Entscheidungsvorlage - FB 61/0014/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Oberflächen Krämerstraße auf der Grundlage der Pläne Nr. 2018_010_L und 2018_010_RQ vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts zu fassen und den Ausführungszeitraum nach Option ___ * festzulegen.
 

Der Planungsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Oberflächen Krämerstraße auf der Grundlage der Pläne Nr. 2018_010_L und 2018_010_RQ vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts und legt  den Ausführungszeitraum nach Option ___* fest.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Oberflächen Krämerstraße auf der Grundlage der Pläne Nr. 2018_010_L und 2018_010_RQ vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts zur Kenntnis.

 

* Bevorzugte Option A oder B ist noch zu ergänzen!

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Aachener Pfalzbezirk mit Katschhoftreppe, der Ritter-Chorus-Straße und der Papst-Johannes-Paul II.-Straße wurde zwischen 2009 und 2013 im Rahmen des Bundesprogramms UNESCO - WELTERBESTÄTTEN erneuert. Während die unmittelbaren Freiräume rund um das Welterbe „Dom zu Aachen“ und der westliche Teil des ehemaligen Pfalzbereichs in den letzten Jahren bereits umgestaltet werden konnten, konnte Ende 2018 auch der Bereich „Hof“ (Genehmigung 2. Förderstufe Programmjahr 2016 aus dem Innenstadtkonzept 2022) fertiggestellt werden.

Die Maßnahmen an den oben aufgeführten Straßen- und Platzbereichen bestehen aus folgenden Elementen, die an das Gesamtkonzept zum Pfalzbezirk anknüpfen:

 

Herstellung der Oberflächen im gewählten Material (Großpflaster Grauwacke, geschnitten) - wie bei der bisherigen Umgestaltung im Bereich des Welterbes - ebenso Verbesserung der Barrierefreiheit und Aufwertung und Ergänzung der Ausstattungselemente.

 

Mit der im Herbst 2018 abgeschlossenen Baumaßnahme „Hof“ ist der erste Schritt zu einer Gesamterneuerung des erweiterten Pfalzbereichs geschafft, welche nun durch die Oberflächenerneuerung der Krämerstraße fortgesetzt werden soll.

 

Vorlaufend ist die Erneuerung der Versorgungsleitungen durch die Regionetz geplant.

Neben den Hauptleitungen für Gas und Wasser werden die Hausanschlüsse erneuert oder umgeklemmt.

 

 

Planung

Die Gestaltungsmerkmale des Freiraums werden an das Gesamtkonzept zum Pfalzbezirk und an das des „Hofs“ anknüpfen.

 

Oberflächen

Die Oberflächen werden mit flach geschnittenen, gemischten Großpflaster (Grauwacke) belegt, welches  quer zur Laufrichtung verlegt werden wird. Zu den Häusern hin wird es für den optischen Abschluss einen längslaufenden Abschlussstein geben. An Lichtschächten wird dieser ausgesetzt.

 

Auch um den Puppenbrunnen herum wird ein Abschlussstein verlegt werden, gegen den der Querverbund ausläuft und der den Brunnen zurückhaltend unterstreicht.

 

In Straßenmitte wird neben einer Schlitzrinne zur unterirdischen Regenwasserableitung eine neue Leitlinie aus einer 30 cm breiten, gefrästen Basalt-Rippenplatte verlegt, die der barrierefreien Orientierung – analog zum Leitelement am Hof - dient.

 


Aufbau

12cm  Natursteingroßpflaster geschnitten in gebundener Bauweise

3-5cm  Bettungsmörtel oder Splittbettung

20cm  Drainbeton

Frostschutz (vorhanden)

 

Aufgrund der Erfahrungen bei anderen innerstädtischen Flächen aus Natursteinpflaster wird im Bereich des Puppenbrunnens ein kunststoffvergüteter Bettungs- und Fugenmörtel verwendet. Im übrigen Bereich wird die Pflasterfuge in einer gebundenen Bauweise hergestellt. Beides stellt eine ausreichende Stabilität des Straßenaufbaus her, der auch Belastungen aus Lieferverkehren standhalten muss.

 

Beleuchtung

Die Beleuchtung (Typ: Alt- Aachener) wird erneuert (Typ: Residenza M), eine Leuchte soll zugunsten der neuen Leitlinie versetzt werden.

 

Sonstige Ausstattung

Neben den Laternen sind mehrere Abfallbehälter und Sitzquader mit den Abmessungen 40x40x50 aus ortstypischem Blaustein vorgesehen, was dem Gestaltungskanon des Pfalzbezirks entspricht.

 

Bürgerinformation

Bei einer Bürgerinformationsveranstaltung, die am 01.07.2020 stattfand, und an der neben Vertretern*innen der Stadt und der Regionetz zahlreiche Gewerbetreibende, Eigentümer*innen und Bewohner*innen teilnahmen, wurden die geplanten Maßnahmen ausführlich dargestellt. Es wurden ebenso die Themen KAG-Beiträge und mehrere mögliche Ausführungszeiträume erörtert. Im stattfindenden Dialog sprach sich die Mehrheit der Geschäftstreibenden für eine möglichst zusammenhängende und „so spät wie möglich“ stattfindende Bauphase aus.

 

 

Umsetzung und Kosten

Die Erneuerung der „Krämerstraße“ umfasst ca. 680 Quadratmeter Straßenoberfläche bei geschätzten Gesamtkosten i. H. v. rd. 655.000 € brutto.

 

Da sich die Erneuerungsarbeiten im Bereich der historischen Altstadt befinden, sind in dieser Summe Kosten i. H. v. 30.000 € brutto für archäologische Untersuchungen angesetzt.

Die Bauarbeiten müssen in mehreren kleinen Bauabschnitten unter Aufrechterhaltung der Geschäftszugänge erfolgen. Der insgesamt hohe Kostenansatz berücksichtigt dieses kleinteilige Arbeiten auf engstem Raum und die häufig entstehenden Unterbrechungen im Arbeitsablauf.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts und unter Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020, im Haushaltsjahr 2021 investiv unter PSP-Element 5-120102-000-0600-300-1 643.000 € und konsumtiv unter PSP-Element 4-120102-030-2 der Betrag 12.000 € zuzüglich erforderlicher Abschreibungen für Festwerte zur Verfügung.

 

Einnahmen werden aus Zuschüssen der Städtebauförderung und Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgaben­gesetz (KAG) erwartet.

 

Die Straßenbaumaßnahme ist im aktuellen Straßen und Wegekonzept 21021, welches der Rat der Stadt am 27.01.2021 beschlossen hat, enthalten.

 

 

KAG Beiträge

Zum Thema KAG-Beiträge und zu erwartender Kosten für die Eigentümer*innen wird neben den bereits mitgeteilten Informationen aus der Bürgerinformationsveranstaltung noch vor Beschlussfassung ein Informationsschreiben an die Eigentümer*innen über die Bauverwaltung verschickt. Die Daten aus der Bürgerinformation haben sich nicht verändert

Ausführungszeitraum „Krämerstraße“

 

Wie bei der Bürgerinformation angekündigt, bestehen mehrere Optionen, wann die Baumaßnahmen der Regionetz und der Stadt umgesetzt werden könnten. In Abhängigkeit von der Heiligtumsfahrt, die vom 18. bis 28. Juni 2021 stattfinden soll, und anderen regelmäßig stattfindenden Großveranstaltungen im Umfeld sowie einer möglichst geringen Beeinflussung der Hauptumsatz bringenden Zeiträume für die anliegenden und von der Baumaßnahme betroffenen Gewerbetreibenden ergeben sich zwei Optionen für den Ausführungszeitraum:

 

Option A

3./4. Quartal 2021  Neuverlegung der Versorgungsträgerleitungen durch die Regionetz

    (Bauzeit ca. 3 Monate)

Frühjahr 2022   Erneuerung der Oberflächen durch die Stadt Aachen.

    (Bauzeit ca. 5 Monate)

 

Option B

Frühjahr 2022   Neuverlegung der Versorgungsträgerleitungen durch die Regionetz

(Bauzeit ca. 3 Monate)

3./4. Quartal 2022  Erneuerung der Oberflächen durch die Stadt Aachen.

(Bauzeit ca. 5 Monate)

 

Zu Option A sei angemerkt, dass eine Ausführung der Regionetzmaßnahmen in den Zeitraum zwischen Heiligtumsfahrt und Weinhachtsmarkt 2021 fallen würde und es somit zwangsläufig zu einer, ggf. durch ungünstige Wetterbedingungen längeren, Bauunterbrechung zwischen den Maßnahmen der Regionetz und den Maßnahmen der Stadt kommt. Die aufgebrochenen Oberflächen würden mit einer Asphaltdeckschicht provisorisch verschlossen.

 

Option B würde den Gewerbetreibenden bei vorsichtiger Prognose eine gewisse Erholungsphase nach den Beschränkungen der Coronapandemie bieten. Im günstigsten Fall könnten die geplanten Maßnahmen ohne größere Unterbrechungen zeitnah nacheinander erfolgen.

Diese Option wurde bei der im Mai durchgeführten Bürgerinformation durch die Gewerbetreibenden überwiegend begrüßt.

 

Die Verwaltung bittet die Politik um Entscheidung, welche der Optionen als Ausführungszeitraum zu wählen ist. Die konkrete Festlegung des Zeitraums ist insbesondere für die Gewerbetreibenden von besonderer Bedeutung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-000-06000-300-1 Krämerstraße (ISK)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

20.000

20.000

474.400

474.400

0

0

Auszahlungen

50.000*

50.000

593.000

593.000

0

0

Ergebnis

30.000

30.000

118.600

118.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-030-2 Krämerstraße (ISK)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

12.000

12.000

0

0

Abschreibungen

0

0

60.300

60.300

0

0

Ergebnis

0

0

72.300

72.300

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz 2020 i.H.v. 25.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 25.000 €

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

 


Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

X nicht

O           nicht bekannt

 

 

Erläuterung zur  Klimarelevanz

 

Die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung der Oberfläche in der Krämerstraße sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als geringfügig negativ zu betrachten.

Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau teilweise neuer Materialien entstehen beispielsweise unvermeidbare CO2 - Emissionen.

Eine Abmilderung erfolgt jedoch durch den Einsatz recycelter Materialien, wie der Nutzung der bereits aus früheren Maßnahmen vorhandenen geschnittenen Grauwackesteinen als Oberflächenmaterial und der Verwendung von Recyclingmaterialien als Tragschicht. Nach Möglichkeit soll die vorhandene Frostschutzschicht als Tragschicht erhalten bleiben. Ebenso ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2 - Emissionen durch die Erneuerung der Straßenbeleuchtung zu erwarten.

Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.

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Anlagen

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