Kenntnisnahme - FB 11/0010/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 zu beschließen. Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021 zur Kenntnis.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss folgt dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung zur vorzeitigen Bewirtschaftung drittmittelgeförderter Projektstellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

I. Stelleneinrichtungsverfahren für den Stellenplan 2021

Diese Vorlage beinhaltet das verwaltungsinterne Ergebnis des alljährlichen Stelleneinrichtungsverfahrens.

Hiervon unberücksichtigt bleiben einzelne Stellenbedarfe, zu denen aktuell organisatorische Prüfungen laufen und über die im Verwaltungsvorstand noch entschieden werden muss.

Sie fließen daher möglicherweise erst in die zweite Lesung des Stellenplans 2021 ein, die für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses voraussichtlich am 21.01.2021 vorgesehen ist.

 

 

II. Stellenplan 2021 nach Stelleneinrichtungsverfahren sowie sonstigen Veränderungen

II.1  Gesamtdarstellung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22.01.2020 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

- Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlungen und Verlagerungen von Stellen

- Bewertungsänderungen

 

Diese Änderungen sind in der Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2020“ im Einzelnen beschrieben.

 

Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2020 summiert dargestellt.

Bis zur erneuten Beratung in der zweiten Lesung des Stellenplans in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses - voraussichtlich am 21.01.2021 - erfolgt eine weitere Fortschreibung (sh. I.). 

 

Gegenüber dem Stellenplan 2020 schließt der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2021 gesamtstädtisch mit 63,0 Mehrstellen ab. Hierbei handelt es sich um einen saldierten Wert aus 99,0 Stelleneinrichtungen (95,0 Mehrstellen im Bereich Allgemeine Verwaltung und 4,0 Mehrstellen im Bereich der Eigenbetriebe) und 36,0 Stelleneinsparungen (30,5 Wenigerstellen im Bereich Allgemeine Verwaltung und 5,5 Wenigerstellen im Bereich der Eigenbetriebe und regio iT).

Hierin enthalten sind die bereits in 2020 unterjährig vom Rat beschlossenen 9,5 Stelleneinrichtungen (sh. II.2).

 

Die Veränderungen des Stellenplanentwurfes 2021 gegenüber dem Stellenplan 2020 stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereich

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

saldiert

  1.      Allgemeine Verwaltung

95,0

(davon 9,0 kw)

30,5

(davon 13,5 kw)

+  64,5

  1.    regio iT

 

3,0

-          3,0

  1. Aachener Stadtbetrieb

1,0

1,0

0,0

  1. Gebäudemanagement

 

1,5

-          1,5

  1.   Volkshochschule

1,0

 

+   1,0

  1. Stadttheater und Musikdirektion

1,0

 

+   1,0

  1. Kulturbetrieb

1,0

 

+   1,0

  1. Eurogress

 

 

0,0

Summe

99,0

36,0

+  63,0

Mehrstellen (STPL 2020 : 2021)

63,0

63,0

 

Anmerkung:

Die Aufhebung bzw. Verlängerung bestehender sowie die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhaltet

keine Veränderung des Stellensolls. 

 

 

II.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall und Verlängerung von kw-Vermerken

Die 99,0 Stelleneinrichtungen werden unter III. gesondert dargestellt.

Hiervon hat der Rat in seinen Sitzungen am 17.06. und 26.08.2020 die Einrichtung folgender 9,5 Mehrstellen unterjährig beschlossen:

-          2,5 Stellen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen (FB 45)

-          4,0 Stellen im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen (FB 45)

-          3,0 Stellen im Bereich der Sachbearbeitung Wohngeld (FB 56).

 

Die Begründungen sind im Einzelnen der Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2020“ zu entnehmen.

 

Zu den 95,0 neu einzurichtenden Planstellen aus dem allgemeinen Verwaltungsbereich gehören u.a. 9,0 befristete Stellen, davon 1,5 Projektstellen im Bereich des FB 02 und des FB 61, die nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind (sh. III.3).

 

Im Übrigen werden aufgrund festgestellter dauerhafter Bedarfe die kw-Vermerke an 9,0 Planstellen aufgehoben und an 37,0 befristeten Planstellen bedarf es der Verlängerung der kw-Vermerke. Bei 31,0 dieser Planstellen handelt es sich um Projektstellen aus den Bereichen FB 02, FB 45 und FB 61, deren Förderdauer verlängert wurde.

Des Weiteren wurde die Verlängerung der kw-Vermerke an 26,0 Projektstellen im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen des FB 45 bereits unterjährig durch den Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 17.06.2020 beschlossen.

Die ab 2021 anfallenden finanziellen Bedarfe aufgrund der Mehrstellen wurden bereits im Rahmen der Haushaltsanmeldung für den Personalkostenverbund zum Haushaltsplanentwurf 2021 berücksichtigt.

 

 

II.2.1 Bewirtschaftung drittmittelgeförderter Projektstellen

Die Verwaltung schlägt diesbezüglich ein geändertes Verfahren vor:

In den vergangenen Stelleneinrichtungsverfahren sind neben dauerhaften Planstellen auch zahlreiche befristete (teilweise vollständig) refinanzierte Projektstellen eingerichtet worden, die aufgrund ihrer zeitlichen Priorität oftmals in unterjährigen Stelleneinrichtungen gemündet sind.

Die bisherige Praxiserfahrung mit drittmittelgeförderten Projektstellen führt zu der Empfehlung der Verwaltung, das Verfahren zu ändern. Zeitnah nach Eingang der Förderbescheide sollen Projektstellen vorgezogen bewirtschaftet werden können, ohne die formale Stelleneinrichtung über den Haushaltsbeschluss bzw. einen unterjährigen Ratsbeschluss zur Veränderung des Stellenplans im Vorfeld erwirken zu müssen. Analog zur Fraktionsbeteiligung im städtischen Vergabebereich sollen alle projektbezogenen Informationen in Form einer Fraktionsvorlage auf elektronischem Weg von den Dienststellen über den Fachbereich Personal und Organisation, den Fachbereich Finanzsteuerung und den Fachbereich Verwaltungsleitung an die Fraktionen übersandt werden.

Die Beteiligung soll ferner mit einer Rückmeldefrist von zehn Kalendertagen versehen werden. Nach deren Ablauf gilt die vorzeitige Bewirtschaftung einer Projektstelle als gebilligt.

 

Die vorgezogene Bewirtschaftung von Projektstellen setzt grundsätzlich den Eingang eines  projektbezogenen Förderbescheides voraus (Vermeidung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns im Sinne der Förderung). Dies gilt ausschließlich für Projektstellen, deren Personal- und Sachaufwand vollständig durch die Fördermittel und - je nach Förderquote - durch einen Restanteil aus genehmigten Haushaltsmitteln einschließlich Finanzplanung der betreffenden Organisationseinheiten gesichert ist, so dass weder eine unterjährige noch künftige Belastung des Personalkostenverbundes erfolgt.

 

Der neue Prozess ermöglicht eine deutlich schnellere Bewirtschaftung von Projektstellen und macht die bisher erforderlichen unterjährigen Stelleneinrichtungsvorlagen für den Personal- und Verwaltungsausschuss sowie den Rat entbehrlich.

 

Die Berücksichtigung der für solche Projekte benötigten befristeten Planstellen im städtischen Stellenplan erfolgt im nächstmöglichen Veränderungsnachweis zum Stellenplan bzw. Stellenplanentwurf, sofern die Projektdauer über 12 Monate beträgt (Voraussetzung für die Einrichtung einer Stelle).

 

II.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken 

Insgesamt können 36,0 Planstellen eingespart werden; davon 13,5 aufgrund der Realisierung eines kw-Vermerkes, darunter fallen auch 11,0 Projektstellen. Die Anbringung von kw-Vermerken erfolgt an 2,0 Stellen.

 

Soweit sich aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese ebenfalls bei der Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2021 eingerechnet worden.

 

 

II.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen

Bei den durchzuführenden Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt.

Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich.

 

Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll insgesamt nicht, sind also stellenplantechnisch neutral.

 

 

II.5 Bewertungsänderungen

Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.

 

Die Überführung der bisherigen Stellenausweisungen in die neuen Entgeltgruppen der am 01.01.2017 in Kraft getretenen neuen Entgeltordnung zum TVöD-VKA ist abgeschlossen und wird im Stellenplanentwurf 2021 im allgemeinen Verwaltungsbereich und im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes entsprechend abgebildet.

 

Die Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.

 

 

III. Stelleneinrichtungen (dargestellt unter verschiedenen Gesichtspunkten)

III.1 Dezernats- und fachbereichsbezogene Zuordnung

 

Die unter II.1. dargestellten 99,0 Stelleneinrichtungen sowie 36,0 Stelleneinsparungen verteilen sich auf die Dezernate wie folgt:

 

Organisationseinheit

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

Dezernat I

FB 01 Verwaltungsleitung

1,0

 

FB 14 Rechnungsprüfung

1,0

 

B 2 Bezirksamt Eilendorf

 

0,5

 

2,0

0,5

Dezernat II

FB 30 Recht und Versicherung

1,0

 

FB 32 Sicherheit und Ordnung

7,0

 

 

8,0

 

Dezernat III

FB 60 Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement

1,5

0,5

FB 61 Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen

12,0

 

FB 62 Geoinformation und Bodenordnung

1,0

 

 

14,5

0,5

Dezernat IV

FB 45 Kinder, Jugend und Schule

13,0

5,5

FB 45 Kitas

4,0

9,5

FB 52 Sport

1,0

 

E 42 Volkshochschule

1,0

 

E 46/47 Stadttheater und Musikdirektion

1,0

 

E 49 Kulturbetrieb

1,0

 

 

21,0

15,0

 

FB 11 Personal und Organisation

                15,0*

0,5

    Dezernat V

B 17 Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

1,0

 

FB 36 Umwelt

2,0

0,5

FB 37 Feuerwehr/ Einsatzpersonal

24,0

1,0

E 18 Aachener Stadtbetrieb

1,0

1,0

 

43,0

3,0

Dezernat VI

FB 02 Wirtschaft, Wissenschaft und Europa

1,0

1,5

FB 56 Wohnen, Soziales und Integration

9,5

11,0

E 26 Gebäudemanagement

 

1,5

 

10,5

14,0

 

regioIT

 

3,0

 

Summe

99,0

36,0

 

Mehrstellen

63,0

*davon 7,0 Stellen in gesonderten Stellenplanbereichen des FB 11: 3,0 Stellen für Aufstiegsbeamte und 4,0 Stellen für die Personalreserve „Inaktive“

 

III. 2 Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten

 

Zuordnung der neuen Planstellen nach Aufgabenbereichen:

Zuordnung der neuen Stellen nach Aufgabenarten:

Bei den 13,5 Planstellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:

- 0,5 Stelle für eine/n Grafiker/in im Bereich der Stadterneuerung und -gestaltung, FB 61

- 0,5 Stelle für „Fachberatung Sprache“, FB 45

- 0,5 Stelle für „Fachberatung Inklusion“, FB 45

- 0,5 Stelle für „Fachberatung freie Träger“, FB 45

- 1,0 Stelle für Fachcontrolling im Bereich „Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen“, FB 45

- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung im Bereich „Förderprogramm DigitalPakt NRW“, FB 45

- 0,5 Stelle für Sekretariat/Vorzimmer der Bereichsleitung, B 17

- 3,0 Stellen für Aufstiegsbeamte*innen im Qualifikationsaufstieg, FB 11 (gesonderter Bereich)

- 0,5 Stelle zur Kompensation der übergangsweise zusätzlich eingerichteten stv. FBL des FB 11

- 1,0 Stelle für Fortbildungs-/Verwaltungsaufgaben und Arbeitnehmerweiterbildung, FB 11

- 0,5 Stelle für das Projekt „ACCorD“, FB 02

- 0,5 Stelle für das Projekt „SULEICA“, FB 02

- 0,5 Stelle für das Projektmanagement im Bereich der Wohnbaukoordination, FB 56

- 1,0 Stelle für die Leitung des Projektes „nachbar.schafft beverau“, FB 56

- 1,0 Stelle für den Ausbau des Quartiermanagements AC-Nord, FB 56

- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung im Bereich der Sozialstrategien und Trägerkoordination, FB 56.

 

 

III. 3 Kosten und Refinanzierung

Die in Ansatz gebrachten Personalkosten für die 99,0 neuen Stellen und der sonstigen Bedarfe, die sich hauptsächlich aus der Verlängerung bzw. Wegfall von kw-Vermerken ergeben, wurden auf der Grundlage der KGST-Durchschnittswerte 2019/2020 ermittelt und belaufen sich in 2021 auf insgesamt 6.782.500 € Ausgehend von den realistisch einzuschätzenden tatsächlichen Stellenbesetzungen sind die Kosten 2021 pauschal um 50 Prozent gekürzt worden, soweit es sich nicht um Planstellen handelt, die bereits unterjährig in 2020 eingerichtet oder aus sonstigen Gründen vorzeitig zur Bewirtschaftung freigegeben wurden. Ebenso sind Planstellen mit der Fallkonstellation „Verlängerung oder Wegfall von kw-Vermerken“ ausgenommen, da diese Stellen bereits besetzt sind. Drittmittel finanzierte Projektstellen sind von der Kürzung grundsätzlich nicht betroffen.  

 

Von den o.a. Gesamtkosten entfallen 5.800.400 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 982.100 € beziehen sich auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und somit nicht dem PKV zuzurechnen sind. Diese Projektstellen sind entweder zu 100 Prozent Drittmittel finanziert oder die zu erbringenden Eigenanteile werden aus dem Sachkostenetat des jeweiligen Fachbereiches sichergestellt.

 

Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln für vorhandenes Personal (= Deckung PKV), zu realisierenden Stelleneinsparungen und haushaltsneutralen Verlagerungen aus dem Sachkostenetat ergibt sich aufgrund der Stelleneinrichtungen und der Verlängerung bzw. Streichung von kw-Vermerken eine finanzielle Mehrbelastung für den PKV in Höhe von 3.569.600 € im Jahr 2021. In den Folgejahren erhöht sich dieser Betrag zwangsläufig, weil die aus der prozentualen Kürzung in 2021 resultierende Verbesserung entfällt.

 

Dem ermittelten Mehraufwand für den PKV steht in verschiedenen Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Gebühreneinnahmen, Personalkostenerstattungen und sonstigen Mehrerträgen in Höhe von kalkulierten 2.457.800 € in 2021 gegenüber. Allein rd. 1,69 Mio. € entfallen an Personalkostenerstattung durch das Land auf die einzurichtenden 22 Planstellen für die Werkfeuerwehr Klinikum im FB 37. Entsprechend verringert sich der nicht gedeckte Betrag für den PKV von 3.569.600 € auf 1.111.800 €.

 

Der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf der neuen Stellen für den PKV (1.111.800 €) beläuft sich im Verhältnis zu den insgesamt für den Haushalt 2021 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2021 in Höhe von 210.815.700 € auf 0,53 Prozent. Aufgrund der Ansatzkürzungen für die neu einzurichtenden Stellen wird eine einmalige Verbesserung im Haushaltsjahr 2021 im Vergleich zum Folgejahr in Höhe von rd. 1,5 Mio. € erzielt. Entsprechend erhöht sich der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf der neuen Stellen für den PKV in 2022 auf 1,24 Prozent.

 

 

Darstellung des finanziellen Bedarfes für die 99,0 Stellen und sonstigen Bedarfe (6.782.500 €):

 

 

Nachfolgend ist die Aufteilung der Stellen nach dem Grad der Deckung bzw. Refinanzierung dargestellt. Bei den haushaltsneutralen Verlagerungen handelt es sich um etatisierte Sachkosten für den Kita- oder OGS-Ausbau. Sofern der Ausbau städtische Einrichtungen betrifft, sind für den notwendigen Personalzuwachs die entsprechenden Mittel aus dem Sachkostenetat des FB 45 in den Personalkostenverbund zu verlagern.

 

Zuordnung der Bedarfe nach dem Grad der Refinanzierung:

 

 

Aus dem Schaubild ist erkennbar, dass die überwiegende Zahl der Stellen refinanziert ist.

 

 

IV.  Gesamtentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021 unter Einbeziehung der Ertragssituation für Personal

 

IV.1 Allgemeines

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen für die Beamten insgesamt sowie für die Beschäftigten der Allgemeinen Verwaltung, mit Ausnahme von Drittmittel finanziertem Personal (= Sonstige Beschäftigte), werden von FB 11 zentral veranschlagt und bilden den sogenannten Personalkostenverbund (PKV).

 

Die dem Sachkonto 50190000 zugeordneten Personalaufwendungen für „Sonstige Beschäftigte“ werden von den jeweils zuständigen Organisationseinheiten angemeldet bzw. eingeplant. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten, die gesondert im Haushalt über 4-er PSP-Elemente abgebildet und für die ab einer Projektdauer von einem Jahr Planstellen eingerichtet werden. Darüber hinaus werden im Sachkonto 50190000 beispielsweise auch die Personalaufwendungen für Brandwachen, Schulweghelfer, Honorarkräfte oder für zusätzliches Aushilfspersonal bei Wahlen veranschlagt.

 

In den Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sind die Personalaufwendungen für die dort tätigen Beschäftigten und Beamten veranschlagt. Da die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen keine Personalhoheit bezüglich der dort eingesetzten Beamten und Beamtinnen haben, werden diese im städtischen Stellenplan geführt und kostenmäßig dem Personalkostenverbund zugeordnet. Im Gegenzug erstatten die Eigenbetriebe den entstandenen Personalaufwand in voller Höhe an den städtischen Haushalt.

 

 

IV. 2 Personalkostenverbund 2021

Für den Haushalt 2020 belaufen sich die Planansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) auf rd. 251,36 Mio. €. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2021 erfolgte im Frühjahr 2020 zunächst die Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen für den Personalkostenverbund in Höhe von insgesamt 266,10 Mio. € für das Jahr 2021. Aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen und unter Anrechnung der zwischenzeitlich beschlossenen Tariferhöhung bemisst sich der Bedarf für den PKV auf 264,31 Mio. €. Die finanziellen Bedarfe für die neuen Stellen der 1. Lesung in Höhe von 4,03 Mio. € sind hierin noch nicht enthalten.

 

Grundsätzlich ist jedoch nicht auszuschließen, dass bis zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2021 noch weitere Bedarfsabstimmungen erforderlich werden, die zu einer Veränderung des finanziellen Mehrbedarfes führen.

 

Auf Personalaufwendungen entfallen 210,81 Mio. €. Die im Rahmen der 3-stufigen Besoldungserhöhung aus 2019 beschlossene 1,4%ige Steigerung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge in 2021 ist hierbei berücksichtigt. Ebenso sind die Pensionszuführungen für die aktiven Beamten auf der Grundlage der Besoldungstabelle 2021 berechnet worden.

 

Die Planansätze 2021 für die Entgelte der Beschäftigten einschließlich der Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Zusatzversorgung wurden zunächst mit einem Prozent fortgeschrieben. Auf der Grundlage des aktuellen Tarifabschlusses 2020 (lineare Erhöhung ab dem 01.04.2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 € und ab dem 01.04.2022 um weitere 1,8 Prozent) sind die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2021 und die Folgejahre berechnet und nachgemeldet worden. Für 2021 ergibt sich demnach ein Fehlbetrag in Höhe von 363.600 €.

Die beschlossene Corona-Sonderprämie für die Beschäftigten wird hingegen noch in diesem Jahr zahlbar und belastet mit ca. 1,2 Mio. € den Personalkostenverbund 2020.

 

Generell werden die Planansätze der Folgejahre ansonsten mit einer jährlichen Fortschreibung von einem Prozent berechnet, soweit keine sonstigen Anpassungen erforderlich sind. So sind z.B. aufgrund von steigenden Beihilfeaufwendungen, insbesondere für Versorger, die entsprechenden Planansätze um jährlich 500.000 € insgesamt zu erhöhen.   

 

Sowohl die Planzahlen als auch die Ergebniszahlen für die Pensionszuführungen der Beamten werden auf der Grundlage der gültigen Besoldungstabellen mit dem zertifizierten Haessler-Verfahren berechnet. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 sind erstmalig die neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G verwendet worden, die maßgeblich höhere Pensionszuführungen für Versorgungsempfänger zur Folge hatten.

Zur Vermeidung einer hohen Volatilität erfolgt deshalb bereits seit 2018 die Kalkulation der Pensionszuführungen für Versorgungsempfänger sowie die damit korrespondierende Ertragsposition „Auflösung von Pensionsrückstellungen“ auf Basis der beiden Vorjahresergebnisse. Ausgehend von der Annahme, dass insbesondere im ersten Jahr der Anwendung der neuen Heubeck-Sterbetafeln 2018 G mit den aktualisierten biometrischen Rechnungsgrundlagen einmalig eine erhebliche Steigerung der Pensionszuführungen zu verzeichnen ist, wurde unter Einbeziehung der Forecast-Berechnung für 2020 der ermittelte Durchschnittswert um 1,0 Mio. € verringert.      

 

Infolge einer Personalkostenanpassung aufgrund der tatsächlichen Stellenbesetzungsverhältnisse wurde bereits für das Haushaltsjahr 2020 eine Reduzierung der Personalaufwendungen in Höhe von 4,0 Mio. € vorgenommen, die sich in den Folgejahren um jährlich 1,0 Mio. € wieder abbauen sollte. Auf der Grundlage der Personalkostenhochrechnung 2020 ist die Bedarfsanpassung für das Haushaltsjahr 2021 nochmalig mit 4 Mio. € angesetzt worden, mit einem jährlichen Abbau von 1 Mio. € beginnend ab dem Jahr 2022.

 

Bezogen auf die 99,0 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe ist der Personalkostenverbund nach derzeitigem Planungsstand - wie unter Ziffer III.3 bereits ausgeführt wurde - um weitere 3.569.600 € zuzüglich 463.400 € im Rahmen von haushaltsneutralen Verlagerungen (= 4.033.000 € insgesamt) aufzustocken. 

 

Insgesamt beträgt die Höhe der Personalaufwendungen im PKV nach dem Stand der Haushaltsanmeldung und den nachfolgenden Anpassungen unter Einbeziehung des finanziellen Bedarfes für die 99,0 neuen Stellen insgesamt rd. 214,84 Mio. (Stand 11/2020). Für sonstige Beschäftigte sind derzeit rd. 8,68 Mio. € vorgemerkt.

 

Personalkostenverbund 2021

 

Anmeldung Personalaufwendungen (Stand 06/2020)

211,61 Mio. €

 

zusätzliche Bedarfsanpassung

  -1,00 Mio. €

 

Sonstige Anpassungen

         -0,16 Mio. €

 

Tariferhöhung

0,36 Mio. €

Anmeldung Personalaufwendungen (Fortschreibung)

210,81 Mio. €

Aufstockung PKV (für neue Stellen)

   3,57 Mio. €

= 4,03 Mio. €

Haushaltsneutrale Verlagerungen (für neue Stellen)

   0,46 Mio. €

Bedarf Personalaufwendungen (Stand 11/2020)

214,84 Mio. €

 

Versorgungsaufwendungen insgesamt

53,50 Mio. €

 

Personal- und Versorgungsaufwendungen - PKV   (Stand 11/2020)

268,34 Mio. €

 

 

Die Höhe der Versorgungsaufwendungen beläuft sich auf insgesamt rd. 53,50 Mio. € für das Jahr 2021. Die Reduzierung in Höhe von 1,0 Mio. € bei den Pensionszuführungen für Versorger ist hierbei berücksichtigt.

Unabhängig von der Erhöhung der Versorgungsbezüge aufgrund der gesetzlichen Anpassung erfordert die steigende Zahl von Versorgungsfällen eine zusätzliche Mitteleinplanung in Höhe von 1.000.000 € jährlich, die im Wege der haushaltsneutralen Verlagerung aus dem SK 50110000 (Dienstbezüge) sichergestellt werden kann.

 

Der ermittelte Gesamtbedarf für Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) bemisst sich somit auf

268,34 Mio. €.

 

Den Personal- und Versorgungsaufwendungen insgesamt stehen Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 21,73 Mio. € gegenüber. 

 

Beim Erfordernis von finanziellen Veränderungen, die sich vorrangig aufgrund von einzelnen Stellenbedarfen für die zweite Lesung zum Stellenplanentwurf 2021 ergeben können, sind diese bis zur Einbringung des Haushaltes 2021 in den entsprechenden Veränderungsnachweisungen aufzunehmen.

 

In der nachfolgenden Grafik werden die Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021 insgesamt aufgezeigt, um einen Gesamtüberblick zu geben, bevor in den nachfolgenden Erläuterungen konkret auf den Personalkostenverbund (PKV) Bezug genommen wird.

 

 

Personal- und Versorgungsaufwendungen insgesamt 2021

 

 

 

Insgesamt ergibt sich nach derzeitigem Stand unter Einbeziehung der neuen Stellen der 1. Lesung im PKV gegenüber 2020 eine Erhöhung von 16.980.600 €. Der Mehrbedarf resultiert zum einen aus der Fortschreibung der Personal- bzw. Versorgungsaufwendungen. Zum anderen führt die steigende Zahl der Versorgungsfälle zu einem erheblichen Anstieg der Pensionszuführungen für Versorger, der zum Teil durch eine höhere ertragswirksame Auflösung von Pensionsrückstellungen ausgeglichen wird. Zumindest erhöht sich der Planansatz 2021 für die ertragswirksame Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen um insgesamt rd. 3,65 Mio. €.

 

Die Erhöhung des PKV für die neuen Stellen um rd. 4,03 Mio. € schließt die haushaltsneutrale Verlagerung aus dem Sachkostenetat in Höhe von 463.400 € ein. Im Übrigen sind - wie unter Ziffer III.3 bereits ausgeführt wurde - für Personalkostenerstattungen, Gebühreneinnahmen und Mehrerträge rd. 2,4 Mio. € kalkuliert worden, die in erheblichem Umfang zur Deckung des Personalaufwandes für neue Stellen beitragen. 

 

Steigerung PKV 2020 - 2021:

 

*Bei der Darstellung der Entwicklung des Personal- und Versorgungsaufwandes PKV (=Aufwand) wird die Verbesserung der ertragswirksamen Auflösung in Höhe von rd. 3,65 Mio. € nicht abgebildet.

 

 

Aufteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021 (PKV) auf Kostenarten unter Einbeziehung der Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen:

IV.3 Personalkostenerstattungen

Den Personalaufwendungen stehen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber. Hierfür wurden erstmalig für den Haushalt 2018 separate Konten eingerichtet, um die entsprechenden Erträge gesondert darzustellen und auszuwerten. Für 2021 sind bisher Erträge für Personalkostenerstattungen und -zuweisungen in Höhe von rd. 46,79 Mio. € angemeldet worden. Hierin enthalten sind auch Zuweisungen (Fördermittel) in Höhe von ca. 9,32 € für drittmittelfinanziertes Personal, das nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen und somit in Abzug zu bringen ist. 

Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen belaufen sich demnach auf 37,47 Mio. € einschließlich der Personalkostenerstattungen für die in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und bei der regio iT tätigen Beamten und Beamtinnen (Stand 11/2020). Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 17,44 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen in Höhe von 214,84 Mio. €.

 

 

Bereits im letzten Jahr wurde dargelegt, dass die aus Gebühren resultierenden Erträge für Personalkosten nicht über eigene Sachkonten abgebildet werden. Grundsätzlich käme eine Aufschlüsselung der Personalkostenanteile nur bei der Kostenart für Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte der Gebührenkalkulationen nach Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), resultierend aus den Gebührensatzungen der städtischen Gebührenhaushalte der Stadtentwässerung im FB 60, des Marktwesens im FB 23 und des Rettungsdienstes / Krankentransportes im FB 37, in Betracht.

Anhand der von diesen Fachbereichen zur Verfügung gestellten Berechnungen sind, bezogen auf die o.g. Gebührenbereiche, insgesamt Personalkostenanteile in Höhe von rd. 5,4 Mio. € bei der Gebührenkalkulation 2020 berücksichtigt worden. Da die Anpassungen für den Haushalt 2021 voraussichtlich erst im Rahmen der Veränderungsnachweisungen für den endgültigen Haushalt 2021 erfolgen werden, liegen zurzeit noch keine validen Planzahlen für das nächste Jahr vor. 

 

 

 

 

V.  Grafische Darstellungen und Erläuterungen (Gesamtverwaltung)

V.1 Planstellenentwicklung  

Der Stellenplan der Stadt Aachen als Anlage zum Haushaltsplan bildet die Stellen der Beamten und Tariflich Beschäftigten der Allgemeinen Verwaltung sowie die Stellen der Beamten in den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt sowie der regio iT ab. Hierzu gehören der Aachener Stadtbetrieb (E 18), das Gebäudemanagement (E 26), die Volkshochschule (E 42), Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47), der Kulturbetrieb (E 49) sowie das Eurogress (E 88). Die Tariflich Beschäftigten in den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt werden in den Stellenübersichten der dortigen Wirtschaftspläne geführt. Bei den Arbeitnehmer*innen der in privater Rechtsform geführten regio iT handelt es sich hingegen um kein städtisches Personal.

 

Nachstehend wird ein Überblick über die Gesamtstellenzahl der Stadt Aachen inklusive der Eigenbetriebe und regio iT gegeben. Die Ausweisung der Stellenzahlen der Eigenbetriebe basiert hierbei hilfsweise auf den Werten des Haushaltsjahres 2020, da die aktuellen Stellenzahlen für das Haushaltsjahr 2021 derzeit noch nicht vorliegen.

Seit 2016 hat sich die Anzahl der Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung (ohne Eigenbetriebe) wie folgt entwickelt: * Die Steigerung von 2016 zu 2017 in dieser außergewöhnlichen Höhe resultiert aus der Stellenplanbereinigung.

** Die Steigerung von 2018 zu 2019 beinhaltet zusätzliche 50,0 Stellen für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes.

V.2 Entwicklung der Mitarbeiterzahlen

Die aktuellen Mitarbeiterzahlen 2020 beziehen sich auf den Stichtag 01.09. so dass die Neueinstellungen der Beamtenanwärter*innen sowie Auszubildenden enthalten sind.

Entwicklung der Mitarbeiterzahlen für die Gesamtverwaltung (Allgemeine Verwaltung und Eigenbetriebe):

 

Entwicklung der Mitarbeiterzahlen für die Allgemeine Verwaltung:

 

 

 

 

 

 

 

V.3  Kostenentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen

Seit dem Haushaltsjahr 2018 erfolgt die Umstellung der Planungssystematik für die Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorger an die bereits praktizierte Buchungssystematik im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten. Diese Anpassung führt saldiert zum gleichen Ergebnis, jedoch verändern sich die Gesamtsummen der im Haushalt zu veranschlagenden Aufwände und Erträge in nicht unerheblichem Umfang. Im Übrigen bedingt die steigende Zahl an Versorgern nicht nur erhöhte laufende Versorgungsaufwendungen sondern auch höhere Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorger, die nur zum Teil durch die ertragswirksame Auflösung von Pensionsrückstellungen gedeckt sind.

 

VI. Kennzahlen

VI.1  Beamtenquote

Die Beamtenquote stellt den prozentualen Anteil der Beamtinnen und Beamten zur gesamten Mitarbeiterzahl (ohne Auszubildende und Anwärter*innen) dar.

 

Beamtenquote (in Prozent) Allgemeine Verwaltung zum Stichtag 31.12.:

 

 

 

 

Beamtenquote (in Prozent) Gesamtverwaltung zum Stichtag 31.12.:

 

 

VI.2 Versorgungsempfänger

Die Zunahme an Versorgungsempfängern korrespondiert mit den seit Jahren steigenden Versorgungslasten unabhängig von den jährlichen Besoldungsanpassungen.

 

Anzahl Versorgungsempfänger:

 

 

 

 

 

 

 

Laufender Versorgungsaufwand:

 

 

 

VI.3 Personalintensität

Die Personalintensität ist eine Kennzahl aus dem NKF-Kennzahlenset und wird im Vorbericht des Haushaltes abgebildet. Sie stellt den prozentualen Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen im Haushalt dar. Für die Entwicklung der Personalaufwendungen ist maßgeblich die Aufgabenwahrnehmung von personalintensiven Dienstleistungen (FB 37, FB 45 - KiTa) und die Erledigung in Eigenleistung statt Vergabe an Fremdfirmen verantwortlich.

Der Wert für das Jahr 2021 wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2021 ermittelt und bekannt gegeben.

 

 

 

VI.4 Personaldeckungsquote

Eine Herausforderung ist es in Zeiten des steigenden Fachkräftemangels, die benötigten Stellen auch mit geeigneten Mitarbeiter*innen zu besetzen. Mit der am 17.05.2018 verabschiedeten nachhaltigen Strategie zur Personalgewinnung und -bindung begegnet die Stadtverwaltung dieser Herausforderung aktiv. In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 20.08.2020 hat der Fachbereich Personal und Organisation erneut eine diesbezügliche Evaluation vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurde die Entwicklung der Stellenvakanzen im Jahresvergleich aufgezeigt. Trotz Erhöhung der insgesamt zu bewirtschaftenden Stellen und einer Zunahme der demografisch bedingten Abgänge konnte die Besetzungsquote im Vergleich zum Vorjahr gehalten werden:

        

        30.06.2019

          30.06.2020

 

Die Stellen der Personalreserve (Inaktive, Vermittlung, Demografie, Teilhabechancengesetz) sind in dieser Auswertung nicht enthalten, da diese Sonderzielsetzungen folgen und nicht der üblichen allgemeinen Bewirtschaftung unterliegen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

nachrichtlich:

Die Kosten und Refinanzierung der Stelleneinrichtungen für den Stellenplan 2021 werden in den nachfolgenden Erläuterungen dargestellt. Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2021 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.

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Inhaltsverzeichnis

 

I. Stelleneinrichtungsverfahren für den Stellenplan 2021

 

II. Stellenplan 2021 nach Stelleneinrichtungsverfahren sowie sonstigen Veränderungen

 II.1  Gesamtdarstellung

 II.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall und Verlängerung von kw-Vermerken

 II.2.1 Bewirtschaftung drittmittelgeförderter Projektstellen

 II.3  Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

 II.4  Stellenumwandlungen und -verlagerungen

 II.5  Bewertungsänderungen

 

III. Stelleneinrichtungen (dargestellt unter verschiedenen Gesichtspunkten)

 III.1 Dezernats- und fachbereichsbezogene Zuordnung

 III.2 Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten

 III.3 Kosten und Refinanzierung

 

IV.  Gesamtentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021 unter Einbeziehung der Ertragssituation für Personal

 IV.1 Allgemeines

 IV.2  Personalkostenverbund 2021

 IV.3 Personalkostenerstattungen

 

V.  Grafische Darstellungen und Erläuterungen (Gesamtverwaltung)

 V.1 Planstellenentwicklung  

 V.2 Entwicklung der Mitarbeiterzahlen  

 V.3 Kostenentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen

 

VI. Kennzahlen

 VI.1 Beamtenquote

 VI.2 Versorgungsempfänger

 VI.3 Personalintensität

 VI.4 Personaldeckungsquote

 

 

 

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Anlagen

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