Anhörung - FB 11/0014/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2021 (s. Anlage 1), ergänzt durch den Veränderungsnachweis vom 08.12.2020

(s. Anlage 3), zu beschließen.

Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021 zur Kenntnis.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss folgt dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung zur vorzeitigen Bewirtschaftung drittmittelgeförderter Projektstellen.

 

 

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Erläuterungen

 Inhaltsverzeichnis

 

 

I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2021

 

 I.1  Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

 I.1.1 Bewirtschaftung drittmittelgeförderter Projektstellen

  (s. bereits Vorlage für PVA 17.12.2020)

 I.1.2 Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten

 I.1.3 Kosten und Refinanzierung

 

 I.2  Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

 

 I.3  Stellenumwandlungen und -verlagerungen

 

 I.4  Bewertungsänderungen

 

 I.5 Gesamtbetrachtung (Stellenplanentwurf und Veränderungen)

 I.5.1 Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung

 I.5.2 Saldierte Stellenplanbetrachtung

 

II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen

I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2021

Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2021 im Oktober 2020, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2021 dem Hauptausschuss in Vertretung des Rates am 16.12.2020 und im Nachgang im Ratsinformationssystem zu der ausgefallenen Sitzung des  Personal- und Verwaltungsausschusses am 17.12.2020 zur Beratung eingestellt worden ist, haben sich weitere Änderungen ergeben, die auf folgende Maßnahmen zurückzuführen sind:

- Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Stellenumwandlungen

- Bewertungsänderungen.

 

Gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2021 wird sich daher die Zahl der Mehrstellen für den Stellenplan 2021 um weitere 33,0 Planstellen erhöhen. Des Weiteren ergeben sich Stelleneinsparungen im Umfang von 4,5 Stellen.

 

Die benannten Änderungen sind im "Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2021"

(Stand: 08.12.2020), der als Anlage 3 beigefügt ist, zusammengefasst.

 

Demnach ergeben sich gesamtstädtisch gegenüber dem Stellenplanentwurf 2021 saldiert insgesamt 28,5 Mehrstellen.

 

 

Bereich

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

saldiert

  1. Allgemeine Verwaltung

33,0

(davon 6,0 kw)

3,5

(davon 3,0 kw)

+  29,5

  1. regio iT

 

 

0,0

  1. Aachener Stadtbetrieb

 

 

   0,0

  1. Gebäudemanagement

 

1,0

-          1,0

  1. Volkshochschule

 

 

   0,0

  1. Stadttheater und Musikdirektion

 

 

       0,0

  1. Kulturbetrieb

 

 

       0,0

  1. Eurogress - Aachen

 

 

       0,0

Summe

33,0

4,5

+  28,5

Mehrstellen (STPLE 2021 : STPL 2021)

28,5

28,5

 

Nachstehend werden die einzelnen Veränderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf 2021 erläutert.

I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken (Anlage 3 - VN Teil B. I.)

Nach der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2021 sollen in der Allgemeinen Verwaltung (Abtlg. I) weitere 33,0 Stellen eingerichtet werden. Hierbei handelt es sind um 21,0 Planstellen, die nach organisatorischer Prüfung als Ergebnis des alljährlichen Stelleneinrichtungsverfahrens erst in die 

zweite Lesung des Stellenplans 2021 einfließen. Hinzu kommen 9,0 Planstellen, die infolge des Ratsbeschlusses zum Integrierten Klimaschutzkonzept (nachfolgend IKSK genannt) als zusätzliche Stellenbedarfe berücksichtigt werden und 3,0 Planstellen, die im Hauptausschuss am 16.12.2020 zur Bildung des Dezernates VII beschlossen wurden.

Der Bedarf an 21,0 Planstellen in verschiedenen Fachbereichen der Allgemeinen Verwaltung wurde vom Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 24.11.2020 anerkannt. 6,0 dieser Stellen werden mit einem kw-Vermerk eingerichtet, davon 3,0 Stellen als Projektstellen, die nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind (sh. I. 1.2).

 

Ferner ist wegen des weiterhin festgestellten Bedarfs die Verlängerung von kw-Vermerken an 5,5 Stellen erforderlich. Die Aufhebung sowie die Veränderung der bestehenden kw-Vermerke sind jeweils an 1,0 Stelle vorgesehen.

Sowohl die Aufhebung, die Verlängerung als auch die Veränderung bestehender sowie die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhaltet keine Veränderung des Stellensolls.

 

Die Begründungen zu den einzelnen Veränderungen im Rahmen der zweiten Lesung des Stellenplans 2021 sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.

Das IKSK sieht die Einrichtung von insgesamt 12,0 Stellen vor, davon 9,0 in der Allgemeinen Verwaltung und 3,0 im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements der Stadt Aachen (E 26). Aufgrund der inhaltlichen Komplexität wurde die Beschlussfassung über diese Stellenbedarfe in einer Einzelvorlage in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 21.01.2021 vorgesehen.

 

 

I.1.1 Bewirtschaftung drittmittelgeförderter Projektstellen

Die Verwaltung schlägt diesbezüglich ein geändertes Verfahren vor:

In den vergangenen Stelleneinrichtungsverfahren sind neben dauerhaften Planstellen auch zahlreiche befristete (teilweise vollständig) refinanzierte Projektstellen eingerichtet worden, die aufgrund ihrer zeitlichen Priorität oftmals in unterjährigen Stelleneinrichtungen gemündet sind.

Die bisherige Praxiserfahrung mit drittmittelgeförderten Projektstellen führt zu der Empfehlung der Verwaltung, das Verfahren zu ändern. Zeitnah nach Eingang der Förderbescheide sollen Projektstellen vorgezogen bewirtschaftet werden können, ohne die formale Stelleneinrichtung über den Haushaltsbeschluss bzw. einen unterjährigen Ratsbeschluss zur Veränderung des Stellenplans im Vorfeld erwirken zu müssen. Analog zur Fraktionsbeteiligung im städtischen Vergabebereich sollen alle projektbezogenen Informationen in Form einer Fraktionsvorlage auf elektronischem Weg von den Dienststellen über den Fachbereich Personal und Organisation, den Fachbereich Finanzsteuerung und den Fachbereich Verwaltungsleitung an die Fraktionen übersandt werden.

Die Beteiligung soll ferner mit einer Rückmeldefrist von zehn Kalendertagen versehen werden. Nach deren Ablauf gilt die vorzeitige Bewirtschaftung einer Projektstelle als gebilligt.

 

Die vorgezogene Bewirtschaftung von Projektstellen setzt grundsätzlich den Eingang eines  projektbezogenen Förderbescheides voraus (Vermeidung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns im Sinne der Förderung). Dies gilt ausschließlich für Projektstellen, deren Personal- und Sachaufwand vollständig durch die Fördermittel und - je nach Förderquote - durch einen Restanteil aus genehmigten Haushaltsmitteln einschließlich Finanzplanung der betreffenden Organisationseinheiten gesichert ist, so dass weder eine unterjährige noch künftige Belastung des Personalkostenverbundes erfolgt.

 

Der neue Prozess ermöglicht eine deutlich schnellere Bewirtschaftung von Projektstellen und macht die bisher erforderlichen unterjährigen Stelleneinrichtungsvorlagen für den Personal- und Verwaltungsausschuss sowie den Rat entbehrlich.

 

Die Berücksichtigung der für solche Projekte benötigten befristeten Planstellen im städtischen Stellenplan erfolgt im nächstmöglichen Veränderungsnachweis zum Stellenplan bzw. Stellenplanentwurf, sofern die Projektdauer über 12 Monate beträgt (Voraussetzung für die Einrichtung einer Stelle).

 

 

I.1.2 Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten

 

Zuordnung der neuen Stellen nach Aufgabenbereichen:

 

 

 

 

Zuordnung der neuen Stellen nach Aufgabenarten:

 

 

Bei den 16,0 Planstellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:

- 2,0 Stellen für Bürger*innendialog und Stadt der Zukunft, FB 01

- 0,5 Projektstelle für „Verkehrsplanung und Mobilität“, FB 61

- 1,0 Projektstelle für „Berufseinstiegsbegleitung“, FB 45

- 1,0 Stelle für Unterstützung der Heinrich-Heine-Gesamtschule, FB 45

- 1,0 Stellen für IT/Digitales Lernen, FB 11

- 0,5 Stelle für das Projekt „Care & Mobility“, FB 02

- 0,5 Stelle für das Projekt „Show“, FB 02

- 0,5 Stelle für das Projekt „SAFIR-Med“, FB 02

- 9,0 Stellen im Rahmen des IKSK für FB 02, FB 36, FB 61

 

 

I.1.3 Kosten und Refinanzierung

Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 21,0 Stellen der zweiten Lesung (ohne 9,0 Stellen IKSK und 3,0 Stellen Dezernat VII) und sonstigen Bedarfe, insbesondere für die Verlängerung von kw-Vermerken, belaufen sich auf insgesamt 1.396.600 € im Haushaltsjahr 2021. Hiervon beziehen sich 246.500 € auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und nicht dem PKV zuzurechnen sind. Von den Gesamtkosten entfallen somit 1.150.100 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Davon sind 69.600 € über den PKV gedeckt. Weitere 59.000 € sollen wegen der Übertragung von Aufgaben auf die Kernverwaltung aus dem Etat des E 26 verlagert werden. Unter Anrechnung von Stelleneinsparungen in Höhe von 85.600 € ergibt sich letztlich ein Mehrbedarf für den PKV in Höhe von 935.900 €.

Aufgrund von zu erwartenden Personalkostenerstattungen und Mehrerträgen in Höhe von 304.100 € reduziert sich der ungedeckte Bedarf für den PKV von 935.900 € auf 631.800 €.

Der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf der 21,0 neuen Stellen für den PKV (631.800 €) beläuft sich im Verhältnis zu den insgesamt für den Haushalt 2021 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2021 in Höhe von 210.815.700 € auf 0,3 Prozent.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 21,0 Stellen und sonstigen Bedarfe (1.396.600 €):

 

Aus der Darstellung ist ersichtlich, dass sich der ungedeckte Mittelbedarf der 2. Lesung unter Hinzurechnung der Personalkosten 2021 für die 9,0 Stellen zur Umsetzung des IKSK (388.300 €) und für die 3,0 Stellen zur Bildung des Dezernates VII (156.400 €) auf insgesamt 1.176.500 € erhöht.

Ausgehend von den realistisch einzuschätzenden tatsächlichen Stellenbesetzungen sind die Kosten 2021 pauschal um 50% gekürzt worden.

 

Zuordnung der Bedarfe nach dem Grad der Refinanzierung (2. Lesung): 

 

Aus dem Schaubild ist erkennbar, dass die überwiegende Zahl der 21,0 Stellen der 2. Lesung refinanziert ist. Hinzu kommen 9,0 Stellen zur Umsetzung des IKSK und 3,0 zur Bildung des Dezernates VII, die nicht refinanziert sind. Ob und inwieweit für die aus dem IKSK resultierenden Maßnahmen Fördermittel akquiriert werden können und ob diese sich ggf. auf die Personalkosten erstrecken, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

 

I.2  Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken (Anlage 3 - VN Teil B. II.)

Im gesamtstädtischen Bereich können weitere 4,5 Stellen eingespart werden, davon 3,5 in der Allgemeinen Verwaltung sowie 1,0 Stelle im Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26) (Abtlg. IV.). Die Einsparung von 3,0 Stellen, davon 2,5 Projektstellen, ist auf die Realisierung von kw-Vermerken zurückzuführen.

 

Die Begründungen sind im Einzelnen der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

I.3 Stellenumwandlungen und -verlagerungen  (Anlage 3 - VN Teil B. III.)

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt.

Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind sowohl infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich als auch auf die Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen - aus haushaltsrechtlichen Gründen - zu anderen Produktbereichen zurückzuführen.

Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll nicht und sind damit stellenplantechnisch neutral.

 

 

I.4 Bewertungsänderungen (Anlage 3 - VN Teil B. IV.)

Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.

Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.

 

 

I.5 Gesamtbetrachtung (1. und 2. Lesung)

I.5.1  Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung

Im Rahmen der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2021 wurden gesamtstädtisch 99,0 Stelleneinrichtungen (PVA 17.12.2020, 1. Lesung) berücksichtigt. In der zweiten Lesung kommen weitere 21,0 Stellen hinzu, sodass sich die Gesamtzahl auf insgesamt 120,0 Stellen (1. und 2. Lesung) erhöht.

Mit Stand der Aufstellung des Stellenplanes 2021 kommen weitere 9,0 Stellen zur Umsetzung des IKSK und 3,0 Stellen zur Bildung des Dezernates VII hinzu (sh. I.1). Gegenüber dem Stellenplan 2020 ergeben sich somit insgesamt 132,0 neue Stelleneinrichtungen.

 

Die Kosten für die insgesamt 120,0 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe gemäß der 1. und 2. Lesung belaufen sich auf insgesamt 8.179.100 € im Haushaltsjahr 2021. Hiervon entfallen 1.228.600 € auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und nicht dem PKV zuzurechnen sind.

Von den Gesamtkosten entfallen somit 6.950.500 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln für vorhandenes Personal (=Deckung PKV), zu realisierenden Stelleneinsparungen und haushaltsneutralen Verlagerungen aus dem Sachkostenetat bzw. Etat des E 26 ergibt sich eine finanzielle Mehrbelastung für den PKV in Höhe von 4.505.500 € im Jahr 2021.

 

Dem ermittelten Mehraufwand für den PKV steht in einer Vielzahl von Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Personalkostenerstattungen und Mehrerträgen in Höhe von 2.761.900 € gegenüber. Dementsprechend verringert sich der nicht gedeckte Betrag für den PKV von 4.505.500 € auf 1.743.600 €.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf der neuen Stellen für den PKV in Höhe von 1.743.600 € sich im Verhältnis zu den ursprünglich für den Haushalt 2021 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2021 (210.815.700 €) auf

0,83 Prozent beläuft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 120,0 Stellen und sonstigen Bedarfe (8.179.100 €): 

 

Unter Hinzurechnung der Personalkosten für das IKSK und die Bildung des Dezernates VII ergibt sich ein ungedeckter Mittelbedarf in Höhe von 2.288.300 €. Dies entspricht 1,1 % Anteil an den fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2021.

 

 

I.5.2  Saldierte Stellenplanbetrachtung

Im Rahmen der saldierten Stellenplanbetrachtung ist festzuhalten, dass im Stellenplan 2021 - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gegenüber dem Stellenplan 2020 gesamtstädtisch 91,5 Mehrstellen zu verzeichnen sind. Diese Stellenanzahl ergibt sich aus der saldierten Summe der Stelleneinrichtungen und Stelleneinsparungen der 1. und 2. Lesung zuzüglich der Stelleneinrichtungen zur Umsetzung des IKSK sowie Bildung des Dezernates VII, hier: 63,0 + 16,5 + 9,0 IKSK + 3,0 Dez. VII, und setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

 

 

 

 

 

Einrichtungen

Einsparungen

Summe

Gesamt

Stellenplan 2020

(Ausgangslage)

 

-

-

 

3.442,0

Stellenplanentwurf 2021

 

99,0

- 36,0

+ 63,0

3.505,0

Stellenplan 2021

 

21,0

- 4,5

+ 16,5

3.521,5

IKSK 2021

 

9,0

-

+ 9,0

 

Dez. VII

 

3,0

-

+ 3,0

 

Summe

+ 132,0

- 40,5

+ 91,5

3.533,5

 

 

Unter Berücksichtigung der Änderungen zum Stellenplanentwurf 2021 lt. beigefügtem Veränderungsnachweis und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 folgendermaßen ab:

 

Bereich

 

Beamte / Beamtinnen

Tariflich Beschäftigte

insgesamt

 

I. Allgemeine Verwaltung

1.107,0

2.365,0

3.472,0

 

II. regio iT

12,0

 

12,0

 

III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

14,0

*

14,0

 

IV. Gebäudemanagement (E 26)

11,0

*

11,0

 

V. Volkshochschule (E 42)

4,0

*

4,0

 

VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47)

5,5

*

5,5

 

VII. Kulturbetrieb (E 49)

14,0

*

14,0

 

VIII. Eurogress – Aachen (E 88)

1,0

*

1,0

 

Summe

1.168,5

2.365,0

3.533,5

 

 

* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.

 

 

II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021

Im Haushaltsplanentwurf 2021 belaufen sich die Planansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) auf insgesamt 268.901.700 €.

 

Auf Personalaufwendungen entfallen 216.259.900 €. Hierin enthalten sind sowohl die Kosten für die Stellen der 1. Lesung als auch für die Stellen der 2. Lesung. Des Weiteren sind die finanziellen Bedarfe für die einzurichtenden Stellen zur Umsetzung des IKSK und zur Bildung des neuen Dezernates VII berücksichtigt. Hierfür wurden im Haushaltsplanentwurf 2021 vorsorglich Personalkosten in Höhe von 595.200 € eingeplant.

 

Die Höhe der Versorgungsaufwendungen beläuft sich auf insgesamt 52.641.800 € für das Jahr 2021.

 

Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind 21.728.700 € eingeplant.

 

Insgesamt stehen den Personalaufwendungen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber. Im Haushaltsplanentwurf 2021 sind Erträge für Personalkostenerstattungen und                    -zuweisungen in Höhe von 49,63 Mio. € eingeplant. Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen belaufen sich auf 38,74 Mio. € einschließlich der Personalkostenerstattungen für die in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und bei der regio iT tätigen Beamten und Beamtinnen (Stand 11/2020). Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 17,91 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen in Höhe von 216,26 Mio. €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021 (PKV) auf Kostenarten unter Einbeziehung der Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- u. Beihilferückstellungen:

 

 

In diesen Zahlen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht enthalten. Diese werden nicht dem Personalkostenverbund zugerechnet. Es handelt sich hierbei überwiegend um drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von rd. 9,43 Mio. € (Entwurfszahlen 2021).

 

Darüber hinaus können sich aufgrund weiterer Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen in den politischen Gremien sowie sonstiger notwendiger Anpassungen bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2021 zusätzliche finanzielle Mehrbedarfe ergeben, die entsprechend für die Veränderungsnachweisung anzumelden sind. 

 

Die im Haushaltsplanentwurf 2021 enthaltenen Personal- und Versorgungsaufwendungen des Personalkostenverbundes zuzüglich der finanziellen Veränderungen, die für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2021 aufgenommen werden, sind Bestandteil der Haushaltsplanberatungen 2021.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

(HHPL-Entwurf)

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

(HHPL-Entwurf)

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

nachrichtlich:

Soweit sich durch Stellenplanveränderungen, insbesondere Stelleneinrichtungen und -einsparungen, finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese für den Haushalt 2021 angemeldet worden.

 

Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2021 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

 

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 


Inhaltsverzeichnis

 

 

I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2021

 

 I.1  Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

 I.1.1 Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten

 I.1.2 Kosten und Refinanzierung

 

 I.2  Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

 

 I.3  Stellenumwandlungen und -verlagerungen

 

 I.4  Bewertungsänderungen

 

 I.5 Gesamtbetrachtung ( 1. und 2. Lesung)

 I.5.1 Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung

 I.5.2 Saldierte Stellenplanbetrachtung

 

II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021

 

 

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Anlagen

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