Entscheidungsvorlage - FB 60/0001/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
23. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachenhier: notwendige Anpassung der Gebührenhöhe
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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08.12.2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.12.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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16.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 23. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2021 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 23. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2021 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt beschließt den 23. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2021 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
| In Vertretung | In Vertretung
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Sibylle Keupen Oberbürgermeisterin | Annekathrin Grehling Stadtkämmerin | Frauke Burgdorff Stadtbaurätin |
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gebührenbedarfsberechnung 2021
Die zum 01.01.2021 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend.
Auf dieser Grundlage sind in der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Kanalgebührensatzung) die Gebührensätze in §3 Abs. 8, §3a Abs. 3 sowie § 4 Abs. 6 zum 01.01.2021 wie folgt neu festzusetzen:
Zu § 3 (8) Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,88 auf € 2,84 zu senken.
Zu § 3a (3) Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser ist von € 1,72 auf € 1,74 zu erhöhen.
Zu § 4 (6) Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,07 auf € 1,08 zu erhöhen.
Gebührenhöhe
Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten in Höhe von 65.749.762,- € (siehe Anlage 2) ist eine Anpassung der Gebührentarife, wie vorstehend dargelegt, erforderlich.
Der Frischwasserverbrauch, als Kostenträger für die Schmutzwassergebühren, steigt deutlich um 250.000 m³ auf 14.700.000 m³. Dabei kann der Anstieg nicht als Folge eines einzelnen Ereignisses erklärt werden. Es handelt sich um allgemeine Mehrverbräuche, wobei ein ansteigender Trend festzustellen ist.
Die versiegelten Flächen, als Kostenträger für die Niederschlagswassergebühren, werden aufgrund fortlaufender Erschließungen weiterhin ansteigen (+ 100.000 m²). Insgesamt werden 2021 voraussichtlich ca. 14.800.000 m² versiegelte Flächen veranlagt werden.
Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden in Summe um 443.162,- € steigen. Dies entspricht einer Kostensteigerung von nur 0,68 %.
Aus dem Überschuss des vorläufigen Betriebsabschluss 2019 ist ein Betrag in Höhe von 400.000,- € aufzulösen.
Trotz der Kostensteigerung um 0,68 % sorgen die deutlich steigenden Zahlen beim Frischwasserverbrauch als Kostenträger für die Schmutzwasserwassergebühr für eine Senkung der Schmutzwassergebühr pro m³.
Weiterhin findet durch den Rückgang des WVER-Beitrages eine Verlagerung der Gewichtung von Kosten für die Abwasserbehandlung hin zu Kosten für den Abwassertransport statt. Der Abwassertransport wird 2021 kostenmäßig stärker ausgeprägt sein, sodass der Gebührensatz für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser, welcher ausschließlich auf diesem Kostenanteil basiert, um 0,02 € steigen wird.
Betriebsführungsentgelt STAWAG
Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen wie nachfolgend erläutert angepasst:
Gemäß der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel wird das BFE um 411.362,- € erhöht (+ 6,27%).
Die darin enthaltenen Positionen werden durch die Indices für elektrischen Strom und Investitionsgüterproduzenten, sowie durch steigende Tarifabschlüsse beeinflusst.
Weiterhin werden zukünftig die Anstrengungen zur Reparatur undichter Kanalanschlussstellen verstärkt, da hierdurch ein deutlicher Beitrag zur Verbesserung der Dichtheit des Kanalnetzes generiert werden kann.
Für die Reparatur von Kanälen mittels Inliner werden nach Auskunft der Regionetz für 2021 150.000,- € benötigt. Der überwiegende Teil der Kanalsanierungen erfordert auch weiterhin Ersatzinvestitionen.
Wasserverbandsbeitrag
Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen Veranlagungsregeln.
Für 2021 beträgt der prognostizierte Beitrag für den Bereich Abwasserwesen ca. 25.394.000 € und sinkt somit um 1.208.000 € bzw. 4,54 %.
Laut WVER haben das nachhaltig niedrige Zinsniveau und die durch Reinvestitionen bedingten niedrigen Betriebs- und Unterhaltungskosten momentan einen günstigen Einfluss auf den Beitrag.
Grundsätzlich wird es für den WVER zunehmend schwieriger, die Beiträge auf einem kontinuierlichen Niveau zu halten, da durch die festgelegte Gesamtbeitragsobergrenze von 132 Mio. der Beitrag pro Mitglied zunehmend volatiler wird. Zukünftig wird der Beitragsanteil der Stadt Aachen somit stärkeren Schwankungen unterworfen sein. Die Stadt wird durch ihre Vertreter in der Verbandsversammlung darauf hinweisen, dass ein stabiler -nicht volatiler- Beitrag für das Gebührenrecht von zentraler Bedeutung ist.
Kalkulatorische Kosten
Neben den notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes und dem weiteren Ausbau des Kanalnetzes durch Erschließungen, ist der weiterhin stark ansteigende Baupreisindex für Ortskanäle der Grund für die erhebliche Steigerung der Abschreibungen um 1.060.000 € auf insgesamt 15.680.000 €.
Als Folge der aktuellen Pandemiesituation kündigt sich allerdings ein zukünftig niedrigerer Indexwert an.
Aufgrund des weiterhin sinkenden Zinssatzes und der Berechnungsmethode auf Basis eines nicht indizierten Restbuchwertes, werden die kalkulatorischen Zinsen um 35.000 € sinken, auf insgesamt 16.550.000 €.
Der kalkulatorische Zinssatz sinkt 2021 um 0,18 Prozentpunkte auf 5,35%.
Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2020 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2021 gegenübergestellt, sodass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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43 kB
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46,5 kB
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63,1 kB
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4
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71,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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47,7 kB
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