Entscheidungsvorlage - 0 E 18/0003/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
17. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Stadt Aachen(Ergänzung zur Vorlage der Bezirksvertretungen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- E 18
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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30.11.2004
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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01.12.2004
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.12.2004
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●
Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
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|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a)
Der
Umweltausschuss, Finanzausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
b)
Der
Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes
nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den
vorgelegten 17. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.
g)
Der
Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses den
vorlegten 17. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
F)
Gebühren
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erhöhung der
Straßenreinigungsgebühren mit Wirkung ab 01.01.2005 nicht erforderlich.
Der bei Beibehaltung der seit 2002 geltenden
Gebührensätze entstehende Fehlbetrag im Jahre 2005 wird durch eine
entsprechende Entnahme aus der Sonderausgleichsrücklage ausgeglichen.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage
beigefügt.
Der Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am
30.11.2004, der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2004 und der
Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2004 mit der Angelegenheit befasst.
Über die jeweiligen Ergebnisse der
Beschlussfassungen wird mündlich berichtet.
XVII. Nachtrag
zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung) vom 14.12.1987.
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV.NW S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6
und 20 Abs. 2 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NW) vom
21.10.1969 (GV.NW S. 712/ SGV NW 610), und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die
Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706 /
SGV NW 2061), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in
seiner Sitzung am 08.12.2004 folgenden 17. Nachtrag zur Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt
Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987 beschlossen:
A) redaktionelle Änderungen
- Rahfeldweg ändern
in Rahrfeldweg
- St.-Johann ändern
in St.
Johann
- St.-
Vither Straße ändern
in St.
Vither Straße
- St.-
Gangolfsberg ändern
in St.
Gangolfsberg
B) inhaltliche Änderungen
Dem § 9 Abs. 4 Satz 1 ist folgender Satz 2
anzuschließen:
Der
Antrag auf Erstattung der entsprechenden Gebührenanteile ist von dem Gebührenpflichtigen
schriftlich bis spätestens 31. März des Folgejahres an den Fachbereich Steuern
und Kasse zu richten.
C) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis
- Am
Gastes RKL S 9
- Im
Süsterfeld (bis Ende des Grundstückes Haus-Nr.4) RKL
S 9
D) Streichung aus dem Straßenverzeichnis
-
Schmithofer
Straße (Stichweg Nr. 51 - 67)
E) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen,
deren Reinigung und Winterwartung
gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung
den jeweiligen
Grundstückseigentümern obliegen
(Stichstraßen - Negativkatalog)
- Hermann-Sudermann-Straße
Vorstehender 17. Nachtrag tritt zum 01.01.2005 in
Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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123,5 kB
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