Entscheidungsvorlage - FB 36/0007/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlagr den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die zustimmende Kenntnisnahme und dem Rat der Stadt Aachen, den Lärmaktionsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung der dort benannten Maßnahmen zu beauftragen.

 

Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt nach Beschluss im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz die notwendige Berichterstattung gemäß § 47 d Abs. 7 Bundesimmissionsschutzgesetz vorzunehmen und den Lärmaktionsplan Aachen, 3. Runde mit den erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden zu melden. Auf den Vorbehalt der weiteren Beratungsfolge und des abschließenden Ratsbeschlusses ist hinzuweisen.

 

Nach Vorliegen des Ratsbeschlusses ist der damit verabschiedete Lärmaktionsplan Aachen öffentlich bekannt zu machen; ggf. erforderliche Korrekturmeldungen an die o.g. zuständigen Behörden sind vorzunehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, fortlaufend über den Sachstand der Umsetzung berichten.

 

 

 

Beschlussvorschlagr den Mobilitätsausschuss:

 

Der Mobilitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Lärmaktionsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung der dort benannten Maßnahmen zu beauftragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, fortlaufend über den Sachstand der Umsetzung berichten.

 

 

 

Beschlussvorschlagr den Rat der Stadt Aachen:

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung und die Beschlüsse der Fachausschüsse zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt den Lärmaktionsplan in der vorliegenden Fassung.

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt die im Lärmaktionsplan Aachen, 3. Runde dargelegten Maßnahmen durch die zuständigen Ämter und Fachbereiche der Stadt bzw. in Abstimmung mit den sonstigen, externen Handlungsträgern sowie unter Berücksichtigung der verfügbaren bzw. jeweils noch bereitzustellenden Haushaltsmittel schrittweise vorzubereiten und umzusetzen. Soweit erforderlich, sind für einzelne Maßnahmen konkretisierende Beschlüsse auch mit Blick auf Zuständigkeiten, Kosten und Mittelbereitstellung einzuholen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, fortlaufend über den Sachstand der Umsetzung berichten.

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


rmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Fortschreibung des Lärmaktionsplans Aachen (LAP) in 2020

hier: Verabschiedung des Lärmaktionsplans Aachen, 3. Runde

 

 

  1. Einführung: Rechtliche Grundlagen und Bedeutung des Lärmaktionsplans

 

Die Stadt Aachen ist, wie alle Großstädte, gesetzlich verpflichtet, nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. den § 47d ff (Sechster Teil) des Bundesimmissionsschutzgesetzes eine Lärmkartierung des Stadtgebiets vorzunehmen und auf dieser Grundlage einen Lärmaktionsplan zu erarbeiten. Beides ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und zu aktualisieren. Gegenwärtig befinden sich die kommunalen Lärmaktionspläne in der sog. 3. Runde der Fortschreibung.

 

Die Lärmkartierung gibt einen Überblick über die Lärmsituation; sie macht die zentralen rmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Dort, wo besonders hohe Lärmbelastungen vorliegen, ist ein rmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Maßnahmen, die kurz- oder mittelfristig oder auch über einen langen Zeitraum umgesetzt werden, sind in den Plan aufzunehmen. Aus lärmtechnischer Sicht als „Ruhige Gebiete deklarierte Bereiche der Stadt, die für die Erholung der Bevölkerung einen hohen Wert haben, sollen durch Aufnahme in den LAP deutlich gemacht und vorsorglich vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung (aktiv) mitzuwirken.

 

Der LAP ist kein Planungsinstrument, das die nftig gewünschten Nutzungen flächenscharf darstellt, sondern ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen, das die städtebauliche Entwicklung und Verkehrsplanung berücksichtigt. Der LAP stellt insoweit ein integriertes Gesamtkonzept dar, das auf andere strategische Konzeptionen, wie z.B. Verkehrsentwicklungsplan, Luftreinhalteplan etc., aber auch auf Bauleitpläne ausgerichtet ist und sich auf diese Planungen auswirken kann. Durch Verknüpfung mit diesen Bereichen und frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Handlungsträgern werden gesamtplanerische Lösungen und eine frühzeitige Vermeidung von Problemen erreicht. Viele lärmbedingte Konfliktfälle, die im Nachhinein hohe Kosten verursachen, können so vermieden werden.

 

Der Lärmaktionsplan besteht aus einem erläuternden Textteil mit Informationen zu Rechtsgrundlagen, Verfahren, wesentliche Resultate von rmkartierung und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie dem Maßnahmenplan.

 

 

  1. Chronologie des bisherigen Projektverlaufs

 

Die Lärmkartierung der Stadt Aachen aus dem Jahr 2018 stellt die Basis für die vorliegende Fortschreibung des Lärmaktionsplans (kurz: LAP) dar. Die wesentlichen Ergebnisse wurden im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 25.06.2019 vorgestellt. Die Öffentlichkeit und die Träger Öffentlicher Belange wurden über ein zweistufiges Verfahren - schwerpunktmäßig digital über die anstehende Fortschreibung des Lärmaktionsplans informiert und aktiv in die Maßnahmenfindung eingebunden.

 

Die Beteiligung der rgerschaft erfolgte in erster Stufe über eine Befragungsaktion mit vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten und freiem Textfeld. Vom 19.11.2019 bis 06.01.2020 konnten Interessierte über einen Fragebogen ihre persönliche Lärmsituation, aber auch Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung darlegen. Die Teilnahme war primär online aber auch auf dem Postweg möglich. Dank intensiver medialer Begleitung konnte eine breite Öffentlichkeit mit ca. 850 statistisch verwertbaren Eingaben erreicht werden. Die Ergebnisse wurden gesichtet, abgewogen und bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

 

Auf Basis des alten LAP (Runde 2), der Ergebnisse der Lärmkartierung 2018 und der Auswertung der Fragebögen wurde der neue Lärmaktionsplan 2020 als Vorentwurf erarbeitet. Die stadtintern involvierten Fachbereiche und die Träger Öffentlicher Belange (TÖB) wurden in einem separaten Schritt mit dem neuen LAP-Bericht  befasst. Dazu wurde ihnen der Berichtentwurf am 10.07.2020 per E-Mail zur kritischen Durchsicht und Kommentierung (insbes. für den jeweiligen Aufgabenbereich) überlassen, verbunden mit der Bitte, die Umsetzung der im Lärmaktionsplan benannten Maßnahmen aktiv (mit) voranzutreiben und zu unterstützen. Die vielfältigen Anregungen und Hinweise wurden entgegengenommen, weitestgehend in den LAP eingearbeitet bzw. in die Überlegungen und Abwägungen eingebunden und dienen insoweit auch als Grundlage für die künftige Entwicklung weiterer Maßnahmen. Auf Grundlage der erweiterten Trägerbeteiligung (städt. Fachbereiche und TÖB) wurde der Berichtentwurf zum LAP nochmals überarbeitet. Am 06. Oktober 2020 wurde dieser LAP-Entwurf im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vorgestellt.

 

Im Anschluss an die Ausschusssitzung startete Anfang Oktober 2020 die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung, in dem der LAP-Entwurf auf der Homepage der Stadt Aachen digital öffentlich zunglich gemacht wurde. Die Bevölkerung wurde ergänzend über Pressemeldungen sowie Berichte in den lokalen Medien informiert, dass bis Ende Oktober 2020 Gelegenheit besteht, nochmals zum Entwurf des Aachener Lärmaktionsplans Stellung zu nehmen. Die Träger Öffentlicher Belange wurden zusätzlich  per E-Mail über die zweite Beteiligungsrunde in Kenntnis gesetzt.

 

 

  1. Ergebnisse der rgerbeteiligung (Stufe 1 und 2)

 

Im Rahmen der Fragebogenaktion (Stufe 1) erfolgten rund 850 verwertbare Eingaben. Aus dem Bezirk Aachen-Mitte mit seiner hohen Einwohnerdichte und hoher Umgebungslärmbelastung durch Verkehr und Schienenlärm wurden erwartungsgemäß die meisten Eingaben getätigt. Insgesamt gingen Eingaben aus 340 verschiedenen Straßen und Plätzen der Stadt ein. Die stark befahrenen Straßen im Stadtgebiet und die Bundesautobahnen (BAB) sowie der Bahnverkehr werden als Hauptlärmquellen benannt. Im Innenstadtgebiet werden dabei besonders der Verkehrslärm und der Bahnlärm als belastend wahrgenommen. Erwartungsgemäß sind im gesamten Stadtgebiet die Bundesautobahnen und die Zugfernstrecken als Hauptlärmquellen mit hoher Belastung für die Bürger auszumachen. Besonders viele Eingaben zum Verkehrslärm durch die BAB liegen für die Gebiete Driescher Hof, Vetschau und Laurensberg vor. Lärmarten wie Gewerbelärm, Nachbarschaftslärm oder Fluglärm werden dagegen in den durch Verkehrs- oder Schienenlärm weniger belasteten und somit eher leiseren Bereichen der Stadt, insbesondere in den nördlichen und südlichen Stadtbezirken, als Lärmbelästigung bzw. als ruhestörend empfunden.

 

In Stufe 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen weitere knapp 40 E-Mails mit Rückmeldungen aus Bevölkerung und Träger Öffentlicher Belange ein. Davon hatten sich 11 Personen bereits bei der Fragebogenaktion zum Jahresbeginn mit inhaltlich gleichem Thema gemeldet. Die neuen Eingaben bezogen sich weitestgehend auf bereits aus der Lärmkartierung oder der ersten Stufe der Bürgerbeteiligung bekannte Problembereiche. Neben der Lärmbelastung insbes. durch den Straßenverkehr wurden auch gesamtstädtische Themen wie Tempolimits im Stadtgebiet, Verstärkung von Geschwindigkeitskontrollen und Fluglärm angesprochen. Einzelne Eingaben verfolgten den Wunsch eher ruhige Gebieten und Wohnbereiche durch ergänzende Maßnahmen vor (weiterem) Lärm zu schützen bzw. den dortigen Lärm zu reduzieren.  Die  eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden im Rahmen des Abwägungsprozesses erneut eingebunden. Insgesamt enthielten die Eingaben der zweiten Beteiligungsstufe jedoch keine grundsätzlich neuen, der Fachverwaltung noch nicht bekannten Informationen. In vielen Fällen waren inhaltlich gleichlautende Eingaben zu den betroffenen Straßenbereichen bereits über die Fragebogenaktion der ersten Beteiligungsrunde eingebracht worden. Eine wesentliche Änderung der inhaltlichen Strategie des Lärmaktionsplans war aufgrund der zweiten Beteiligungsrunde daher nicht erforderlich.

 

Hinzuweisen ist darauf, das Flug- und Schienen-/Bahnlärm nach den gesetzlichen Vorgaben NICHT in die kommunale Zuständigkeit fallen und somit nicht Gegenstand der städt. Lärmaktionsplanung sind. Die Eingaben zu diesen Themenfeldern werden gebündelt an die jeweils verantwortlichen Behörden weitergeleitet. Die Stadt wird sich durch schriftliche Ersuche und Gespräche mit den von Amts wegen zuständigen Stellen für Lösungen auch in diesen Bereichen einsetzen. Soweit andere Zuständigkeitsbereiche angesprochen wurden, werden die Eingaben an die jeweils verantwortlichen Stellen der Verwaltung (z.B. Ordnungsamt, Stadtbetrieb usw.) oder externe Behörden/Institutionen (Flugaufsichtsbehörde, Straßen.NRW, Autobahn GmbH usw.) weitergeleitet.

 

 

  1. rmaktionsplan Aachen, 3.Runde formelle Verabschiedung

 

Auf den oben beschriebenen Grundlagen wurde der aktuelle Lärmaktionsplan Aachen (LAP), Fortschreibung 2020 erarbeitet. Der LAP-Bericht umfasst entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie neben allgemeinen Informationen zum rechtlichen und fachlichen Hintergrund die wesentlichen Ergebnisse der Lärmkartierung sowie der Beteiligung von Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange. Darauf aufbauend wurden die strategische Zielsetzungen für die Lärmaktionsplanung erarbeitet und dargelegt sowie konkrete Vorhaben in sog. Maßnahmenblättern zusammengefasst.

 

Die vorläufige Endfassung des LAP-Berichts, der durch entsprechende politische Beschlussfassung verabschiedet werden soll, sowie die Abwägung der Eingaben aus den beiden Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind als Anlagen zu dieser Vorlage beigefügt.

 

Aus formalen Gründen muss der Lärmaktionsplan Aachen, 3. Runde mit den erforderlichen Unterlagen bereits nach Beschlussfassung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (zuständiger Fachausschuss) bei den gesetzlich vorgeschriebenen Behörden gemeldet werden, um die notwendige Berichterstattung gemäß § 47 d Abs. 7 Bundesimmissionsschutzgesetz zu erfüllen. Auf den Vorbehalt der weiteren Beratungsfolge und des abschließenden Ratsbeschlusses (mit evtl. Änderungen) wird hingewiesen. Dieses Verfahren ist bei den zuständigen Behörden gängig und akzeptiert.

 

Nach Vorliegen des Ratsbeschlusses ist der damit verabschiedete Lärmaktionsplan Aachen öffentlich bekannt zu machen; ggf. erforderliche Korrekturmeldungen an die o.g. zuständigen Behörden sind vorzunehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß mehr als 770 t / Jahr  ber 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß mehr als 770 t / Jahr (über 1% des hrl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

 

nicht bekannt

 

 

 

Der neue Lärmaktionsplan stellt den strategischen Rahmen zur Lärmminderung im Stadtgebiet Aachen im Sinne der rechtlichen Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie dar. Soweit im laufenden Haushalts- und Finanzplan nicht bereits Mittel enthalten sind, muss der erforderliche Finanzbedarf für die in den Maßnahmenblättern dargelegten (Einzel-)Vorhaben bedarfsweise im Einzelfall mit den für die Umsetzung verantwortlichen Handlungsträgern / Fachbereichen ermittelt, abgestimmt und im Haushalt angemeldet werden. Sollten maßnahmenbezogen auch für die Finanzierung weitere politische Beschlüsse erforderlich sein, werden diese entsprechend eingeholt.


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Anlagen

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