Entscheidungsvorlage - E 18/0038/WP15-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

s. Vorlage E 18/0038/WP15-2

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In Ergänzung zur Vorlage E 18/0038/WP15-2 wird der Gebührentarif als Tischvorlage überreicht:

Gebührentarif

zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen

 

            Bestattungen

 

1            Bestattung im Reihengrab                                                                                    550,-- €

2 Bestattung im  Wahlgrab/im Tiefgrab 759,-- €

3 Bestattung im Urnenreihengrab/nicht bestattungspflichtige Kinder 189,-- €

4 Bestattung im Urnenwahlgrab 225,-- €

5            Bestattung im Kinderreihengrab

bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 263,-- €

6 Verstreuen von Aschen 386,-- €

 

7            Nutzung der Trauerhalle

7.1 Nutzung der Trauerhalle 1 auf dem Friedhof Hüls 307,-- €

7.2 Nutzung jeder anderen Trauerhalle 238,-- €

 

Gewünschte Veränderungen der jeweils vorhandenen Hallengrundausstattung werden nach Aufwand berechnet.

 

8            Grabausschmückung

8.1 Grabauskleidung mit Matten 26,-- €

8.2 Grabauskleidung mit Fichtengrün              72,-- €

8.3 Urnengrabauskleidung mit Fichtengrün 28,-- €

8.4 Kindergrabauskleidung mit Fichtengrün 45,-- €

8.5 Abdeckung des Erdhügels mit Matten 27,-- €

8.6 Abdeckung des Erdhügels mit Fichtengrün 44,-- €

 

 

 

 

 

            Erwerb von Nutzungsrechten

 

            Reihengräber

9.10 Reihengrab (Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr)*1             1.635,-- €

9.11 Kinderreihengrab (Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr)*1    384,-- €

9.12 Urnenreihengrab 1                        1.144,-- €

9.13    Grab für nichtbestattungspflichtige Kinder                                          21,-- €

 

            Wahlgräber

9.20 Wahlgrab normale Lage 2.760,-- €

9.21 Wahlgrab bevorzugte Lage  5.790,--€

9.22 Wahlgrab Sonderlage  6.960,-- €

9.23 Tiefgrab normale Lage  6.890,-- €

9.24 Tiefgrab bevorzugte Lage  9.540,-- €

9.25 Tiefgrab Sonderlage            11.910,-- €

9.26 Urnenwahlgrab normale Lage  2.520,-- €

9.27 Urnenwahlgrab bevorzugte Lage 5.310,-- €

9.28 Urnenkammer 2.520,-- €

9.29 Baumgräber 1.328,-- €

9.30    Grüfte sonstige Lagen   2.760,-- €

9.31    Grüfte im Campo Santo            17.850,-- €

 

Die hier aufgeführten Gebühren für Wahlgräber können für die Dauer zwischen der Mindestruhefrist des jeweiligen Friedhofes und maximal 40 Jahren erworben werden. Die auf Basis von 30 Jahren errechneten Gebühren werden dann auf die entsprechende Nutzungsdauer umgerechnet.

 

*1 das Nutzungsrecht wird verliehen für die Zeit der Ruhefrist

*² diese Gebühr entspricht einem Nutzungsrecht von 30 Jahren je Stelle

 

 

 

 

 

 

 

            Zusatzleistungen

10.10 Inanspruchnahme der Tiefkühlzelle pro Tag     63,-- €

10.11            Annahme u. Herausgabe von Leichnamen, die nicht in Aachen

            bestattet werden.       9,-- €

10.20  ein Bestattungsgehilfe                    54,-- €

10.21  zwei Bestattungsgehilfen   108,-- €

10.22  vier Bestattungsgehilfen   216,-- €

            (nicht bestattungspflichtige Kinder, Bestattung in Urnenkammer 1 Bestattungsgehilfe,

 Kinder- u. Urnenbestattung 2 Bestattungsgehilfen,

             Erwachsenenbestattung 4 Bestattungsgehilfen,

             Bestattung von nichtbestattungspflichtigen Kindern wahlweise ohne Bestattungsgehilfen)

 

            bei Einäscherungen

10.30 Urnenversand     35,-- €

10.31 Urnenaufbewahrung über 1 Woche, je angefangene Woche     32,-- €

10.40 Vergrößerung/Vertiefung des Grabes bei übergroßen Särgen      nach Aufwand

10.41 Freimachen von Zellen und Tieferbettung                104,-- €

10.50            Anlage eines Erdrasenreihengrabes                                                            31,-- €

10.51 Rasenpflege Erdreihengrab         27,-- €/Jahr

10.60 Anlage eines Urnenrasenreihengrabes     23,-- €

10.61 Rasenpflege Urnenreihengrab         10,-- €/Jahr

 

            Ein- und Ausbettungen

            Es handelt sich nachstehend um Mindestgebühren. Durch besondere Umstände können

            zusätzliche Kosten entstehen, die gesondert berechnet werden.

11.10 Umbettung innerhalb des Friedhofes          1.262,-- €

11.11 Umbettung zu anderem städt. Friedhof          1.361,-- €

11.12 Ausbettung 908,-- €

11.13 Einbettung 605,-- €

11.14 Urnenumbettung innerhalb des Friedhofes 557,-- €

11.15 Urnenumbettung zu anderem städt. Friedhof 582,-- €

11.16 Urnenausbettung 270,-- €

11.17 Urneneinbettung 361,-- €


 

12.01    Einäscherung                                                                                                311,-- €

            (incl. Aufbewahrung von 5 Werktagen und Aschekapsel)                       

            enthält 16 % = 42,90 € Mehrwertsteuer

 

12.02    Sargaufbewahrung                                                                                                  25,--€

            (länger als 5 Werktage bis zur Einäscherung) je Tag                         

            enthält 16 % = 3,45 € Mehrwertsteuer

 

12.03 Leichenschauen für Kremierungen 49,-- €

            enthält 16 % = 6,76 € Mehrwertsteuer

 

12.04 Leichenschauen für Überführungen               52,-- €

            enthält 16 % = 7,17 € Mehrwertsteuer

 

12.05 Urnenaufbewahrung (über 3 Tage nach Einäscherung) je Tag                 3,-- €

            enthält 16 % = 0,41 € Mehrwertsteuer

 

12.06 Portokosten    nach Aufwand

 

12.07 Annahme /Herausgabe von Leichen              9,-- €

            enthält 16 % = 1,24 € Mehrwertsteuer

 

Verwaltungsgebühren

 

            Bearbeiten von Anträgen auf Genehmigung von

 

13.01            Grabmalgebühr für liegende Gedenktafel

            Erdgrab                                                                                                          62,-- €                                                                        

13.02            Grabmalgebühr für liegende Gedenktafel

            Urnengrab 52,-- €

 

13.03 Grabzeichen/Einfassung eines Reihengrabes je Antrag            19,-- €

 

13.04 Grabzeichen/Einfassung eines Wahlgrabes je Antrag            38,-- €

 

13.05 Auffahrgenehmigung für Gewerbetreibende - Hauptkarte            14,-- €

 

13.06 Auffahrgenehmigung für Gewerbetreibende - Nebenkarte     4,50 €

 

13.07 Auffahrgenehmigung für Kfz bis 3,0 t     4,50 €

 

13.08 Auffahrgenehmigung für außergewöhnlich Gehbehinderte     frei

 

*² Diese Gebühr entspricht einem Nutzungsrecht von 30 Jahren je Stelle,

*³ diese Gebühr entspricht einem Nutzungsrecht von 30 Jahren für 4 Urnen.

 

           

 

 

Dieser VII. Nachtrag tritt zum 01.01.2006 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

s. Vorlage E 818/0038/WP15-2

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