Entscheidungsvorlage - FB 45/0030/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022  zur Kenntnis.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93 sowie im Umfang von 237 Plätzen für ü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
  3. Darüber hinaus empfiehlt er, die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 38 Plätzen  in die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu übernehmen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93 sowie im Umfang von 237 Plätzen für ü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
  3. Darüber hinaus beschließt er, die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 38 Plätzen  in die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu übernehmen.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2021/2022 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

 

Die Bedarfsplanung führt unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages genannten Überbelegungen der Freien Träger zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 95,11 % und im U3-Bereich von 47,53 % im Kindertagesstättenjahr 2021/2022, beginnend mit dem 01.08.2021. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht mit berücksichtigt.

 

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2021 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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