Entscheidungsvorlage - FB 68/0142/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung beschließt die Kanalisierung des Freunder Heideweg

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Brand an.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.            Veranlassung  

 

Gemäß ' 4 Abs. 1 Nr. 2 der Kommunalabwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.1997 (KomAbwV NW) müssen die nach ' 53 Landeswassergesetz (LWG) abwasser-beseitigungspflichtigen Kanalnetzbetreiber alle sogenannten Kleinsiedlungsgebiete bis zu 10.000 EW (EW = Einwohnergleichwerte - Messgröße der Abwasserbelastung, welche einer Verschmutzung des Abwassers von - in diesem Falle 10.000 - Einwohnern gleichkommt) bis spätestens zum 31.12.2005 mit einer Kanalisation ausstatten. Ist der Aufwand für die Kanalisierung wirtschaftlich vertretbar - in der Rechtsprechung und Fachliteratur werden 25.000.- i pro anzuschließendem Objekt als vertretbar angesehen - muss kanalmäßig erschlossen werden. Mit der Genehmigung des beantragten Nachtrags zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) durch die Bezirksregierung Köln gilt der Termin 31.12.2005 bis zur Durchführung der Kanalbaumaßnahme als verlängert.          

 

Im Stadtgebiet von Aachen gibt es insgesamt 23 sogenannte Kleinsiedlungsgebiete, davon befinden sich zwei Gebiete - die Einzugsgebiete "Pützgasse" und "Freunder Heideweg" -  im Bereich des Stadtbezirkes Aachen-Brand. Wegen der Ungewissheit, ob das Neubaugebiet "Niederforstbach" mittelfristig realisiert werden kann verbunden mit der in diese Entwässerungsplanung einzubieziehende Entwässerung der Pützgasse hat die Kanalisierung des Freunder Heideweges Priorität. Durch diese Kanalneuverlegung können vier privat betriebene Kleinkläranlagen und eine geschlossene Grube aufgegeben und die entsprechenden Objekte an das Abwassernetz angeschlossen werden.                                                

2.        Entwurf und Bauausführung

 

Es ist die Verlegung eines Schmutzwasserkanals zwischen dem Anschluss an das bestehende Abwassernetz in der Buschstraße und Freunder Heideweg Nr. 7 geplant. Zur Ausführung gelangen ca. 400m Druckleitung PEHD (hochverdichtetes Polyäthylen) DN 65 mm. Aufgrund des geringen Gefälles des Freunder Heideweges und dem Zwangspunkt der vorhandenen Anschlusshöhe in der Buschstraße wäre eine Verlegung einer Freispiegelleitung nur in einem ca. 100 m langem Abschnitt in Verbindung mit einer zentralen Pumpstation möglich. Diese Variante ist jedoch teuer und mit laufenden Kosten für die Unterhaltung der Pumpstation verbunden. Die einzelnen Häuser sollen künftig mittels häuslicher Schmutzwasserpumpe in das unter Druck betriebene Abwassersystem entwässern. Die Kosten für die Pumpen müssen die Bürger tragen (gemäß Hausanschlusssatzung). Die Verlegetiefen der öffentlichen Druckleitung reichen von 1,50 m bis 2,50 m.

 

3.                    Baukosten, Finanzierung, Zuschüsse

 

Die Kostenvorermittlung für die Baumaßnahme beläuft sich auf rund 60.000,00 i. Damit wird die Wirtschaftlichkeitsgrenze von 25.000 i pro Objekt deutlich unterschritten. Mittel stehen für das Jahr 2005 bei der Haushaltsstelle 9.701000.95410.8 zur Verfügung. Für die geplante Maßnahme wird die Verwaltung einen Antrag für Kredite aus dem Programm  "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW" (IW), Förderbereich 4 - Kostengünstige abwassertechnische Erschließung - bei der Investitionsbank NRW (WestLB) stellen. Die Zinssätze sind äußerst niedrig; die Ingenieurkosten sind ebenfalls förderfähig. Das Programm ist zunächst befristet bis zum 31.12.2005, soll aber auf das gesamte Jahr 2006 ausgedehnt werden.

 

4.                    Verkehrsführung und Bauzeit

 

Der notwendige Anliegerverkehr, auch mit landwirtschaftlichen Großfahrzeugen, wird grundsätzlich gewährleistet. Bauablaufbedingt können jedoch zeitlich begrenzte Sperrungen erforderlich sein, die mit den betroffenen Anwohnern und den Landwirten abgestimmt werden. Der ÖPNV ist von den geplanten Kanalbauarbeiten nicht betroffen. Die Anwohner werden rechtzeitig durch Hauswurfsendungen informiert.

 

Die Bauzeit für die Kanalisierung einschließlich der Arbeiten an den Kanalhausanschlüssen und der Straßenwiederherstellung beträgt rund drei Monate. Mit den Arbeiten soll bei geeigneter Witterung im Januar 2006 begonnen werden, so dass die Maßnahme voraussichtlich im März 2006 abgeschlossen sein wird.

 

5.                    Beitragsrechtliche Beurteilung

 

Da es sich bei der geplanten Kanalisierung um eine Schmutzwasserleitung handelt, fallen keine Anliegerbeiträge an. Die Oberflächenentwässerung des Freunder Heideweges wird von der Baumaßnahme nicht berührt.

 

6.           Baumbestand:

 

Der vorhandene Baumbestand wird durch die Baumaßnahme nicht gefährdet.

 

7.        Sonstiges

 

Ausnahmsweise wird gebeten, den Baubeschluss durch die Bezirksvertretung vor dem Empfehlungsbeschluss des Verkehrsausschusses zu fassen, da bei einer korrekten Beschlussabfolge bedingt durch die erst kürzlich erfolgte Vorverlegung des Sitzungstermines der Bezirksvertretung Brand vom 14.12.2005 auf den 23.11.2005 und der dadurch begründeten, umgekehrten Sitzungsabfolge (VA: 08.12.2005) eine Beschlussfassung in diesem Jahr nicht mehr möglich ist und die Finanzierung im Jahr 2006 nicht gesichert ist.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 60.000 i ergeben. Entsprechende Mittel stehen bei der Hhst. 9.70100.95410.8  zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren/ Folgekosten:

Finanzielle Auswirkungen werden sich keine ergeben.

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Anlagen

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