Entscheidungsvorlage - FB 37/0001/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2020; Produkt 021501, Brandbekämpfung: Instandsetzung eines Löschfahrzeugs
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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08.12.2020
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.12.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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16.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung
zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 49.816,67 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme am Löschfahrzeug AC-6086 zu erteilen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 49.816,67 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme am Löschfahrzeug AC-6086 zu erteilen.
Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 49.816,67 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme am Löschfahrzeug AC-6086.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Feuerwehr Aachen beabsichtigt die Ertüchtigung des Löschfahrzeuges (LF) mit dem Kennzeichen AC-6086. Das Fahrzeug entstammt dem Baujahr 2002. Gemäß der NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände beträgt die Nutzungsdauer von Feuerlöschfahrzeugen fünfzehn Jahre. Dieses Fahrzeug ist somit bereits seit drei Jahren abgeschrieben. Das Fahrzeug ist über dessen Nutzungsdauer im Einsatzdienst hinaus schon seit längerer Zeit in der Feuerwehrschule in Gebrauch. Jedoch entspricht der derzeitige Zustand des Fahrzeuges nicht den notwendigen Anforderungen. Der Anspruch, für die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter der Feuerwehr Aachen Fahrzeuge anzubieten, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und bei der Nutzung überdies ein Höchstmaß an Sicherheit und technischer Zuverlässigkeit aufweisen, ist Maßgabe des gültigen Brandschutzbedarfsplans. Neben diesen grundlegenden Ansprüchen an eine adäquate Leistungsausbildung von Nachwuchspersonal ist es vor allem auch die Attraktivität der Ausbildungsmittel, die frühzeitig eine Bindung durch beiderseitige Wertschätzung – sowohl der Feuerwehr Aachen an ihre Auszubildenden als auch im umkehrenden Weg – begünstigt.
Daher soll das betreffende LF einer grundlegenden Instandsetzung unterzogen werden. Die technische und optische Ertüchtigung des Fahrgestells erfolgt dabei durch die Kfz-Werkstatt der Feuerwehr Aachen. Gegenstand der mit einer weiteren Vergabe an einen externen Dienstleister vorgesehenen Leistung ist die grundlegende technische und optische Instandsetzung des feuerwehrtechnischen Aufbaus sowie seiner Einbauten und Geräte. Hierbei wurde unter sorgfältiger Abwägung des Nutzens mit dem wirtschaftlichen Anspruch bei der Verwendung von Haushaltsmitteln ein angemessener Maßnahmenkatalog erfasst. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 62.776,61 €.
Durch die Instandsetzungsmaßnahme wird das Fahrzeug in einen angemessenen funktionstüchtigen und dem heutigen Standard entsprechenden Zustand rückgeführt. Die Gesamtnutzungsdauer wird durch die Maßnahme um fünf weitere Jahre verlängert. Das entspricht einer Erhöhung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer von mehr als 30%. In 2026 wird eine Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges anvisiert. Es liegen demnach die Tatbestandsmerkmale des § 36 Abs. 5 KomHVO vor. Gemäß dieser Vorschrift der neuen NKF-Reform muss die Instandsetzungsmaßnahme aktiviert werden. Sowohl Restbuchwert als auch die Restnutzungsdauer sind entsprechend anzupassen. Der konsumtive Haushalt 2020 wird dadurch deutlich entlastet.
Durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung i. H. von 374.400,00 € sowie die Instandsetzungsmaßnahme an einem anderen Löschfahrzeug stehen beim PSP-Element 5-021501-900-01400-900-1 (Ersatzbeschaffung von Tanklöschfahrzeugen) nicht mehr genügend Haushaltsmittel zur Verfügung. Die benötigten Mittel in Höhe von 62.776,61 € übersteigen die noch verfügbaren Mittel um 49.816,67 €. Deswegen muss dieser Mehrbedarf überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch Sperrung der Mittel bei folgenden PSP-Elementen: 5-021501-900-00100-900-1 (Beschaffung Hubrettungsfahrzeuge) und 5-021501-900-01800-900-1 (Ersatzbeschaffung Ausbildungshilfsmittel).
Gem. § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen überplanmäßigen Mittel i.H. von 49.816,67 € der vorherigen Zustimmung des Rates, da die Auszahlung erheblich ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element: 5-021501-900-01400-900-1 – Ersatzbeschaffung von Tanklöschfahrzeugen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 450.000 | 125.416,67*1 | 450.000 | 450.000 | 900.000 | 575.416,67 |
Ergebnis | 450.000 | 125.416,67 | 450.000 | 450.000 | 900.000 | 575.416,67 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -49.816,67 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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*1
Vom Ansatz in Höhe von 450.000 € wurden 374.400 € im Rahmen überplanmäßiger Mittelbereitstellungen für die Beschaffung von Feldbetten, Gitterboxen und Desinfektionsmittelspendern zur Deckung gesperrt. Auf die Beschaffung der auf diesem PSP-Element eingeplanten Fahrzeuge wurde vorerst zugunsten der notwendigen Beschaffungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zwingend erforderlich waren, verzichtet.
*2
Deckung durch Sperrung bei folgenden PSP-Elementen:
- 5-021501-900-00100-900-1 (Kostenart 78310000) / Beschaffung Hubrettungsfahrzeuge i. H. von 42.543,95 €
- 5-021501-900-01800-900-1 (Kostenart 78310000) / Ersatzbeschaffung Ausbildungshilfsmittel i. H. von 7.272,72 €
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | Keine X |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar X |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | Keine X |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt X |
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