Entscheidungsvorlage - 0 E 18/0003/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

a)                  Der Umweltausschuss, Finanzausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

b)                  Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 17. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

g)                  Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses den vorlegten 17. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

F) Gebühren

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren mit Wirkung ab 01.01.2005 nicht erforderlich.

 

Der bei Beibehaltung der seit 2002 geltenden Gebührensätze entstehende Fehlbetrag im Jahre 2005 wird durch eine entsprechende Entnahme aus der Sonderausgleichsrücklage ausgeglichen.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage beigefügt.

 

Der Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.11.2004, der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2004 und der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2004  mit der Angelegenheit befasst.

Über die jeweiligen Ergebnisse der Beschlussfassungen wird mündlich berichtet.


XVII. Nachtrag

 

 

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987.

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW  S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des  Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV.NW S. 712/ SGV NW 610), und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706 / SGV NW 2061), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.12.2004 folgenden 17. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987 beschlossen:

 

A) redaktionelle Änderungen

-                Rahfeldweg                        ändern in                Rahrfeldweg

-               St.-Johann                  ändern in             St. Johann

-               St.- Vither Straße                        ändern in             St. Vither Straße

-               St.- Gangolfsberg                       ändern in             St. Gangolfsberg

 

B) inhaltliche Änderungen

Dem § 9 Abs. 4 Satz 1 ist folgender Satz 2 anzuschließen:

                Der Antrag auf Erstattung der entsprechenden Gebührenanteile ist von dem Gebührenpflichtigen schriftlich bis spätestens 31. März des Folgejahres an den Fachbereich Steuern und Kasse zu richten.

 


C) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis

-               Am Gastes   RKL S 9

-               Im Süsterfeld (bis Ende des Grundstückes Haus-Nr.4)                RKL S 9

 

D) Streichung aus dem Straßenverzeichnis

-                      Schmithofer Straße (Stichweg Nr. 51 - 67)

 

 

E) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung

     gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen

     Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen - Negativkatalog)

-                Hermann-Sudermann-Straße

 

 

 

Vorstehender 17. Nachtrag tritt zum 01.01.2005 in Kraft.      

                                                                                                                                                               


 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Gebührenbedarfsberechnung

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Anlagen

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