Entscheidungsvorlage - E 18/0038/WP15-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachenhier:Erhöhung der FriedhofsgebührenFührung des Krematoriums als Betrieb gewerblicher Arthier:Gebührentarif
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
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22.12.2005
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
In Ergänzung zur Vorlage E 18/0038/WP15-2 wird der
Gebührentarif als Tischvorlage überreicht:
Gebührentarif
zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen
Bestattungen
1 Bestattung
im Reihengrab 550,--
€
2 Bestattung
im Wahlgrab/im Tiefgrab 759,-- €
3 Bestattung im
Urnenreihengrab/nicht bestattungspflichtige Kinder 189,-- €
4 Bestattung im
Urnenwahlgrab 225,-- €
5 Bestattung
im Kinderreihengrab
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 263,-- €
6 Verstreuen von
Aschen 386,-- €
7 Nutzung
der Trauerhalle
7.1 Nutzung der
Trauerhalle 1 auf dem Friedhof Hüls 307,-- €
7.2 Nutzung jeder
anderen Trauerhalle 238,-- €
Gewünschte Veränderungen der jeweils vorhandenen Hallengrundausstattung werden nach Aufwand berechnet.
8 Grabausschmückung
8.1 Grabauskleidung
mit Matten 26,-- €
8.2 Grabauskleidung
mit Fichtengrün
72,-- €
8.3 Urnengrabauskleidung
mit Fichtengrün 28,-- €
8.4 Kindergrabauskleidung
mit Fichtengrün 45,-- €
8.5 Abdeckung des
Erdhügels mit Matten 27,-- €
8.6 Abdeckung des
Erdhügels mit Fichtengrün 44,-- €
Erwerb
von Nutzungsrechten
Reihengräber
9.10 Reihengrab (Verstorbene
nach dem vollendeten 5. Lebensjahr)*1
1.635,-- €
9.11 Kinderreihengrab
(Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr)*1 384,-- €
9.12 Urnenreihengrab
1
1.144,-- €
9.13 Grab für
nichtbestattungspflichtige Kinder 21,-- €
Wahlgräber
9.20 Wahlgrab
normale Lage *² 2.760,-- €
9.21 Wahlgrab
bevorzugte Lage *² 5.790,--€
9.22 Wahlgrab
Sonderlage *² 6.960,-- €
9.23 Tiefgrab
normale Lage *² 6.890,-- €
9.24 Tiefgrab
bevorzugte Lage *² 9.540,-- €
9.25 Tiefgrab
Sonderlage *² 11.910,-- €
9.26 Urnenwahlgrab
normale Lage *³ 2.520,-- €
9.27 Urnenwahlgrab bevorzugte Lage *³ 5.310,-- €
9.28 Urnenkammer 2.520,--
€
9.29 Baumgräber 1.328,-- €
9.30 Grüfte
sonstige Lagen *² 2.760,--
€
9.31 Grüfte
im Campo Santo *² 17.850,-- €
Die hier aufgeführten Gebühren für Wahlgräber können für die Dauer zwischen der Mindestruhefrist des jeweiligen Friedhofes und maximal 40 Jahren erworben werden. Die auf Basis von 30 Jahren errechneten Gebühren werden dann auf die entsprechende Nutzungsdauer umgerechnet.
*1 das Nutzungsrecht wird verliehen für die Zeit der Ruhefrist
*² diese Gebühr entspricht einem Nutzungsrecht von 30 Jahren je Stelle
Zusatzleistungen
10.10 Inanspruchnahme
der Tiefkühlzelle pro Tag 63,-- €
10.11 Annahme
u. Herausgabe von Leichnamen, die nicht in Aachen
bestattet
werden. 9,-- €
10.20 ein
Bestattungsgehilfe 54,--
€
10.21 zwei
Bestattungsgehilfen 108,-- €
10.22 vier
Bestattungsgehilfen 216,-- €
(nicht bestattungspflichtige Kinder, Bestattung in Urnenkammer 1 Bestattungsgehilfe,
Kinder- u. Urnenbestattung 2 Bestattungsgehilfen,
Erwachsenenbestattung 4 Bestattungsgehilfen,
Bestattung von nichtbestattungspflichtigen Kindern wahlweise ohne Bestattungsgehilfen)
bei Einäscherungen
10.30 Urnenversand 35,-- €
10.31 Urnenaufbewahrung
über 1 Woche, je angefangene Woche 32,-- €
10.40 Vergrößerung/Vertiefung des Grabes bei übergroßen Särgen nach Aufwand
10.41 Freimachen
von Zellen und Tieferbettung
104,-- €
10.50 Anlage
eines Erdrasenreihengrabes 31,-- €
10.51 Rasenpflege
Erdreihengrab 27,-- €/Jahr
10.60 Anlage
eines Urnenrasenreihengrabes 23,-- €
10.61 Rasenpflege
Urnenreihengrab 10,-- €/Jahr
Ein-
und Ausbettungen
Es handelt sich nachstehend um Mindestgebühren. Durch besondere Umstände können
zusätzliche
Kosten entstehen, die gesondert berechnet werden.
11.10 Umbettung
innerhalb des Friedhofes 1.262,-- €
11.11 Umbettung
zu anderem städt. Friedhof 1.361,-- €
11.12 Ausbettung 908,-- €
11.13 Einbettung 605,-- €
11.14 Urnenumbettung
innerhalb des Friedhofes 557,-- €
11.15 Urnenumbettung
zu anderem städt. Friedhof 582,-- €
11.16 Urnenausbettung 270,-- €
11.17 Urneneinbettung 361,-- €
12.01
Einäscherung
311,-- €
(incl.
Aufbewahrung von 5 Werktagen und Aschekapsel)
enthält
16 % = 42,90 € Mehrwertsteuer
12.02
Sargaufbewahrung 25,--€
(länger
als 5 Werktage bis zur Einäscherung) je Tag
enthält
16 % = 3,45 € Mehrwertsteuer
12.03 Leichenschauen
für Kremierungen 49,-- €
enthält
16 % = 6,76 € Mehrwertsteuer
12.04 Leichenschauen
für Überführungen 52,--
€
enthält
16 % = 7,17 € Mehrwertsteuer
12.05 Urnenaufbewahrung
(über 3 Tage nach Einäscherung) je Tag
3,-- €
enthält
16 % = 0,41 € Mehrwertsteuer
12.06 Portokosten
nach Aufwand
12.07 Annahme
/Herausgabe von Leichen
9,-- €
enthält
16 % = 1,24 € Mehrwertsteuer
Verwaltungsgebühren
Bearbeiten
von Anträgen auf Genehmigung von
13.01 Grabmalgebühr
für liegende Gedenktafel
Erdgrab 62,--
€
13.02 Grabmalgebühr
für liegende Gedenktafel
Urnengrab 52,-- €
13.03 Grabzeichen/Einfassung
eines Reihengrabes je Antrag 19,--
€
13.04 Grabzeichen/Einfassung
eines Wahlgrabes je Antrag 38,--
€
13.05 Auffahrgenehmigung
für Gewerbetreibende - Hauptkarte 14,--
€
13.06 Auffahrgenehmigung
für Gewerbetreibende - Nebenkarte 4,50 €
13.07 Auffahrgenehmigung
für Kfz bis 3,0 t 4,50 €
13.08 Auffahrgenehmigung
für außergewöhnlich Gehbehinderte frei
*² Diese Gebühr entspricht einem Nutzungsrecht von 30 Jahren je Stelle,
*³ diese Gebühr entspricht einem Nutzungsrecht von 30 Jahren für 4 Urnen.
Dieser
VII. Nachtrag tritt zum 01.01.2006 in Kraft.