Entscheidungsvorlage - FB 45/0022/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass von 25% der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.12.2020
| |||
●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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16.12.2020
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der aktuellen Entwicklung und den damit verbundenen Einschränkungen im Betrieb der Kindertageseinrichtungen hat der Rat der Stadt Aachen bereits in seiner Sitzung am 04.11.2020 für die Monate November und Dezember 2020 einen Teilerlass der Elternbeiträge beschlossen.
Das Infektionsgeschehen und die daraus resultierende Auswirkungen für die Kinder, Eltern, Familien und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen sind weiterhin dynamisch und führen auch weiterhin zu den beschriebenen Einschränkungen. Es wird auf die Ausführungen der damaligen Vorlage „FB 45/0805/WP17“ (siehe Anlage) verwiesen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auch für den Monat Januar 2021 einen Teilerlass der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen.
Für die Bereiche Offene Ganztagsgrundschule und Kindertagespflege ist die Situation für alle Beteiligten ebenfalls herausfordernd. Gleichwohl sind in diesen Bereichen, abgesehen von Einzelfällen, keine signifikanten Ausfälle wahrzunehmen, so dass von einem Beitragserlass abzusehen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Erlass der Elternbeiträge um 25% für den Bereich Kindertagesstätten für den Monat Januar 2021 ergeben sich voraussichtlich folgende Mindereinnahmen:
Elternbeitrag Kita (Januar 2021): rd. 198.300 €
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
1) 4-060101-901-9, SK 43210000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag* | 1)5.859.593 | 5.859.583 | 24.510.000 | 24.311.700 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 5.859.583 | 5.859.583 | 24.510.000 | 24.311.700 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -198.300 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
* Der Ansatz 2020 berücksichtigt die bereits beschlossenen Elternbeitragsausfälle für die Monate April bis August 2020 und November bis Dezember 2020.
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine | x | positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar | x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig | x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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253 kB
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