Anhörung - FB 11/0015/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, für den Stellenplan 2021 die Einrichtung von

 

 

zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) der Stadt Aachen, zunächst befristet bis zum 31.12.2025.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 19. Juni 2019 wurde vom Rat der Stadt Aachen der Klimanotstand beschlossen und gleichzeitig der Auftrag erteilt, ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) zu erarbeiten. Dieses und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 im Sinne eines Grundsatzpapiers hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 26. August 2020 beschlossen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die im Handlungsprogramm 2025 aufgeführten primären Maßnahmen auf ihre praktische und finanzielle, haushalterische Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sollen dem Rat der Stadt noch im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2021 vorgelegt werden.

 

Das IKSK knüpft an die im Jahr 2014 erarbeitete Strategie zur Reduzierung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen an. Ziel ist es, einerseits die Bereiche mit den höchsten Reduktionspotentialen zu ermitteln und andererseits die hierfür erfolgversprechendsten Maßnahmen – auch unter Kosten-Nutzen-Betrachtung – aufzuzeigen.

 

In Anlehnung an die Handlungsfelder Städtebauliche Planung, Kommunale Gebäude, Energieversorgung, Mobilität, Gebäudesanierung, Kommunikation und Wirtschaft aus dem Handlungsprogramm 2025 gehören zu den strategisch wichtigsten Bereichen der Klimaschutzstrategie

  • eine effiziente Energieerzeugung unter Einsatz erneuerbarer Energien
  • die energetische Sanierung des Gebäudebestandes unter Einsatz effizienter Gebäudetechnik sowie unter Optimierung der Gebäudehülle
  • der Bereich Gewerbe und Industrie, insbesondere der Einsatz effizienter Technologien
  • der Verkehrssektor mit den Schwerpunkten Pkw-Aufkommen in Stadt- und Regionalverkehr sowie Fahrzeugtechnik/ -emissionen.

 

Stelleneinrichtung im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02):

Im Handlungsfeld Wirtschaft dienen diverse Maßnahmen der Unterstützung von Unternehmen durch Information und Beratung bzw. Austausch, z.B. eine Austauschplattform als Energie-Netzwerk inklusive externer Expertise, Förderberatung in Betrieben sowie eine Veranstaltungsreihe.

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Entwicklung und Bearbeitung innovativer Projekte zum Aufbau einer nachhaltigen und kreislauforientierten Wirtschaft sowie die Erstellung und Umsetzung von Innovationsprojekten. Für die Umsetzung dieser Aufgaben bedarf es der Stelleneinrichtung von einer Stelle im FB 02.

 

Stelleneinrichtung im Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36):

Die energetische Sanierung von Gebäuden birgt ein sehr hohes Kohlenstoffdioxid-Minderungspotential. Um den Wärmebedarf im Gebäudesektor zu senken, müssen private und gewerbliche Gebäudeeigentümer mit Anreizen motiviert werden, da insbesondere die Sanierung der Gebäudehülle wirtschaftlich schwer darstellbar ist. Da die Stadt Aachen mit der Beratung auf Quartiersebene die Sanierungsquote lokal stark steigern konnte, soll die Ansprache in Quartieren intensiviert und noch zielgerichteter ausgerichtet werden. Gewerblich genutzte Gebäude rücken ebenso stärker in den Fokus der Beratung wie die Wärmebereitstellung mittels erneuerbarer Energien und die Verwendung nachhaltiger Materialien. Für diese Aufgaben bedarf es entsprechender Ressourcen im Umfang von 1,5 Stellen bei FB 36.

 

Stelleneinrichtung im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61):

Im FB 61 sind zur Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes in den Handlungsfeldern Städtebauliche Planung und Mobilität mit den Schwerpunktthemen

  • Flächenentwicklung/ -management (private Flächen), Strategie Bestandssanierung
  • Reduktion des Pkw-Aufkommens im Stadtverkehr (Umsetzung Premiumfußwege, Kampagne Mobilitätswende, Park+Ride Ausbau, Lastenfahrradförderung)

insgesamt 6,5 zusätzliche Stellen erforderlich. Hierbei berücksichtigt sind neben den konzeptionell planerischen Aufgabenstellungen auch die Ausführungsplanung sowie die bauliche Umsetzung der Maßnahmen.

 

Zusätzlich zu den Personalkosten ist zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem IKSK zwingend der Einsatz entsprechender Sachmittel erforderlich, da sich Personal- und Sachkosten wechselseitig voraussetzen. Die Sachmittel sind im Rahmen der separaten Vorlage „Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Maßnahmen 2021“ aufgeführt und werden in der Beratungsfolge zuerst in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 26.01.2021 sowie anschließend in den weiteren zu beteiligenden Ausschüssen behandelt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschrie-bener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

(Hh.pl.entw.)

Fortgeschrie-bener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

(Hh.pl.entw.)

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

345.200 €

388.300 €

5.070.900 €

2.329.200 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-43.100 €

+2.741.700 €

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die befristete Einrichtung von insgesamt 9,0 neuen Sachbearbeitungsstellen, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

Org.-Einheit

Stellenumfang

Bewertung

Personalkosten

2021

2022

2023

2024

FB 02

1,0

EG 12 TVöD

45.600 €

91.100 €

91.100 €

91.100 €

FB 36

1,0

EG 11 TVöD

39.400 €

78.800 €

78.800 €

78.800 €

0,5

EG 11 TVöD

19.700 €

39.400 €

39.400 €

39.400 €

FB 61

1,0

EG 12 TVöD

45.200 €

90.400 €

90.400 €

90.400 €

1,0

EG 11 TVöD

40.400 €

80.800 €

80.800 €

80.800 €

1,0

EG 12 TVöD

45.200 €

90.400 €

90.400 €

90.400 €

1,0

EG 12 TVöD

45.600 €

91.100 €

91.100 €

91.100 €

1,0

EG 12 TVöD

45.200 €

90.400 €

90.400 €

90.400 €

1,0

EG 11 TVöD

39.400 €

78.800 €

78.800 €

78.800 €

0,5

EG 12 TVöD

22.600 €

45.200 €

45.200 €

45.200 €

insgesamt

9,0

 

388.300 €

776.400

776.400 €

776.400 €

 

 

 

 

2.329.200 €

 

Da von einer Besetzung der Stellen frühestens ab dem 01.07.2021 auszugehen ist, werden für das Haushaltsjahr 2021 die hälftigen Personalkosten zu Grunde gelegt. Ob und inwieweit für die aus dem IKSK resultierenden Maßnahmen Fördermittel akquiriert werden können und ob diese sich ggf. auf die Personalkosten erstrecken, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Im Haushaltsplanentwurf 2021 wurden vorsorglich - auf der Grundlage der „Gesamtaufstellung IKSK Maßnahmenplanung 2021 bis 2025“ -   Personalkosten in Höhe von 345.200 € für das Haushaltsjahr 2021 und jeweils 1.690.300 € für die Folgejahre aufgenommen.

 

Darüber hinaus sollen die Stellen vorbehaltlich der Wirksamkeit des Haushalts 2021 bereits im Frühjahr ausgeschrieben werden, um eine möglichst zeitnahe Besetzung im Sinne des IKSK zu gewährleisten.

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

Auf die separate Vorlage „Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Maßnahmen 2021“ wird verwiesen, die zuerst in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 26.01.2021 sowie anschließend in den weiteren zu beteiligenden Ausschüssen behandelt wird.

 

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