Kenntnisnahme - FB 11/0009/WP18
Grunddaten
- Betreff:
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"Stelleneinrichtung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Korruptionsprävention"Gemeinsamer Ratsantrag (Nr. 638/17) der Fraktionen von GRÜNE, DIE LINKE und PIRATEN vom 22.06.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung; FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
- Verfasst von:
- Frau Nadenau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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17.12.2020
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Geplant
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.01.2021
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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25.02.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat hat aufgrund des Ratsantrags der Fraktionen GRÜNE, LINKE und Piraten (638/17) die Verwaltung beauftragt, für die Wahrnehmung von Aufgaben der Korruptionsprävention ein Konzept sowie eine Stellenbeschreibung zu erarbeiten. Danach ist mindestens ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) im Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) einzurichten.
Begründung:
Mit korruptionspräventiven Maßnahmen beschäftigt sich die Verwaltung intensiv bereits seit einigen Jahren. So wurde beispielsweise die verwaltungsweite Einführung eines Korruptionspräventions- und Gefährdungsatlasses beschlossen, dessen Umsetzung sukzessive erfolgt.
Im Januar 2020 hat sich die Verwaltung erneut mit der Thematik beschäftigt, was verwaltungsintern bereits zu einer Listung eines Stellenmehrbedarfs geführt hat.
Dabei wurden die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Aufgabeninhalte entwickelt, die einen umfassenden Aufgabenkatalog beinhalten.
Verwaltungsseitig wurde geprüft, wie die Aufgabenzuordnung innerhalb der Verwaltung in der Praxis vorgenommen werden kann.
Ergebnis der Prüfung ist, dass ein Großteil der Aufgaben einer beim Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) neu einzurichtenden Stelle zugeordnet werden kann (s. Vorlage zum Stellenplan 2021).
Zur Aufgabenprofilierung bei FB 14 gehören beispielhaft die folgenden Punkte:
- Wahrnehmung einer Geschäftsstelle für Compliance
- zentrale Begleitung und Fortschreibung des Korruptionsgefährdungs- und präventionsatlasses und Durchführung von Risiko- und Schwachstellenanalysen; Berichterstattung an die Bezirksregierung
Ein kleinerer Teil der Aufgaben soll durch eine bereits beim Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) bestehende Stelle erledigt werden. Dazu zählen beispielhaft:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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507,7 kB
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