abstimmungs- und Wahlverhalten verbindlich anweisen. Sowohl bei StädteRegion und Stadt Aachen besteht jedoch bisher Einvernehmen darüber, lediglich eine Empfehlung auszusprechen.
In der letzten Wahlperiode waren als Mitglieder der Verbandsversammlung bestellt:
Mitglieder :
- Frau Stadtdirektorin Grehling
- Herr Ralf Demmer (CDU)
- Herr Klaus Dieter Jacoby (CDU)
- Herr Ernst-Rudolf Kühn(CDU)
- Frau Hildegard Pitz (CDU)
- Frau Claudia Plum (CDU)
- Herr Karl-Heinz Starmanns (CDU)
- Herr Peter Tillmanns (CDU)
- Frau Rosa Höller-Radtke (SPD)
- Frau Eleonore Keller (SPD)
- Frau Maria Keller (SPD)
- Herr Bernd Krott (SPD)
- Herr Boris Linden (SPD)
- Frau Aida Beslagic-Lohe (Grüne)
- Herr Josef Pilgram (Grüne)
- Herr Michael Rau (Grüne)
- Frau BM Hilde Scheidt (Grüne)
- Herr Wilhelm Helg (FDP)
- Frau Sigrid Moselage
- Frau Ulla Epstein (Die Linke)
- Herr Markus Mohr (AfD)
Stellvertreter :
- Prof. Dr. Manfred Sicking, Beigeordneter
- Ratsherr Hubert Bruynswick (CDU)
- Frau Uschi Brammertz (CDU)
- Herr Rolf Kitt (CDU)
- Herr Christian Krenkel (CDU)
- Frau Elke Eschweiler (CDU)
- Herr Harro Mies (CDU)
- Herr Hans Müller (CDU)
- Herr Patrick Deloie (SPD)
- Frau Sibylle Reuß (SPD)
- Frau Sevgi May (SPD)
- Frau Fabia Kehren (SPD)
- Frau Nathalie Hüllenkremer (SPD)
- NN (Grüne)
- Frau Elisabeth Anna Lang (Grüne)
- Herr Jonas Paul (Grüne)
- Frau Ulla Griepentrog (Grüne)
- Herr Marc Teuku (Piraten)
- Herr Peter Blum (FDP)
- Frau Ellen Begolli (Die Linke)
- Frau Mara Lux (AfD)
Zu B. des Beschlussvorschlages (Vorsitzende/r / stellvertr. Vors. der Verbandsversammlung) :
Gemäß § 5 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in für jeweils eine Wahlzeit der Vertretung der Verbandsmitglieder abwechselnd aus dem Kreis der Vertreter der Verbandsmitglieder.
Für die anstehende Wahlzeit kann turnusgemäß die Stadt Aachen die / den Vorsitzende/n vorschlagen, die StädteRegion den / die stellv. Vorsitzende/n.
Vorsitzender der Zweckverbandsversammlung war in der letzten Wahlperiode der Städteregionsrat.
Zu C. des Beschlussvorschlages (Verbandsvorsteher/in / stellvertr. Verbandsvorst.):
Gem. § 8 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung werden der Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter von der Verbandsversammlung abwechselnd aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder gewählt. In der abgelaufenen Wahlzeit war der Oberbürgermeister der Stadt zum Verbandsvorsteher vorgeschlagen und gewählt worden. Die Funktion des stellvertretenden Verbandsvorstehers lag bei der StädteRegion und wurde durch die Allgemeine Vertretung des StädteRegionsrates wahrgenommen.
Für die anstehende Wahlzeit hat entsprechend den satzungsrechtlichen Regelungen die StädteRegion das Vorschlagsrecht für ihren Hauptverwaltungsbeamten als Verbandsvorsteher.
Den vom Rat der Stadt in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern wird daher empfohlen, entsprechend der Vereinbarungen den Hauptverwaltungsbeamten der StädteRegion als Verbandsvorsteher zu wählen und für die Vertretung die allgemeine Vertretung der Hauptverwaltungsbeamtin.
Zu D. des Beschlussvorschlages (Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall des Verbandsvorstehers/Stellvertreters):
Gemäß § 10 Satz 3 der Zweckverbandssatzung erfolgt die Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen des Zweckverbandes im Verhinderungsfall des Verbandsvorstehers bzw. seines Stellvertreters durch „…Beamte / Angestellte der Verbandsmitglieder, die von der Verbandsversammlung bestimmt werden“.
In der abgelaufenen Wahlperiode wurde diese Funktion für den Verbandsvorsteher durch einen von der Stadt Aachen zur Wahl vorgeschlagenen Vertreter wahrgenommen, so dass für die folgende Wahlperiode das erste Vorschlagsrecht bei der StädteRegion liegt.
Zu E. des Beschlussvorschlages (Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates):
Gemäß § 11 SpkG wählt die Verbandsversammlung eines ihrer Mitglieder oder den/die Hauptverwaltungsbeamten/in eines Zweckverbandsmitgliedes zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates.
Nach § 5 Abs. 3 der o. a. Vereinbarung (Siehe Buchstabe A) und § 6 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wurde in der abgelaufenen Wahlzeit zum vorsitzenden Mitglied der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Aachen gewählt.
Da gem. § 1 Abs. 2 der o. a. Vereinbarung u. a. der Vorsitzende des Verwaltungsrates abwechselnd von der StädteRegion und von der Stadt gestellt werden soll, liegt das Vorschlagsrecht für die kommende Wahlperiode bei der StädteRegion Aachen.
Zu F. des Beschlussvorschlages (Wahl in den Verwaltungsrat):
Die Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 10 Abs. 2 Buchst. b) SpkG werden von der Vertretung des Trägers nach § 12 Abs. 1 SpkG für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Trägers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 4 GO NRW gewählt; wählbar sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die den Vertretungen der Zweckverbandsmitglieder angehören können. Nach demselben Verfahren ist für jedes Mitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen, der/die bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt. Mitglied des Verwaltungsrates kann nicht werden, bei dem Ausschließungsgründe gem. § 13 Abs. 1 und 2 SpKG vorliegen.
In der nun beginnenden Wahlperiode des Städteregionstages und des Stadtrates besteht der Verwaltungsrat nach § 10 Abs. 2 SpkG neben dem Vorsitzenden aus neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse zuzüglich Stellvertreter. Da die StädteRegion bereits den Vorsitzenden des Verwaltungsrates stellt, erhält die Stadt Aachen fünf weitere Mandate für sachkundige Mitglieder und vier Stellvertreter.
Die Städteregion erhält hingegen bei den von der Verbandsversammlung zu wählenden weiteren sachkundigen Mitgliedern ein Mandat weniger als die Stadt Aachen – vier - (§ 6 Abs. 3 der Verbandssatzung sowie § 5 Abs. 2 der o. a. Vereinbarung). Das bedeutet, dass die StädteRegion Aachen für vier der zu wählenden neun weiteren sachkundigen Mitglieder und für fünf der zu wählenden Stellvertreter ein Vorschlagsrecht hat.
An die in den Verwaltungsrat entsandten Vertreter werden vom Gesetzgeber und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hohe Anforderungen gestellt im Hinblick auf die Sachkunde, wie sie sich aus der beigefügten Anlage ergibt. Erforderliche Schulungen werden von der Sparkasse angeboten und durchgeführt, erfordern aber u.a. einen entsprechenden Zeitaufwand bei den Betroffenen. Als Beispiel für beizubringende Unterlagen ist der Vorlage als Anlage auch ein Musterlebenslauf für Verwaltungsratsmitglieder beigefügt.
Nach § 6 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung hat die Wahl des Verwaltungsrates so zu erfolgen, dass - unbeschadet der nach § 10 SpkG auf die Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse entfallenden Sitze - auf die Verbandsmitglieder Städteregion Aachen und Stadt Aachen je eine gleiche Anzahl von Sitzen entfällt.
Das Vorschlagsrecht für das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsrates liegt in der kommenden Legislaturperiode bei der StädteRegion (s.o.). Daneben sind fünf Vertreter der Stadt Aachen für die Wahl in den Verwaltungsrat vom Rat der Stadt vorzuschlagen. Zusätzlich sind vier stellvertretende Mitglieder zu benennen.
Grundsätzlich sind noch folgende Regelungen für die Wahl zu beachten:
• Bedienstete der Träger sind nicht mehr von der Wahl ausgeschlossen, sofern sie ihre Hauptwohnung im Trägergebiet haben (§ 12 Abs. 1 SpkG),
• Bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sind die grundlegenden Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes zu beachten. (§ 12 Abs. 3 SpkG),
• Das zu wählende Verwaltungsratsmitglied muss vor der Wahl i.S.v. § 19 Abs. 6 SpkG schriftlich sein Einverständnis mit der individuellen Veröffentlichung seiner Bezüge aus dieser Tätigkeit im Jahresabschluss der Sparkasse erklären.
Mandatsbegrenzungen
Mitglieder des Verwaltungsrates (Ausnahme Hauptverwaltungsbeamte) dürfen branchenübergreifend maximal vier Kontrollmandate gem. § 25 d Abs. 3 Kreditwesengesetz (KWG) wahrnehmen. Dabei werden Kontrollmandate in allen Unternehmen berücksichtigt, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) stehen. Mandate bei Unternehmen, die demselben institutsbezogenen Sicherungssystem angehören, gelten als ein Mandat.
In der letzten Wahlperiode waren als Mitglieder der Verwaltungsrates von der Stadt Aachen bestellt :
Mitglied :
- Herr Oberbürgermeister Philipp (vorsitzendes Mitglied)
- Herr Harald Baal (CDU)
- Herr Boris Linden (SPD)
- Herr Hemut Ludwig (Grüne)
- Ulla Thönnissen (CDU)
Stellvertreter :
- Frau Eleonore Keller (SPD)
- Frau BM Dr. Margarethe Schmeer (CDU)
- Frau Iris Lürken (CDU)
- Ratsherr Michael Rau (Grüne)
Zu G. des Beschlussvorschlages (Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen zum Verwaltungsrat) :
Die fünf Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat gem. § 10 Abs. 2 Buchstabe c) SpkG werden aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse gewählt. Die Wahl in der Personalversammlung erfolgt am 08.12.2020 und das Wahlergebnis wird vor dem Sitzungstermin der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen mitgeteilt. Es wird empfohlen, entsprechend dem Votum der Bediensteten der Sparkasse Aachen zu wählen und die Wahlvorschläge in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Stellvertreterinnen/Stellvertreter.
Die unter F genannten neuen Regelungen des Sparkassengesetzes sind auch bei der Wahl der Dienstkräfte zu berücksichtigen.
Zu H. des Beschlussvorschlages (1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates) :
Nach § 11 Abs. 2 SpkG wählt die Vertretung des Gewährträgers aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine 1. und 2. Stellvertretung des vorsitzenden Mitgliedes.
Gemäß § 5 Abs. 3 der o. a. Vereinbarung war in der abgelaufenen Wahlzeit zum 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes der Vorschlag der StädteRegion Aachen sowie zum 2. Stellvertreter der Vorschlag der Stadt Aachen gewählt worden.
Da nach § 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung u. a. auch die Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates abwechselnd von der StädteRegion und von der Stadt gestellt werden sollen, hat die Stadt Aachen nunmehr das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertretung und die StädteRegion Aachen dieses für die 2. Stellvertretung des vorsitzenden Mitgliedes.
In der letzten Wahlperiode war als 2. Stellvertreter des Verwaltungsratsvorsitzenden von der Stadt Aachen bestellt :
- Herr Harald Baal (CDU)
Zu I. des Beschlussvorschlages (Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten - stellvertretender „Beanstandungsbeamter“) :
Wird gem. § 11 Abs. 3 SpkG die Sitzung des Verwaltungsrates nicht von einer Hauptverwaltungsbeamtin oder einem Hauptverwaltungsbeamten geleitet, so nimmt ein/e Hauptverwaltungsbeamter/in an der Sitzung teil. Bei Zweckverbandssparkassen wählt die Vertretung des Zweckverbandes den/die Hauptverwaltungsbeamten/in aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamtinnen oder Hauptverwaltungsbeamten der Zweckverbandsmitglieder.
Turnusgemäß ist für die kommende Wahlperiode die Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Aachen zu wählen.
Zu J. des Beschlussvorschlages (Entsendung in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV)) :
In § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung des RSGV (Fassung vom 12. Mai 2020) ist die Zusammensetzung der Verbandsversammlung geregelt. Danach entsenden jede Sparkasse und ihr Träger
a) den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates,
b) den Hauptverwaltungsbeamten des kommunalen Trägers, bei Zweckverbandssparkassen den Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes,
c) den Vorstandsvorsitzenden des Vorstandes.
Zuständig für die Entsendung von a) und b) ist die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen.
Analog dazu wäre folgende Entsendung vorzunehmen:
a) Vorsitzender des Verwaltungsrates (voraussichtlich der Hauptverwaltungsbeamte der StädteRegion),
b) verbleibender Hauptverwaltungsbeamter (voraussichtlich die Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Aachen).
Außerdem sind jeweils Vertreter und Ersatzvertreter zu entsenden:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von ihren Stellvertretern in den o. g. Ämtern vertreten. D. h. der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird durch den 1. und den 2. stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden vertreten.
Für b) sind Vertreter und Ersatzvertreter sinnvollerweise aus dem Kreise der Verwaltungsratsmitglieder zu wählen (Vertreter StädteRegion Aachen - Ersatzvertreter Stadt Aachen).
In der letzten Wahlperiode waren als Ersatzvertreter von der Stadt Aachen bestellt :
- Ratsherr Harald Baal (CDU)
Zu K. des Beschlussvorschlages (Entsendung in das Kuratorium der „Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen“ :
Die Stiftung ist gemeinnützig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Zweck der Stiftung ist – gem. § 2 der Satzung –
„… Förderung auf den Gebieten der Wissenschaft, der Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Kultur, der Kunst, der Denkmalpflege, der Bildung, der Erziehung, der Ökologie, der Rettung aus Lebensgefahr, des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes, der Unfallverhütung, der internationalen Gesinnung, des Tierschutzes, der Verbraucherberatung, des Verbraucherschutzes, der Kriminalprävention, des Sports, der Heimatpflege und -kunde, des traditionellen Brauchtums und des sozialen Bereichs in der Stadt Aachen.“
Organe der Stiftung sind gem. § 5 Abs. 1 der Satzung der Vorstand und das Kuratorium der Stiftung.
Das Kuratorium tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
Nach § 6 Abs. 1, Buchst. a) – c) der Satzung besteht das Kuratorium der o.a. Stiftung aus sieben Mitgliedern,
- der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen, gleichzeitig Kuratoriumsvorsitzender,
- 3 weiteren Mitgliedern, die der Rat der Stadt Aachen aus seiner Mitte oder aus
der Bürgerschaft der Stadt Aachen wählt, sie dürfen nicht dem Verwaltungsrat
der Sparkasse Aachen angehören und
- 3 Mitgliedern, die der Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen aus dem Kreis der
städtischen Verwaltungsratsmitglieder aus der Stadt Aachen wählt.
Die Amtszeit des Kuratoriums stimmt mit der Wahlperiode des Rates der Stadt Aachen überein. Nach Ablauf der Amtszeit üben die bisherigen Mitglieder des Kuratoriums ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Kuratoriums weiter aus.
Scheidet ein Mitglied des Kuratoriums vor Ablauf der Wahlzeit aus seinem Amt oder seiner Funktion aus, so endet damit seine Mitgliedschaft im Kuratorium. An seine Stelle tritt der Nachfolger im Amt bzw. das neu gewählte Mitglied nach Absatz (1).
In der letzten Wahlperiode waren vom Rat der Stadt folgende Kuratoriumsmitglieder bestellt:
Mitglieder :
(direkt vom Rat der Stadt)
- Frau Rosa Höller-Radtke
- Herr Jonas Paul
- Herr Peter Tillmanns
(vom Verwaltungsrat)
- Herr Helmut Ludwig
- Frau Ulla Thönissen
- Herr Boris Linden
Der Stiftungs-Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, und zwar:
a) aus einem Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Aachen, der Vorsitzender des
Stiftungsvorstandes ist. Bei seiner Verhinderung und seinem Ausscheiden tritt ein anderes Mitglied des Vorstandes an seine Stelle. In beiden Fällen
wird das Mitglied des Vorstandes durch den Verwaltungsrat der Sparkasse
Aachen bestimmt.
b) einem vom Kuratorium gewählten Beigeordneten der Stadt Aachen – zuletzt Frau Beigeordnete Schwier,
c) einem vom Kuratorium für die Dauer von 2 Jahren gewählten Mitglied, das Angestellter der Sparkasse Aachen ist.
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